Grundgesetzänderung: Bundesrat stimmt Wohnungsbauförderung zu

Der Weg für die Grundgesetzänderung ist frei. Der Bundesrat hat als letzte Instanz zugestimmt, dass der Bund die Länder beim sozialen Wohnungsbau auch noch nach 2019 finanziell unterstützen darf. Die Finanzierungsquote soll für jedes Projekt individuell festgelegt werden.

Am 20.2.2019 hatte sich der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern über eine Änderung des Grundgesetzes geeinigt. Am 21.2.2019 stimmte der Bundestag der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu. Der Bundesrat beschloss den sogenannten "Digitalpakt" am 15.3.2019 einstimmig.

Wohnungswirtschaft mahnt Länder: Bundesmittel zweckgebunden einsetzen

Der Gesetzentwurf regelt Finanzhilfen des Bundes im Bildungsbereich, beim sozialen Wohnungsbau und im öffentlichen Nahverkehr. "Die Länder sind nun angehalten, die eingesetzten Bundesmittel in angemessener Höhe kozufinanzieren und zweckgebunden für die Wohnraumförderung einzusetzen", sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Ende 2018 hatte der Bundesrat die geplante Gesetzesänderung vorerst gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen, um eine Überarbeitung des Gesetzes zu erreichen. Die ehemalige Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD) hatte bereits 2016 eine Grundgesetzänderung ins Spiel gebracht, um der Bundesregierung zu ermöglichen, "wirksam dort helfen zu können, wo die Wohnungsnot am größten ist".

Bund: Zwei Milliarden Euro für Sozialwohnungen

Nun sollen zwei Milliarden Euro des Bundes in neue Sozialwohnungen fließen. Ein weiterer Aspekt des Kompromisses betrifft die finanzielle Beteiligung der Länder an künftigen Bundesprogrammen im sozialen Wohnungsbau. Künftig sollen die Mittel des Bundes zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder bereit gestellt werden. Der vom Bundestag beschlossene Gesetzestext sah vor, dass sich die Länder immer in gleicher Höhe wie der Bund beteiligen müssen. 

Kritik kommt von Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags. Er meint, dass durch die Grundgesetzänderung der Mitbestimmung des Bundes in zentralen Landes- und Kommunalthemen wie dem Wohnungsbau "Tür und Tor geöffnet wird". "Eine Verfassungsänderung ... durchbricht zudem willkürlich bestehende Verantwortungsstrukturen ... aus rein tagespolitischen Motiven.", so Henneke.

dpa
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