Berlin verlängert Mietpreisbremse bis Ende 2025

Berlin war das erste Bundesland, das die Mietpreisbremse umgesetzt hat. Nun hat der Berliner Senat beschlossen, die Mietpreisbremse, die die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen begrenzt, bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Die bisherige Mietenbegrenzungsverordnung läuft Ende Mai aus.
Bei Geltung der Mietpreisbremse darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind nach dem 1.10.2014 bezogene Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen.
Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geplant
Mit der Verlängerung um sieben Monate bis Ende 2025 schöpft das Land den derzeit möglichen zeitlichen Rahmen aus. Für eine weitere Verlängerung muss zunächst der Bund die gesetzliche Grundlage im BGB anpassen.
Union und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Regeln zur Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 zu verlängern. Erst wenn diese Grundlage geschaffen ist, können die Bundesländer Verordnungen erlassen, die über das Jahr 2025 hinausgehen.
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