BAFA: Weniger Förderanträge für energetische Sanierung

Nach einem Rekord 2022 ist Schluss mit dem Run auf die staatlichen Fördermittel für energetische Sanierungen, wie das zuständige Bundesamt BAFA registriert. Das betrifft vor allem Einzelmaßnahmen für effiziente Gebäude, wie etwa den Einbau von Wärmepumpen.

Die Wirren um das Gebäudeenergiegesetz haben klimafreundliche Projekte im laufenden Jahr deutlich verzögert. Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gingen im laufenden Jahr weniger Förderanträge ein als im Jahr des russischen Angriffs auf die Ukraine. So registriert die Behörde nur noch 120.000 Anträge von privaten Haushalten für Energieberatungen – 2022 waren es noch 134.000. Die bewilligten Mittel sanken zwischen Januar bis einschließlich Oktober 2023 von 179 Millionen auf rund 150 Millionen Euro.

BEG-Förderung läuft trotz Haushaltskrise weiter

Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fiel die Zahl der Anträge sogar von mehr als 740.000 im Jahr 2022 auf rund 280.000 in diesem Jahr, wie die BAFA am 20. Dezember anhand vorläufiger Zahlen berichtete. Hier geht es konkret um Einzelmaßnahmen: beispielsweise neue Fenster, Dachdämmungen sowie Wärmepumpen oder andere alternative Heizquellen. Bis einschließlich Oktober wurden demnach erst 76.471 Wärmepumpen beantragt, das ist ein knappes Viertel der 315.835 Einheiten im Vergleichszeitraum.

Im Sommer 2022 hatte es infolge der Gaskrise und veränderter Förderrichtlinien einen Run auf das Fördergeld gegeben, das jeweils erst nach Abschluss der jeweiligen Projekte fließt. Die bewilligte Summe lag deshalb im Jahr 2023 wegen des zeitlichen Verzugs nahezu unverändert bei 9,8 Milliarden Euro, nachdem im Vorjahr zehn Milliarden Euro zugesagt worden sind. Während die Förderung für die Energieberatungen wegen der Haushaltskrise ausgesetzt ist, läuft die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen weiter.

Fördermittel: Sanierungsquote soll gesteigert werden

Die Bundesförderung soll helfen, die Sanierungsquote zu steigern und die Klimaziele für den Gebäudebereich zu erreichen. Ziel ist, dass der Bestand bis 2045 klimaneutral ist. Noch sind aber viele Gebäude in Deutschland nur zum Teil oder gar nicht energetisch saniert.

Die energetischen Anforderungen an Immobilien sind mit der zweiten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die am 1.1.2024 in Kraft treten soll, noch einmal gestiegen. Auch die Förderricht­linien wurden über­arbeitet. Eigentümer müssen höhere Anforderungen erfüllen, um an das Geld zu kommen – und die Förderprogramme richten sich stärker auf die Sanierung des Bestands, weil man sich hier den größten Klimaschutzeffekt verspricht.

Programm für den klimafreundlichen Neubau

Klimamaßnahmen an Neubauten werden seit dem 1.3.2023 nach neuen Richtlinien über die staatliche KfW-Bank gefördert. Für private Bauherren und Investoren gibt es seitdem nur noch zinsverbilligte Kredite, aber keine Tilgungszuschüsse mehr – und werden hohe Energiestandards vorausgesetzt. Das Programm wurde am 14.12.2023  vorzeitig gestoppt, weil der Topf leer war.

Förderung: Überblick und aktuelle Informationen

Sanierungskonfigurator: Das wird gefördert

Mit dem Sanierungskonfigurator des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kann simuliert werden, welche Maßnahmen sich energetisch rechnen, welche Kosten anfallen und was der Staat fördert.

Die Informationen zur Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG – EM) stehen derzeit allerdings wegen der Haushaltssperre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses im Bundestag.

iSFP: Individuelle Sanierungsfahrpläne

Individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) können helfen, effizient zu planen. Das BMWK, das BAFA, die KfW und die Deutsche Energie-Agentur GmbH (Dena) haben ein Portal zur Suche nach Energie-Effizienz-Experten initiiert.

Auf dem Portal wird darauf hingewiesen: "Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend werden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch die Bewilligung von Anträgen pausiert. Dies betrifft unter anderem die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden."

Förderprogramme im Überblick:

Das BAFA gibt auf seiner Webseite einen Überblick über die Förderprogramme. Und auf der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums gibt es ebenfalls umfassende Informationen.


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Schlagworte zum Thema:  Klimaschutz, Gebäudesanierung