Berlin verlängert Mietpreisbremse bis Ende 2029
In Berlin wird die Mietpreisbremse, die die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen begrenzt, bis zum 31.12.2029 verlängert. Die neue Mietenbegrenzungsverordnung, die der Berliner Senat beschlossen hatte, wurde am 28.11.2025 im Berliner Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Die neue Verordnung tritt am 1.1.2026 in Kraft.
Die bisherige Regelung war bis Ende 2025 befristet, weil die Ermächtigungsgrundlage im BGB entsprechend begrenzt war. Im Juli hat der Bund die Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert und den Bundesländern ermöglicht, die Laufzeit ihrer Regelungen entsprechend anzupassen.
Bei Geltung der Mietpreisbremse darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind nach dem 1.10.2014 bezogene Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen.
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