Verschärfung des Disziplinarrechts und Verfassungstreue-Check in Brandenburg geplant
Die Verhandlungen für den geplanten Verfassungstreue-Check für Beamte in Brandenburg kommen voran. Innenminister Michael Stübgen (CDU) zeigte sich mit Blick auf Gespräche über Änderungen durch die Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und Grünen optimistisch, dass die Pläne bald unter Dach und Fach sind. «Ich hoffe, dass im Januar der Änderungsantrag eingebracht wird», sagte Stübgen der Deutschen Presse-Agentur. Die Grünen hatten bisher an mehreren Stellen Bedenken.
Verschärfung des Disziplinarrechts
Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke zeigt sich aber weitgehend zuversichtlich. «Die inhaltlichen Verhandlungen für ein Paket gegen Extremisten im Staatsdienst kommen voran», sagte Raschke. «Den ursprünglichen Plänen für die Ausgestaltung des Verfassungstreue-Checks bei der Einstellung von Beamten stehen wir bekanntlich sehr kritisch gegenüber. Inzwischen ist uns hier die CDU in großen Teilen entgegengekommen.»
Der Grünen-Politiker nannte Beispiele: «Es wird etwa keinen Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel geben, dafür mehr Transparenz und eine umfassende Evaluierung», sagte Raschke. «Vor allem aber fordern wir eine Verschärfung des Disziplinarrechts für die Beamten, die schon im Staatsdienst tätig sind.» Bisher müsse der Staat Beamte aus dem Dienst klagen, wenn sie gegen die Verfassung verstießen. «Das muss ein Ende haben.»
Der Minister wertet die Forderung nach einem schärferen Disziplinarrecht positiv. «Bei Beamten hat das Land bisher nur die Möglichkeit einer Disziplinarklage, wenn sie massiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen oder anderweitig straffällig geworden sind», sagte Stübgen. «Bei schwerwiegenden Verstößen soll nach einem Disziplinarverfahren der Dienstherr den betroffenen Beamten direkt aus dem Beamtenverhältnis entfernen können - und zwar nicht erst, wenn die Verwaltungsgerichte geurteilt haben. Diese Forderung der Grünen halte ich für eine Verbesserung.» Der Rechtschutz werde dabei nicht verkürzt: «Natürlich hat der Betroffene die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und zu klagen.»
Das rot-schwarz-grüne Kabinett hatte dem Gesetzentwurf Stübgens im Jahr 2022 zugestimmt. Danach soll eine Behörde künftig beim Verfassungsschutz nachfragen, ob dort Informationen vorliegen, die an einem Bekenntnis der künftigen Beamtin oder des künftigen Beamten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zweifeln lässt.
Das Bildungsministerium entließ eine Lehramtskandidatin im Dezember aus dem Beamtenverhältnis, nachdem der «Tagesspiegel» berichtet hatte, die Referendarin sei als Moderatorin für den Nachrichtenkanal des «Compact»-Magazins tätig gewesen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft das Magazin als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung ein. In ihrem Fall hätte die Prüfung greifen können, wenn sie Beamtin auf Probe geworden wäre.
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