Bauleitplanverfahren bald vollständig digital
Bauleitplanverfahren sollen gestrafft und vereinfacht werden. Das ist ein Detail aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts, das die Bundesregierung am 22. Juni vorgelegt hat.
Auch das Raumordnungsgesetz soll im Zuge der Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) 2026 modernisiert werden.
Digitales Bauleitplanverfahren & BauGB-Novelle 2026
Die Verfahren sollen künftig vollständig digital ausgestaltet werden.
Standard "XPlanung"
Der Standard "XPlanung" werde den Gemeinden bundesweit vorgegeben, heißt es im Regierungsentwurf.
Raumordnungsgesetz
Zur Modernisierung des Raumordnungsgesetz gehört die vollständige Digitalisierung des Beteiligungsverfahrens bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen und bei Raumverträglichkeitsprüfungen.
Klimaanpassung
In der Bauleitplanung sollen außerdem Klimaanpassungs- und Starkregenvorsorgekonzepte sowie Hitzebelastungskarten eine größere Rolle spielen.
Wassersensible Stadtentwicklung
Die wassersensible Stadtentwicklung soll ein neuer Grundsatz der Bauleitplanung werden. Gemeint ist damit, dass das Potenzial von Wasser als Ressource für die Klimaanpassung und die Lebensqualität in den Städten genutzt wird.
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (Regierungsentwurf)
Umfassende Änderungen im Baugesetzbuch geht die schwarz-rote Bundesregierung derzeit mit der sogenannten großen BauGB-Novelle an – das Bundeskabinett hat am 27.5.2026 ein Upgrade beschlossen.
Digitalisierung im Bauleitplanverfahren & BauGB-Novelle 2023
Bereits im Zuge einer Novelle des Baugesetzbuchs im Jahr 2023 wurden Erleichterungen eingeführt. Das entsprechende Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften ist am 7.7.2023 in Kraft getreten.
Details im Überblick:
Digitale Bürgerbeteiligung als Regel
Die Einführung des digitalen Beteiligungsverfahrens ist die Regel für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, ebenso die digitale Veröffentlichung. Die analoge Auslegung der Planungsunterlagen bleibt erhalten, um allen Teilen der Bevölkerung eine Beteiligung zu ermöglichen.
Planänderungen: Gestrafftes Verfahren
Das Verfahren bei einer erneuten Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden im Falle von Änderungen in den Planungsentwürfen wurde gestrafft. Bei Planänderungen sollen erneute Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen und deren Auswirkungen auf den Planentwurf eingeholt werden.
Verkürzte Fristen
Die Frist für die Genehmigung bestimmter Bauleitpläne wurde von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Das gilt für alle Flächennutzungspläne und für solche Bebauungspläne, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt sind.
Erneuerbare Energien
Um den Ausbau der erneuerbaren Energien zügig voranzubringen, wurden mit dem Gesetz außerdem Genehmigungsverfahren für bestimmte Photovoltaikanlagen, Solarparks und Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten vereinfacht. Befreiungen aus Gründen des Allgemeinwohls können leichter erteilt werden, um von Bebauungsplänen abweichen zu können.
Flächen für Windenergie
Neben dem Bauleitplanverfahren ändert die BauGB-Digitalisierungsnovelle das Windenergieflächenbedarfsgesetz: Beim Flächenbeitragswert werden ausschließlich solche Flächen angerechnet, für die standardisierte Daten geografischer Informationssysteme vorliegen. Die Regelung soll ein effektives Monitoring der Flächenausweisungen für die Windenergie an Land ermöglichen.
Wiederaufbauklausel
Als Konsequenz aus der Flutkatastrophe im Ahrtal beinhaltet die Novelle darüber hinaus eine Sonderklausel für Katastrophenfälle. Durch die Möglichkeit, Vorschriften des BauGB befristet auszusetzen, soll in den betroffenen Gebieten der Wiederaufbau schneller gehen.
Sonderbaurecht
Das Sonderbaurecht, das den Bau von Flüchtlingsunterkünften vereinfacht, wurde bis Ende 2027 verlängert und auf soziale Einrichtungen erweitert.
Diese Regelungen ergänzen die im Januar 2023 in Kraft getretene Baugesetzbuchnovelle.
Bauleitplanverfahren im Aktionsplan der Bundesbauministerin
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) legte bei einer Investorenkonferenz mit Vertretern der Immobilien- und Finanzbranche in Frankfurt am Main noch einen Aktionsplan vor, der ebenfalls Erleichterungen in Bauleitplanverfahren vorsieht: Die Prozesse sollen mit standardisierten Datenmodellen beschleunigt werden.
Ziel sei es, die Dauer von Bauleitplanverfahren auf maximal zwei Jahre zu begrenzen. Bisher sind es teils 15 Jahre.
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Ende 2024 soll es einen Bauüberhang von 759.700 genehmigten, noch nicht fertiggestellten Wohnungen gegeben haben.
Es könnte gebaut werden aber es rechnet sich nicht.
Es ist auch keine Frage der Förderprogramme, sondern eine Frage nach der Ineffizienz der Bauwirtschaft. Was nützt das Geld, wenn man dafür nur überteuerte Leistungen bekommt.
Subventionen aus Steuergeldern
Subventionen sind die Belohnung für das Versagen
(Dr. Markus Krall)
Es kann keine zukunftsfähige Lösung sein, wenn beim Wohnungsneubau mit Subventionen, auch geförderter Wohnungsbau genannt, die sogenannte Sozialbindung nach 15 Jahren wegfällt und diese Wohnungen dann zu „Marktmieten“ angeboten werden können.
Vermutlich müssen dann sehr viele Mieter aus finanziellen Gründen ihre Wohnung, sowie ihre damit verbundenen und seit langem bestehenden sozialen Beziehungen, aufgeben.