Mietpreisbremse in Berlin

In Berlin gilt bis Mai 2025 die Mietpreisbremse. Der Senat hat die seit Juni 2015 bestehende Regelung um fünf Jahre verlängert. Die Regelung ergänzt den seit Februar geltenden Mietendeckel.

Berlin war das erste Bundesland, das die Mietpreisbremse umgesetzt hat. Nun hat der Berliner Senat beschlossen, die Mietpreisbremse, die die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen begrenzt, bis Ende Mai 2025 zu verlängern.

Die bisherige Mietenbegrenzungsverordnung, die seit 1.6.2015 gilt, läuft zum 31.5.2020 aus. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind nach dem 1.10.2014 bezogene Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen.

Mietpreisbremse soll Lücken im Mietendeckel schließen

In erster Linie greift bei der Wiedervermietung von Wohnungen in Berlin seit 23.2.2020 allerdings der Mietendeckel. Dieser sieht unter anderem vor, dass die Miete bei ab dem 23.2.2020 neu abgeschlossenen Mietverträgen nicht über der bisherigen Miete beziehungsweise der gesetzlichen Mietobergrenze liegen darf.

Laut Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher sei die Verlängerung der Mietpreisbremse aber trotz des Mietendeckels wichtig, weil es Wohnungen gebe, die vom Mietendeckel ausgenommen, aber von der Mietpreisbremse erfasst seien. Dies betrifft Neubauwohnungen, die zwischen Januar und September 2014 bezugsfertig geworden sind.

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