Besoldungsanpassung für Landesbeamte: Das planen die Bundesländer
Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften am 14.2.2026 unter anderem auf eine Erhöhung der Entgelte um 5,8 Prozent in drei Schritten geeinigt.
Tariferhöhung TV-L 2026 für Tarifbeschäftigte
Durch die Tarifeinigung 2026 erhöhen sich die Tabellenentgelte der Tarifbeschäftigten
- ab 1.4.2026 um 2,8%, mindestens jedoch um 100 EUR monatlich bei Vollbeschäftigung,
- ab 1.3.2027 um weitere 2,0%,
- ab 1.1.2028 um weitere 1,0%.
Die Entgelte für die unter den TVA-L BBiG und den TVA-L Pflege fallenden Auszubildenden sowie für die unter den TV Prakt-L fallenden Praktikanten werden bei Vollbeschäftigung
- ab 1.4.2026 um 60 EUR monatlich,
- ab 1.3.2027 um weitere 60 EUR monatlich,
- ab 1.1.2028 um 30 EUR monatlich erhöht.
Übersicht zu Besoldungsanpassungen für Beamte in den einzelnen Bundesländern
Diese Zusammenstellung zeigt, wann in welchem Bundesland auch die Einkommen der Beamtinnen und Beamten steigen sollen.
Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg plant, den Tarifabschluss 2026 zeit- und systemgerecht auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten und Versorgung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen.
Laut MItteilung des Landesamts für Besoldung und Versorgung vom 3.7.2026 wird das dafür erforderliche Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 abgeschlossen. Der Finanzausschuss des Landtags hat jedoch am 2.7.2026 zugestimmt, dass die zum 1.4.2026 vorgesehenen Verbesserungen bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes ausgezahlt werden. Die erste Auszahlung erfolgt mit den Bezügen für August 2026, die Ende Juli 2026 überwiesen werden. Die Zahlungen stehen unter dem Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung.
Im Einzelnen sieht das Gesetz folgende Maßnahmen vor:
Lineare Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge zum 1.4.2026 um 2,82 Prozent, zum 1.3.2027 um 2,0 Prozent sowie zum 1.1.2028 um weitere 1,0 Prozent.
Erhöhung der Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen entsprechend dem Tarifabschluss: 60 Euro zum 1.4.2026, weitere 60 Euro zum 1.3.2027 und 30 Euro zum 1.1.2028.
Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 200 Euro zum 1.4.2026 sowie Erhöhung der Schichtzulagen um 150 Prozent. Für Beamtinnen und Beamte im Krankenpflegedienst ist künftig eine Zulage in Höhe von 187,50 Euro vorgesehen.
Ende Juli 2026 werden alle zum 1.4.2026 vorgesehenen Verbesserungen ausbezahlt. Dazu gehören die lineare Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge, die höheren Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen sowie die angepassten Schicht- und Wechselschichtzulagen.
Bayern
Die Gehaltsanpassung für Beamtinnen und Beamte soll erst in sechs Monaten erfolgen. Diese Sparmaßnahme hatte Ministerpräsident Söder bereits im Herbst 2025 angekündigt. Wie der Bayerische Beamtenbund berichtet, hat der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) die sechsmonatige Verzögerung der Tariferhöhung bestätigt. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.
Berlin
In seiner Sitzung am 21. Mai 2026 hat das Abgeordnetenhaus in zweiter Lesung über das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin in den Jahren 2026 und 2027 beraten. Mit dem Gesetz wird der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) für Berliner Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger umgesetzt.
Brandenburg
Laut Innenministerium Brandenburg hat die Landesregierung bereits im November 2025 zugesagt, den Tarifabschuss auf die rund 32.500 Beamtinnen und Beamten sowie die rund 20.100 Pensionärinnen und Pensionäre des Landes Brandenburg systemgerecht zu übertragen.
Nach einer Miteilung des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg vom 1.7.2026 haben das Ministerium der Finanzen sowie das Ministerium des Innern und für Kommunales seit Mai 2026 mit den betroffenen Gewerkschaften und Verbänden über weitreichende Änderungen im Bereich der Besoldung und Versorgung sowie der Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten beraten. Diese Beratungen wurden am 1.7.2026 im Rahmen eines Beamtenpolitischen Spitzengespräches mit der Vorstellung von zwei Regelungspaketen abgeschlossen.
Landesregierung und Gewerkschaften verständigten sich im ersten Paket darauf, die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge im Land Brandenburg rückwirkend ab dem 1.1.2026 an die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung anzupassen und dabei die bindenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentation umzusetzen.
