Mindestlohn für Beschäftige in der Altenpflege soll steigen

Für Beschäftigte in der Altenpflege soll der Mindestlohn angehoben werden. Bundesarbeitsminister Heil hat angekündigt, die Empfehlungen der Pflegekommission in einer entsprechenden Verordnung umzusetzen.

Der Mindestlohn im Pflegebereich soll steigen. Für Pflegehilfskräfte soll die Lohnuntergrenze auf 16,10 Euro pro Stunde angehoben werden. Für qualifizierte Pflegehilfskräfte soll es eine Anhebung auf 17,35 Euro pro Stunde geben. Pflegefachkräfte sollen 20,50 Euro statt zuvor 18,25 Euro erhalten. Das geht aus einer von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Dienstag in Berlin vorgestellten Empfehlung der paritätisch besetzten Pflegekommission hervor. Betroffen sind rund 1,3 Millionen Beschäftigte.

Erhöhung des Mindestlohns in der Altenpflege wird durch eine Verordnung umgesetzt

«Wir werden diese Mindestlohnerhöhung per Verordnung umsetzen und damit einen nahtlosen Übergang von der jetzt geltenden Verordnung zur neuen schaffen», kündigte Heil an. Diese Anhebung soll in zwei Schritten stattfinden zum 1. Mai 2024 und dann zum 1. Juli 2025. Die jüngste Anhebung hatte es im Mai gegeben, derzeit betragen die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte noch 13,90 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro und für Pflegefachkräfte 17,65 Euro. Der nächste, im Dezember anstehende Anstieg war bereits beschlossen worden.

Heil sagte, es sei klar, dass gute und harte Arbeit auch gut und fair bezahlt werden müsse. «Jeder, der in seiner Familie - ich habe das auch - Pflegesituationen erlebt hat, weiß, dass Pflegekräfte nicht nur hart arbeiten, sondern das auch unter sehr schwierigen Bedingungen», sagte Heil. «Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass die Pflegekräfte möglichst lange gesund, motiviert und zu guten Arbeitsbedingungen arbeiten können.» Außerdem würden gute Löhne auch gegen den Fachkräftemangel in dieser Branche helfen.

Empfehlung der Pflegekommission zu Urlaubsanspruch

Beschäftigte in der Altenpflege sollen nach den Kommissionsempfehlungen einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus haben - in Höhe von jeweils neun Tagen pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche).

Der Pflegekommission gehören Vertreterinnen und Vertreter von privaten, frei-gemeinnützigen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeit- und Dienstgeber sowie Arbeitnehmer und Dienstnehmer sind paritätisch vertreten.

dpa
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