
Gegen steigenden Wohnungsmieten soll in Hamburg eine rigorose Bodenpolitik helfen. Außedrem will der Senat Indexmieten deckeln. Eine entsprechender Vorstoß im Bundesrat, die Erhöhung für ganz Deutschland gesetzlich auf 3,5 Prozent zu begrenzen, fand aber keine Mehrheit.
Am 16. Dezember stimmte der Bundesrat bei seiner letzten Sitzung in diesem Jahr über eine Hamburger Initiative zur Deckelung von Indexmieten ab. Der Vorstoß erhielt aber nicht die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen. Die Länderkammer wird keinen entsprechenden Entwurf in den Bundestag einbringen.
Der rot-grüne Hamburger Senat hatte am 22.11.2022 die Bundesratsinitiative zur Begrenzung des Anstiegs von Indexmieten beschlossen. Darin hieß es es, dass die auch bei einer stärkeren Verteuerung der Lebenshaltungskosten nur noch um maximal 3,5 Prozent pro Jahr steigen sollen dürfen.
Indexmieten: Deckel gegen Mieterhöungen
Bei einer Indexmiete vereinbaren Vermieter und Mieter vertraglich, dass sich die Kaltmiete erhöht, wenn die Verbraucherpreise steigen – entsprechend dem Preisindex des Statistischen Bundesamtes für die Lebenshaltung können die Wohnungsmieten dann angehoben werden. Im Oktober 2022 lag der Index wegen der stark gestiegenen Energiepreise 10,4 Prozent höher als im Vorjahresmonat.
Mit der Bundesratsinitiative wolle der Senat Mieter vor Indexmieten und erheblichen Mieterhöhungen schützen, hieß es in einer Mitteilung. Eine Kappungsgrenze von 3,5 Prozent pro Jahr würde auch einen starken Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmieten unterbinden. Den Angaben zufolge haben die letzten Mietenspiegel-Erhebungen gezeigt, dass Vermieter in Hamburg zunehmend von der Möglichkeit der Indexmiete Gebrauch machen.
Bodenpolitik: Diese Flächen müssen der Stadt angeboten werden
Die öffentlichen Unternehmen in Hamburg müssen frei werdende Immobilien künftig der Stadt oder anderen städtischen Firmen anbieten. Das hat die zuständige Senatskommission ebenfalls am 22. November beschlossen, wie die Finanzbehörde mitteilte. Damit soll die neue Bodenpolitik der Stadt ausgeweitet und die mit der Volksinitiative Boden und Miete erzielte Einigung umgesetzt werden.
Konkret müssten die öffentlichen Unternehmen entbehrlich gewordene Immobilien aus dem eigenen Bestand an den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) melden und zum Kauf andienen. Macht die Finanzbehörde davon keinen Gebrauch, sollen die Grundstücke vornehmlich im Erbbaurecht an Dritte vergeben werden. Im Fall eines Verkaufs müssen sich die Unternehmen ein grundbuchlich gesichertes Wiederkaufsrecht zugunsten der Stadt einräumen lassen.
Mietwucher bestrafen: Was Hamburg sonst plant
Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) will außerdem gesetzlich gegen Mietwucher vorgehen. Sie ist der Ansicht, dass die bestehenden Gesetze nicht ausreichen, um effektiv dagegen vorzugehen. "Wir brauchen eine einfachere Nachweisbarkeit von Mietwucher und höhere Bußgelder", erklärte die Senatorin im Mai. Die Bundesländer hätten schon Lösungen vorgeschlagen, nun müsse der Bund aktiv werden. Bislang lehnt die Ampel ein härteres Vorgehen gegen Mietwucher ab, wie es etwa der Bundesrat schon forderte.
Hamburg punktet laut einer Studie des Forschungsinstituts F+ B im Auftrag des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) aus dem Jahr 2021 darüber hinaus mit einer offensiven Baulandmobilisierung. Der Vertrag zwischen dem Senat und den Bezirken zusammen mit dem "Bündnis für das Wohnen" mit der Wohnungswirtschaft seit 2016 habe sich als effizient und zielorientiert erwiesen – Private würden verstärkt in die Städtebauentwicklung einbezogen. Auch bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaus sei Hamburg gut aufgestellt, beschleunige die Genehmigungsprozesse von Neubauten und greife dabei verhältnismäßig wenig regulatorisch in den Mietwohnungsmarkt ein, so die Studienautoren.
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