Sind sich Auftraggeber und Auftragnehmer nicht darüber im Klaren, ob eine vereinbarte Tätigkeit als selbstständig oder als abhängig anzusehen ist, kann eine Klärung im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden. In diesem Top-Thema erhalten Sie einen Überblick zu den vielfältigen Änderungen, die zum 1. April 2022 in Kraft treten.