Bundesrat billigt Gesetzentwurf

Härtere Gangart gegen Schwarzarbeit beschlossen


Härtere Gangart gegen Schwarzarbeit beschlossen

Die Baubranche hat es immer häufiger mit organisierter Kriminalität zu tun – ein Gesetz soll jetzt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) stärken. Die Einheit des Zolls klärt unter anderem Verstöße gegen faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen auf.

Die Höhe des Gesamtschadens durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wird in der Jahresbilanz 2024 des Zolls auf 766 Millionen Euro beziffert. Zirka 97.000 Strafverfahren und 50.000 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten wurden eingeleitet. Das betrifft auch die Baubranche.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) kündigte im Juni 2025 an, schärfer gegen Steuerbetrug und Schwarzarbeit vorgehen und die Finanzkontrolle weiter stärken zu wollen. Er halte es für wichtig, dass die Regierung "eine härtere Gangart" einlegt, "wenn es darum geht, gegen Kriminelle vorzugehen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern". Trotz fehlenden Personals könne man mehr tun als bisher.

Das Kabinett hat am 6. August einen Gesetzentwurf beschlossen. Am 13. November stimmte der Bundestag zu. Der Bundesrat billigte den Entwurf am 19.12.2025. Gestärkt werden soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) – eine Einheit des Zolls.

IG-Bau-Chef: Strukturen organisierter Kriminalität

"Es ist gut, dass Lars Klingbeil so schnell ein so deutliches Signal zur Bekämpfung der Schwarzarbeit setzt", sagte der Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), Robert Feiger, Anfang Juni, als die Gesetzesinitiative bekannt wurde. Die 2024 vom Zoll aufgedeckten Verstöße seien nur die Spitze des Eisbergs.

"Immer häufiger haben wir es hier mit Strukturen von organisierter Kriminalität zu tun. In der Baubranche werden mit hoher krimineller Energie ganze Konstrukte von Schein-Subunternehmen mit dem Ziel gegründet, illegale Beschäftigung zu verschleiern und legale Arbeit vorzutäuschen. Das schadet den tariftreuen Firmen", so Feiger. Notwendig sei eine stärkere Präsenz des Zolls – gerade auf Baustellen, forderte er.

Der Staat müsse sicherstellen, dass Firmen sich hier an die Vorschriften halten und illegale Machenschaften kein Dauerzustand bleiben. Um den Kontrolldruck zu erhöhen, sei eine deutliche Aufstockung des Personals der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich.

Nach Schätzungen des Bundesrechnungshofs entgehen dem Staat außerdem enorme Summen durch Steuerhinterziehung: jährlich zwischen 30 und 50 Milliarden Euro – das ist dem IG-Bau-Chef zufolge "die doppelte bis dreifache Summe des Geldes, das dringend notwendig wäre, um 100.000 Sozialwohnungen pro Jahr neu zu bauen."

Zolljahresstatistik 2024

Schwarzarbeitsbekämpfung: Das Gesetz 

Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung wird die Grundlage zur Optimierung des risikoorientierten Prüfansatzes der FKS geschaffen: Der Datenabgleich wird automatisiert und die Zolleinheit in die Lage versetzt, große Datenmengen systematisch auf bestehende Risiken von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung auszuwerten und daraus eine Risikobewertung abzuleiten.

Die Prüfungen in den identifizierten Risikobereichen sollen intensiver und umfassender durchgeführt werden. Rechtstreue Unternehmen müssen mit weniger Prüfungen rechnen und werden vor unredlichen Mitbewerbern verstärkt geschützt.

  • Mit dem Gesetz werden die Prüfungen in den besonders für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung anfälligen Bereichen weiter priorisiert und der Katalog der anfälligen Branchen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) an aktuelle Entwicklungen angepasst.
  • Die Prüfungen der FKS sollen stärker digital möglich sein, insbesondere die Prüfungsregelungen der FKS zur Personenbefragung und Geschäftsunterlagenprüfung erhalten eine Basis, die einen digital unterstützten Ablauf der Prüfung ermöglichen.
  • Die FKS soll eigenständig geeignete Maßnahmen zur Identitätsüberprüfung schnell und digital realisieren dürfen, ohne auf die Amtshilfe der Zusammenarbeitsbehörden angewiesen zu sein.
  • Durch die risikoorientierte Herangehensweise kann die FKS gezielter bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Bekämpfung der organisierten Formen der Schwarzarbeit (schwere strukturelle Kriminalität) eingesetzt werden.
  • Durch die Verbesserung der Ermittlungs- und Ahndungstätigkeit soll die Schwarzarbeitsbekämpfung der FKS schlagkräftiger werden. Der Informationsaustausch mit den Polizeibehörden wird verbessert.
  • Die Handhabbarkeit des Straf- und Bußgeldrechts soll verbessert werden, um die Ahndung der Verstöße zu erleichtern. Die strafrechtliche Ausgestaltung des Herstellens und Inverkehrbringens von unrichtigen Belegen (§ 9 SchwarzArbG) soll den hohen Unrechtsgehalt der Tathandlungen abbilden und eine effektivere Verfolgung und Ahndung der Verstöße ermöglichen. Hier soll eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden können.
  • Die Befugnisse der Zollverwaltung zur selbständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren sollen erweitert werden.

Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung 


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Schlagworte zum Thema:  Betrug , Bauwirtschaft
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