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Beschäftigte in Hamburg erhalten eine Zulage


Beschäftigte in Hamburg erhalten eine Zulage

Beschäftigte in bürgernahen Diensten und im Sozial- und Erziehungsdienst erhalten eine Zulage. Dies sieht der Tarifvertrag über eine Zulage für bestimmte bürgernahe Beschäftigtengruppen im Stadtstaat Freie und Hansestadt Hamburg (Hamburg-Zulage) vor.

Im Vorfeld der Tarifrunde zum TV-L wurde zwischen den Tarifvertragsparteien in Hamburg, nämlich der Freien und Hansestadt Hamburg und den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion, Tarifverhandlungen über eine Zulage für Beschäftigte in bürgernahen Diensten geführt.

Verhandlungen der Hamburgischen Tarifvertragsparteien im Oktober 2025

Am 29.10.2025 haben sich die Tarifvertragsparteien auf einen Tarifvertrag über eine Zulage für bürgernahe Dienstleistungen, den Tarifvertrag „Zulage für bestimmte bürgernahe Beschäftigtengruppen im Stadtstaat Freie und Hansestadt Hamburg (Hamburg-Zulage)“, geeinigt.

Dieser Tarifvertrag sieht vor, dass Beschäftigtengruppen mit definiertem Bürgerkontakt wie z.B. Beschäftigte des Hamburg Service vor Ort und der Bauhöfe der Bezirksämter eine Zulage erhalten und war

  •  zum 1.2.2026 eine Zulage von 100 Euro pro Monat und
  • zum 1.5.2027 eine Zulage von 115 Euro pro Monat

Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst sollen eine Zulage ab dem 1.2.2026 von 50 Euro erhalten, die sich zum 1.5.2027 auf 75 Euro erhöht.

Am 28.11.2025 lehnte die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) die mit Finanzsenator und ihrem TdL-Verhandlungsführer Dr. Andreas Dressel erzielte Einigung ab. Sie legte ver.di Hamburg eine in Teilen stark veränderte Fassung des Vertragsentwurfes vor und halbierte die erzielte Einigung.

Einigung auf die Hamburg-Zulage im Rahmen der TV-L Tarifrunde 2026

In der Einigung zur TV-L Tarifrunde am 14.2.2026 haben sich die Tarifvertragsparteien auch über die Hamburg-Zulage verständigt.

Danach wird die Tarifeinigung der Hamburgischen Tarifvertragsparteien vom 29.10.2025 ohne Präjudiz für die übrigen Mitglieder der TdL mit folgenden Maßgaben von den Hamburgischen Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag vereinbart:

  • Der Tarifvertrag erhält die Bezeichnung „Zulage für bestimmte bürgernahe Beschäftigtengruppen im Stadtstaat Freie und Hansestadt Hamburg (Hamburg-Zulage)“.
  • Ziffer 5 der Tarifeinigung (die Zahlung eines Mobilitätszuschusses zum Deutschlandticket für alle städtischen Beschäftigten in Hamburg) wird nicht in den vorgenannten Tarifvertrag aufgenommen; die Freie und Hansestadt Hamburg wird entsprechende Leistungen übertariflich gewähren.

Schlagworte zum Thema:  Entgelt , Zulage , Öffentlicher Dienst