Energieberatung: Fördersätze auf 50 Prozent gekappt
Bei der energetischen Sanierung eines Gebäudes muss einiges beachtet werden, außerdem kann es teuer werden. Energieberater können Antworten auf Fragen geben – bisher wurde die Beratung vom Bund mit bis zu 80 Prozent bezuschusst. Jetzt hat das Bundeswirtschaftsministerium angekündigt, dass die Förderung ab dem 7.8.2024 deutlich gekürzt wird.
Zu hohe Nachfrage: Förderanteil für Energieberater sinkt
Bei Förderanträgen, die ab dem 7. August eingehen, sollen nur noch 50 Prozent statt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für energetische Gebäudesanierungen übernommen werden. Die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung werden um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt. Derzeit liegt die maximale Förderung für Ein- oder Zweifamilienhäuser bei 1.300 Euro und bei 1.700 Euro für Mehrfamilienhäuser.
Als Grund gab das Ministerium an, dass die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht hätten. "Angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen ist daher eine Anpassung der Fördersätze und der Zuschusshöhen unerlässlich", heißt es in der Mitteilung.
Durch die Absenkung sollen möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden, so das Ziel. Bis Ende 2024 geht die Bundesregierung von mehr als 150.000 Anträgen aus, im vergangenen Jahr waren es 130.600.
Sanierungsfahrplan: iSFP-Bonus bleibt unverändert
Voll erhalten bleiben sollen den Angaben zufolge der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) und die höheren förderfähigen Ausgaben für Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Das heißt: Die Zuschussförderung für sonstige Effizienzeinzelmaßnahmen steigt von 15 Prozent auf 20 Prozent, wenn zuvor mithilfe der Energieberatungsförderung ein iSFP erstellt wurde. Auch soll es laut Wirtschaftsministerium dabei bleiben, dass sich die förderfähigen Ausgaben für solche Maßnahmen bei Vorlage eines geförderten iSFP auf 60.000 Euro verdoppeln – gegenüber 30.000 Euro ohne geförderten iSFP.
iSFP: Individuelle Sanierungsfahrpläne
Individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) können beim Planen von Sanierungsmaßnahmen helfen. Das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die staatliche Förderbank KfW und die Deutsche Energie-Agentur GmbH (Dena) haben ein Portal zur Suche nach Experten initiiert.
Portal zur Suche nach Energie-Effizienz-Experten
Geförderte Energieberatungen: Überblick
Die energetischen Anforderungen an Immobilien sind mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die am 1.1.2024 in Kraft getreten ist, noch einmal gestiegen. Die Förderrichtlinien wurden überarbeitet. Hauseigentümer müssen höhere Anforderungen erfüllen, um an das Geld zu kommen – und die Förderprogramme sind stärker auf die Sanierung des Bestands ausgerichtet, weil man sich hier den größten Klimaschutzeffekt verspricht.
Geförderte Energieberatungen werden mit den Bundesprogrammen Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) angeboten. Sie bieten Informationen und Orientierung zur energetischen Sanierung.
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Keine News verpassen mit dem Newsletter Immobilienwirtschaft News rund um die Immobilienwirtschaft – Jeden Dienstag direkt in Ihr E-Mail-Postfach |
Das könnte Sie auch interessieren:
Heizungstausch: WEG-Förderrunde ist gestartet
Energieausweise: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Hydraulischer Abgleich ist Pflicht: Neue Fristen für Vermieter
-
Solarstrom für Mieter: Leitfaden und Mustervertrag
1731
-
Aufwertung der Baualtersklasse: Reicht's für die Mieterhöhung?
152
-
Asbest im Boden entfernen: Kosten und Vorschriften
101
-
E-Autos in Mehrfamilienhäusern: Förderung ab sofort
76
-
Mitarbeiterwohnungen: Standortvorteil und Steuerersparnis
61
-
Parkettschäden, Schimmel & Co. – Obhutspflicht des Mieters
55
-
Zweckentfremdung: Neues Gesetz in Schleswig-Holstein
33
-
Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen
32
-
Mieter insolvent – Was bleibt dem Vermieter?
29
-
Lohnt sich die Prüfung zum Zertifizierten Verwalter?
272
-
Excel-frei als Challenge
24.04.2026
-
Microsoft 365 im Griff: So steuern Sie Zusammenarbeit und Sicherheit
21.04.2026
-
Praxis schlägt Hype: Digitalpioniere der Wohnungswirtschaft
20.04.2026
-
Steine und Beine
17.04.2026
-
Stimmung in der Wohnungswirtschaft trübt sich ein
16.04.2026
-
"Mit klaren Regeln wird KI in Deutschland eine Erfolgsgeschichte"
09.04.2026
-
Kopf und Zahl
08.04.2026
-
Digitale Tools für das Grünflächenmanagement
08.04.2026
-
Klinke Immobilien: immowelt liefert Lösungen für unseren Erfolg
07.04.2026
-
Glasfaserausbau in Mehrfamilienhäusern
01.04.2026