Bauen für Studenten: Bund stellt 500 Millionen Euro bereit
Der Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende wird seit 2023 im Förderprogramm "Junges Wohnen" finanziell unterstützt. Von den insgesamt 3,5 Milliarden Euro, die der Bund den Ländern 2025 für den sozialen Wohnungsbau bereitstellt, sind dafür 500 Millionen Euro reserviert. Entsprechende Verwaltungsvereinbarungen wurden am 16. Mai unterzeichnet und sind jetzt in Kraft getreten.
Wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWSB) mitteilte, ist die Förderung von Projekten für junges Wohnen zwischen 2022 und 2024 um 400 Prozent gestiegen. Die neue Bauministerin Verena Hubertz (SPD) kündigte an: "Wir werden die Mittel für den Bau von Studi- und Azubiwohnheimen verdoppeln."
Sozialer Wohnungsbau: Jetzt sind die Länder dran
Zuständig für die Umsetzung sind die Bundesländer. Sie haben die ausschließliche Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz. Der Bund kann die Länder aber seit einer Grundgesetzänderung im Jahr 2019 finanziell unterstützen.
Hier ist in der vorläufigen Planung vorgesehen, dass sich die Finanzhilfen des Bundes von 2022 bis 2028 auf 21,65 Milliarden Euro belaufen sollen. Der Einsatz der Gelder wird in Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen geregelt.
BMWSB-Übersicht: Top-Thema "Sozialer Wohnungsbau"
Bund-Länder-Programm Junges Wohnen: Hintergrund
Die Ampel-Parteien hatten im Koalitionsvertrag 2021 vereinbart, ein Bund-Länder-Programm "für studentisches Wohnen, für junges Wohnen und Wohnen für Auszubildende" aufzulegen. Am 1.1.2023 ging das Programm Junges Wohnen an den Start.
Kommunale und öffentliche Wohnungsunternehmen waren im vergangenen Jahr mit knapp 40 Prozent der Bewilligungen im Neubaubereich ähnlich stark engagiert wie private Bauherren, die den Anteil 2024 auf 45 Prozent ausgebaut haben. Auch Genossenschaften leisteten mit knapp zehn Prozent ebenfalls einen wichtigen Beitrag.
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