Länder wollen Grenzen für Vergesellschaftung von Wohnungen
Auf der Tagesordnung der Sonder-Bauministerkonferenz (BMK) am 11. Juni in Berlin stand der Europäische Plan für erschwinglichen Wohnraum im Mittelpunkt – aber auf Initiative von Bayern und Nordrhein-Westfalen kam auch die Forderung auf den Tisch, der Vergesellschaftung von Wohnungen mit besseren Rahmenbedingungen Grenzen zu setzen.
Jetzt wurden die Beschlüsse veröffentlicht. Ein Überblick.
Vergesellschaftung und Investitionssicherheit
Im Beschluss unter Top 15 "Investitionssicherheit auf dem Wohnungsmarkt erhalten, Vergesellschaftungen Grenzen setzen" des Protokolls steht:
- Die Bauministerkonferenz stellt fest, dass sich der Mangel an bezahlbarem Wohnraum auf dem Wohnungsmarkt durch den Anstieg der Baukosten und hohe Baustandards zunehmend zu verschärfen droht.
- Die Bauministerkonferenz sieht in einer Steigerung der Bauaktivität das geeignete Mittel zur Schaffung von ausreichendem und bezahlbarem
Wohnraum, zumal eine Ausweitung des Wohnungsangebots den Anstieg der Mieten bremst. Sie hält es für zwingend erforderlich, durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen weitere Akteure für den Mietwohnungsbau zu gewinnen und zu verhindern, dass sich private Vermieter aus dem Wohnungsmarkt zurückziehen. - Die Bauministerkonferenz erwartet, dass eine weitere Konkretisierung der Pläne zur Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen großer Immobilienkonzerne in Berlin sich bundesweit nachteilig auf die Bereitschaft zu Investitionen in den Mietwohnungsbau auswirken wird. Bei einer Umsetzung des Vorhabens befürchtet die Bauministerkonferenz zudem negative Auswirkungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland, den Bankensektor, den Finanzmarkt und die öffentliche Finanzwirtschaft.
- Die Bauministerkonferenz bittet die Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen zu prüfen und zu ergreifen, um den Wert von Investitionen auf dem Wohnungsmarkt nachhaltig zu schützen.
- Die Bauministerkonferenz fordert die Bundesregierung darüber hinaus auf, den Wohnungsbau durch Investitionsanreize und bessere Rahmenbedingungen im Steuerrecht weiter anzukurbeln.
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Europäischer Plan für erschwinglichen Wohnraum
In ihrem Fokusthema "Bezahlbares Wohnen durch kompatible europäische, nationale und regionale Strategien gewährleisten" hat die Sonder-BMK beschlossen, die weiteren wohnungspolitischen Vorhaben der Europäischen Union eng zu begleiten.
Die Länder wiesen aber darauf hin, dass europäische Initiativen nicht zu zusätzlichen Berichtspflichten, Parallelstrukturen oder Eingriffen in nationale Zuständigkeiten führen sollen: Das betrifft unter anderem Überlegungen zu europäischen Finanzierungsinstrumenten im Wohnungsbau, Vorgaben für Genehmigungsverfahren und Regelungen von angespannten Wohnungsmärkten und Kurzzeitvermietung.
Die Bauministerkonferenz spricht sich im Protokoll ausdrücklich für die konsequente Wahrung des Subsidiaritätsprinzips aus. Die Bundesregierung wird gebeten, sich bei den weiteren Beratungen auf europäischer Ebene entsprechend einzusetzen.
Eingeladen zur Sonder-BMK waren Matthew Baldwin, Head of the Housing Task Force und Deputy Director-General der Generaldirektion Energie der EU-Kommission, und Gabriele Bischoff (S&D) sowie Markus Ferber (EVP) zwei Mitglieder des Sonderausschusses zur Wohnraumkrise des EU-Parlaments.
BMK unter dem Vorsitz von Berlin
Anfang des Jahres hat das Land Berlin turnusgemäß für 2026 und 2027 den Vorsitz der Bauministerkonferenz übernommen.
Die erste reguläre BMK unter der Leitung des Berliner Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler (SPD), ist für den 10. und 11. September terminiert.
Alle Beschlüsse der 148. Bauministerkonferenz im Juni 2026 (Download)
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