Grundgesetz

Frau jung Megaphon Protest Bekanntmachung
Frau jung Megaphon Protest Bekanntmachung
Meinungsäußerung

Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis und ihre Grenzen

Kürzlich kritisierte ein DHL-Mitarbeiter seinen Arbeitgeber öffentlich für die Geschäftsbeziehung zum Rüstungsunternehmen Rheinmetall. Kurz darauf wurde er zu Unrecht entlassen, entschied das Arbeitsgericht Leipzig. Grundsätzlich dürfen Mitarbeitende ihre Meinung frei äußern, doch im Rahmen der beruflichen Tätigkeit hat die Meinungsfreiheit auch Grenzen. Welche das sind und wie Arbeitgeber reagieren können.

















Grundgesetz
Grundgesetz
Extremismus

Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst – Was können öffentliche Arbeitgeber tun?

Extremismus und Verfassungsfeindlichkeit sind sehr präsent in diesen Zeiten. Rechtsextremismus führt die Thematik an. Aber auch Verschwörungstheoretiker, Reichsbürger, Coronaleugner, Islamisten, Linksradikale und drastisch vorgehende Klimaschutzverfechter füllen die Nachrichten. Was die Bevölkerung umtreibt, spiegelt sich naturgemäß auch im Arbeits- oder Dienstverhältnis wider. Wie ist damit umzugehen?








Richter im Gerichtssaal
Richter im Gerichtssaal
BFH

Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften verfassungsrechtlich bedenklich

Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sind diverse Verlustverrechnungsregelungen zu beachten. Seit 2021 dürfen in einem Veranlagungsjahr Verluste aus Termingeschäften nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und Einkünften aus Stillhalterprämien verrechnet werden, und zwar maximal bis zu einer Höhe von 20.000 EUR. Die nur im Veranlagungsverfahren anzuwendende Verlustverrechnungsregelung hält der BFH bei summarischer Prüfung für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.














Patient bei der Impfung
Patient bei der Impfung
BVerfG winkt partielle Impfpflicht durch

Einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht ist verfassungskonform

Große Enttäuschung für alle Impfverweigerer. Das BVerfG hat die Pflege-Impfpflicht gebilligt und die hiergegen gerichteten Verfassungsbeschwerden von Beschäftigten in der Pflege, aber auch von Trägern von Pflegeeinrichtungen abgewiesen. Dennoch könnte sich in der Praxis sowohl die Entscheidung der Verfassungsrichter als auch das Gesetz als Sturm im Wasserglas erweisen, denn das Gesetz zur partiellen Impfpflicht läuft zum Jahresende aus. Bis dahin stehen die Chancen nicht schlecht, dass impfunwillige Mitarbeiter im Pflegebereich sich unter geschickter Ausnutzung der gesetzlich vorgesehenen Verfahren ohne Impfung durchmogeln.




Schuld und Strafe
Schuld und Strafe
Schuld und Strafe

Ungerechtes Strafrecht

Ronen Steinke hat mit seinem neuen Buch „Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich“ eine auch für den Laien sprachlich leicht zugängliche rechtspolitische Kritik vorgelegt. Anhand ausgewählter Problemfelder beleuchtet er strukturelle Ungerechtigkeiten im deutschen Strafrecht, die die sozialromantische Erzählung der Gleichheit vor der das Schwert führenden Justitia in Frage stellen. Seine Appelle sollten der Rechtspolitik zu denken geben.



Vergittertes Fenster, Gefaengnis
Vergittertes Fenster, Gefaengnis
Verfassungsrechtliche Zweifel: neue BT-Beratung?

Der Bundespräsident hat Zweifel am Gesetz zur Wiederaufnahme von Mordverfahren

Es war eine der letzten Gesetzesinitiativen der GroKo-Regierung. Das vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats beschlossene Gesetz zur Erleichterung der Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Strafverfahrens im Falle von Mord hat Bundespräsident Steinmeier unterzeichnet, gleichzeitig äußert er erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken und bittet den Bundestag, die Reform erneut zu prüfen.


Grundgesetz
Grundgesetz
Sind die Corona-Einschränkungen noch GG-konform?

Epidemische Lage geht in die Verlängerung –Grundrechtseinschränkungen bleiben möglich

Corona brachte nie dagewesene Grundrechtseinschränkungen: Grundlage dieser Eingriffe ist u. a. die Ausrufung einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Trotz zurückgehender Inzidenzwerte will das Kabinett nun - nicht unumstritten - die Ausrufung der epidemischen Lage, die noch bis Ende Juni gilt, um drei Monate verlängern lassen. Das soll die Voraussetzung schaffen, weiterhin mit Rechtsverordnungen Corona-Grundrechtseinschränkungen zu erlauben.