CDU für Genehmigungsfiktion beim Wohnungsbau
In vielen Ballungsräumen fehlen Wohnungen. Helfen könnte vor allem ein größeres Angebot auf dem Markt. Die CDU will mehr Tempo beim Bauen. Es gelte, Bauhemmnisse abzubauen, damit sich auch Mieten stabilisieren könnten – nicht durch immer neue Verbote und staatliche Eingriffe, sondern durch mehr Wohnungen, heißt es im Leitantrag, den die CDU beim Bundesparteitag am 20. und 21. Februar in Stuttgart angenommen hat.
Konkret schlägt die CDU für schnellere Genehmigungen vor: "Der Antragsteller muss spätestens drei Monate nach Einreichung seiner vollständigen Unterlagen einen Bescheid über seinen Antrag erhalten. Ist das nicht der Fall, greift automatisch eine Genehmigungsfiktion, wenn der Bauherr das wünscht."
Zudem soll es künftig so sein, dass ein Bauantrag nach Ablauf eines Monats als vollständig eingereicht mit allen erforderlichen Unterlagen und Anlagen gilt.
Wörtlich steht in der Beschlussvorlage unter "Genehmigungsfiktion einführen":
"Der Antragsteller muss spätestens drei Monate nach Einreichung seiner vollständigen Unterlagen einen Bescheid über seinen Antrag erhalten. Ist das nicht der Fall, greift automatisch eine Genehmigungsfiktion, wenn der Bauherr das wünscht. Wir ergänzen die Genehmigungsfiktion um eine Vollständigkeitsfiktion: Ein Bauantrag gilt nach Ablauf eines Monats als vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen und Anlagen eingereicht. Die Möglichkeit, kurz vor Fristablauf weitere Unterlagen einzufordern und damit die Genehmigungsfiktion zu verhindern, wird damit abgeschnitten."
Digitalisierung im Bauleitplanverfahren
Der Bundesrat stimmte am 16.6.2023 zur Vereinfachung und Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren einer Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) zu, die der Bundestag am 15.6.2023 beschlossen hatte. Statt drei Monaten haben die Behörden nur noch einen Monat Zeit, um Bauleitpläne zu genehmigen. Die Beteiligungsverfahren, bei denen Bürger Einwände vorbringen können, sollen im Regelfall digital ausgeführt werden.
Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften wurde am 6.7.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 7.7.2023 in Kraft getreten.
BauGB-Digitalisierungsnovelle: Details
Die Änderungen des Gesetzes im Detail:
Digitale Bürgerbeteiligung als Regel
Die Einführung des digitalen Beteiligungsverfahrens wurde zum Regelverfahren für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, ebenso die digitale Veröffentlichung. Die analoge Auslegung der Planungsunterlagen bleibt aber erhalten, um allen Teilen der Bevölkerung eine Beteiligung zu ermöglichen.
Planänderungen: Gestrafftes Verfahren
Das Verfahren bei einer erneuten Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden im Falle von Änderungen in den Planungsentwürfen wurde gestrafft. Bei Planänderungen sollen erneute Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen und deren Auswirkungen auf den Planentwurf eingeholt werden.
Verkürzte Fristen
Die Frist für die Genehmigung bestimmter Bauleitpläne wurde von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Das gilt für alle Flächennutzungspläne und für solche Bebauungspläne, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt sind.
Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien
Um den Ausbau der erneuerbaren Energien zügig voranzubringen, wurden mit dem Gesetz außerdem Genehmigungsverfahren für bestimmte Photovoltaikanlagen, Solarparks und Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten vereinfacht. Befreiungen aus Gründen des Allgemeinwohls können leichter erteilt werden, um von Bebauungsplänen abweichen zu können.
Die Regelungen ergänzen die im Januar 2023 in Kraft getretene Baugesetzbuchnovelle.
Flächen für Windenergie
Neben dem Bauleitplanverfahren ändert die BauGB-Digitalisierungsnovelle das Windenergieflächenbedarfsgesetz: Beim Flächenbeitragswert werden ausschließlich solche Flächen angerechnet, für die standardisierte Daten geografischer Informationssysteme vorliegen. Die Regelung soll ein effektives Monitoring der Flächenausweisungen für die Windenergie an Land ermöglichen.
Wiederaufbauklausel & Sonderbaurecht
Wiederaufbauklausel
Als Konsequenz aus der Flutkatastrophe im Ahrtal beinhaltet die Novelle darüber hinaus eine Sonderklausel für Katastrophenfälle. Durch die Möglichkeit, Vorschriften des BauGB befristet auszusetzen, soll in den betroffenen Gebieten der Wiederaufbau schneller gehen.
Sonderbaurecht
Das Sonderbaurecht, das den Bau von Flüchtlingsunterkünften vereinfacht, wurde bis Ende 2027 verlängert und auf soziale Einrichtungen erweitert.
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