Überhöhte Miete: Hamburger können Verdacht online melden

Der Hamburger Senat hat am 26. Februar einen Online-Meldedienst (Mietenmelder) eingeführt, um es Mietern zu erleichtern, möglicherweise überhöhte Mieten direkt und digital an die zuständige bezirkliche Dienststelle zu melden
Die Bezirksämter prüfen dann nach Angaben der Stadtentwicklungsbehörde die bereitgestellten Informationen.
Überhöhte Miete oder Mietwucher?
"Damit die Menschen in Hamburg sicher und sorgenfrei leben können, braucht es Mieten, die den angemessenen und rechtlich zulässigen Rahmen nicht sprengen", sagte Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein (SPD).
Eine Miete, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt, kann eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) sein. Wenn die Miete um mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, könnte Mietwucher nach § 291 Strafgesetzbuch (StGB) vorliegen.
Um das zu prüfen, brauchen die Bezirksämter unter anderem Angaben zu Größe und Ausstattung der Wohnung, um anhand des Hamburger Mietenspiegels eine mögliche Überhöhung zu bestimmen. Erforderliche Nachweise können über die Webseite der Stadt hochgeladen werden.
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