
Einfacher und schneller Wohnraum bauen und wiederaufbauen – in Katastrophengebieten etwa oder für geflüchtete Menschen: Das Bundeskabinett hat zahlreiche Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Manche Sonderregelung soll dauerhaft verankert werden.
Die Bundesregierung hat am 14.12.2022 einen Gesetzentwurf beschlossen, der Bauleitplanverfahren stärker digitalisieren soll. Der Gesetzentwurf ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung.
Bund stellt Weichen für schnelleren Wohnungsbau
Am 29.3.2023 hat das Kabinett weitere Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Unter anderem soll der Wiederaufbau in Katastrophengebieten künftig schneller und unkomplizierter möglich sein und der Bau von Unterkünften für Geflüchtete vereinfacht werden. Ein Überblick:
Sonderregel § 246 c BauGB: Wiederaufbau nach Katastrophen
Um Katastrophen wie etwa die Hochwasserkatastrophe 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz besser zu bewältigen, soll eine Wiederaufbauklausel Abweichungen vom Bauplanungsrecht erlauben. Die nach der Hochwasserkatastrophe zunächst bis Ende 2022 befristet im BauGB eingeführte Sonderregel (§ 246 c) soll dauerhaft verankert werden, damit Gebäude, Straßen und andere Infrastruktur in kürzester Zeit wiederaufgebaut werden können.
Die Wiederaufbauklausel sieht unter anderem vor, dass
- die Landesregierungen die Möglichkeit erhalten, für die betroffenen Regionen bauplanungsrechtliche Sonderregelungen zur Katastrophenbewältigung zu aktivieren.
- schnell und unkompliziert dringend benötigte Gebäude befristet auf fünf Jahre errichtet oder umgenutzt werden können, um die Versorgung der Bevölkerung etwa durch neue Supermärkte sowie die erforderliche Infrastruktur wiederherzustellen.
- es ermöglicht werden soll, Gebäude örtlich versetzt wiederaufzubauen, damit künftig Schäden vermieden werden können.
- die Verlagerung von Siedlungen an weniger gefährdete Standorte erleichtert wird, indem neue Versiegelungen durch Entsiegelungen gleichen Umfangs in dem von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Siedlungsgebiet ausgeglichen werden.
Schneller Wohnraum für Geflüchtete: Frist wird verlängert
Die Sonderregelungen in § 246 BauGB (Absätze 8 bis 17) für den erleichterten Bau von Unterkünften zur Unterbringung von Geflüchteten und Asylbegehrenden werden bis zum 31.12.2027 verlängert. Die Gemeinden sollen entlastet werden, indem sie ohne entsprechende Bauleitplanung bauen können. Außerdem soll die Fristverlängerung Planungssicherheit bieten, heißt es seitens der Bundesregierung.
Bundestag ändert BauGB: Schneller Wohnraum für Geflüchtete
Erneuerbare Energien: Einfachere Genehmigung für Solar & Co.
Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien zügig voranzubringen, sollen Genehmigungsverfahren für bestimmte Photovoltaik-Anlagen sowie von Solarparks und Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten vereinfacht werden. Unter anderem sollen Befreiungen aus Gründen des Allgemeinwohls leichter erteilt werden, um von Bebauungsplänen abweichen zu können. Diese Regelungen ergänzen die im Januar 2023 in Kraft getretene Baugesetzbuchnovelle.
Die Änderungen sollen von den Koalitionsfraktionen in das bereits laufende parlamentarische Verfahren in den Bundestag eingebracht werden, wie die Bundesregierung mitteilte.
BMWK "News-Paper zum Tempo bei Planung und Genehmigung"
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