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17.03.2022
Besoldung
Wenn ein Beamter nach einem Wechsel des Dienstherrn von seinem alten Dienstherrn weiter Dienstbezüge erhält, muss er diese zurückzahlen. Insbesondere kann er sich nicht auf Entreicherung berufen, also darauf, dass er das Geld verbraucht habe. Das hat das VG Koblenz entschieden.mehr