Besoldung der Bundesbeamten und Versorgungsempfänger wird angehoben
Der Bundestag hat am 16. November 2023 den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024“ (20/8291) angenommen.
Die Erhöhung berücksichtigt den Angaben zufolge einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. Dementsprechend erhöhen sich laut Bundesregierung die Grundgehälter in allen Besoldungsgruppen und die Grundgehaltspannen beim Auslandszuschlag zum 1. März 2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro sowie zusätzlich um 5,3 Prozent linear.
Erhöhung der dynamischen Besoldungsbestandteile
Dynamische Besoldungsbestandteile wie zum Beispiel der Familienzuschlag und Amtszulagen werden in Anlehnung an den Tarifvertrag um 11,3 Prozent erhöht.
Zudem sollen die Versorgungsbezüge entsprechend den Grundgehältern für die Besoldung erhöht werden. Die Anwärtergrundbeträge sollen den Angaben zufolge neu festgelegt werden, um das im Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz festgelegte Verhältnis zwischen dem Anwärtergrundbetrag und der Eingangsbesoldung wiederherzustellen.
Rückwirkende Sonderzahlungen als Inflationsausgleich
Wie die Bundesregierung des Weiteren ausführte, haben die TVöD-Tarifvertragsparteien am 22. April 2023 ebenfalls den „Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise“ (TV Inflationsausgleich) geschlossen, der für die Tarifbeschäftigten für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro vorsieht. Auszubildende erhalten in den genannten Monaten eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 620 Euro beziehungsweise monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 110 Euro.
Auch dieses Tarifergebnis galt es laut Bundesregierung auf die Bundesbesoldung und -versorgung zu übertragen. Dementsprechend erhalten Empfänger von Dienstbezügen und von Leistungen nach dem Wehrsoldgesetz für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung (Inflationsausgleich 2023) in Höhe von 1.240 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro.
Sonderzahlungen für Versorgungsempfänger und Anwärter
„Empfängern von Versorgungsbezügen werden die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit von dem jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatz gewährt, wie dies auch bei in der Vergangenheit gewährten Einmalzahlungen“ an Versorgungsempfängern der Fall gewesen sei, schrieb die Bundesregierung ferner. Empfänger von Anwärterbezügen erhalten für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung (Inflationsausgleich 2023) in Höhe von 620 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 110 Euro.
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