Für Brandenburg bedeutet dies insbesondere, dass die Besoldung und Versorgung künftig an die Entwicklung des Nominallohnindexes gekoppelt werden. Da die Besoldungsentwicklung in der Vergangenheit je nach Besoldungsgruppe unterschiedlich ausfiel, ergeben sich einmalig unterschiedlich hohe Anpassungsbedarfe.
Diese liegen in der A-Besoldung zwischen sieben und 17 Prozent sowie in der B-Besoldung bei etwa 18 Prozent. Die unterschiedlichen Entwicklungen der Besoldung in den einzelnen Besoldungsgruppen sind insbesondere auf die Übertragung von Mindest- und Sockelbeträgen, Festbeträgen sowie auf weitere strukturelle Elemente früherer Tarifergebnisübertragungen zurückzuführen. Ein Aufschieben der notwendigen Anpassung wäre nicht nur verfassungsrechtlich angreifbar; es würde das Problem weiter in die Zukunft verschieben – ohne Aussicht auf ein anderes Ergebnis.
Zur Finanzierung der Mehrbelastungen durch die geplante Besoldungserhöhung sowie durch mögliche Nachzahlungen für den Zeitraum 2004 bis zum 31.12.2025 sollen Entnahmen aus dem Brandenburgischen Versorgungsfondsgesetz ermöglicht werden.
Das zweite Regelungspaket betrifft die Änderung der wöchentlichen Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Brandenburg. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage sind strukturelle Entlastungsmaßnahmen auf der Ausgabenseite unausweichlich. Daher beabsichtigt die Landesregierung die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten ab dem 1.3.2027 von 40 auf 41 Stunden anzuheben. Gemeinsam mit den Gewerkschaften wurde eine Befristung bis zum 31.7.2032, Ausnahmen für Beamtinnen und Beamte, die besonderen dienstlichen Belastungen ausgesetzt sind, sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 40 Stunden pro Woche vereinbart.
Bremen
Ein Gesetzentwurf liegt nicht vor. Laut eines Medienberichts soll eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses erfolgen.
Hamburg
Für Hamburg hat Finanzsenator Dr. Andreas Dressel am 17.2.2026 mitgeteilt, dass Hamburg die Übertragung des Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und -Empfänger unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation vorbereitet. Einer Pressemitteilung des dbb zufolge befinde sich der entsprechende Gesetzentwurf aktuell in der Senatsabstimmung. Es liege aber noch kein Senatsbeschluss vor.
Hessen
Im Hessischen Landtag wurde am 19.05.2026 in erster Lesung der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen für ein Hessisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027 beraten. Mit dem Gesetz soll das Tarifergebnis 2026 zeitgleich auf die Beamten sowie Versorgungsempfänger in Hessen übertragen werden. Neben der Tarifübertragung setzt der Gesetzentwurf zugleich aktuelle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenalimentation um.
Mecklenburg-Vorpommern
Ein Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter liegt vor. Hiernach soll die Besoldung und Versorgung zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens aber 100 Euro, zum 1. März 2027 um weitere 2 Prozent und zum 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent angehoben werden.
Niedersachsen
Der Niedersächsische Landtag hat am 27.5.2026 beschlossen, die erste Stufe des im Februar erzielten Tarifergebnisses auf niedersächsische Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen. Damit werden die Bezüge rückwirkend zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro, angehoben.
Die zwei weiteren Anpassungsschritte der Tarifeinigung sollen mit einem weiteren Gesetz der Landesregierung in der zweiten Jahreshälfte übertragen werden.
Nordrhein-Westfalen
Die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 soll systemgerecht eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden. Ein Gesetzentwurf liegt vor.
Rheinland-Pfalz
Laut einer Kabinettsentscheidung vom 9. Juni 2026 soll das TV-L-Tarifergebnis vom 14. Februar 2026 zeitgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter des Landes Rheinland-Pfalz übertragen werden.
Vorgesehen ist eine Anpassung der Bezüge
- zum 1. April 2026 um 3,3 Prozent,
- zum 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent sowie
- zum 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent.
Entsprechendes gilt für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Für Anwärterinnen und Anwärter sowie Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sind zu denselben Zeitpunkten Festbetragserhöhungen von zweimal 60 Euro und einmal 30 Euro vorgesehen.
Die Übertragung soll systemgerecht erfolgen und beinhaltet daher eine lineare Umrechnung des im Tarifabschluss vereinbarten Mindestanpassungsbetrages. Das sichert laut Mitteilung der Landesregierung auch in der untersten Besoldungsgruppe einen Gehaltszuwachs von mindestens 100 Euro im ersten Anpassungsschritt und wahrt gleichzeitig das verfassungsrechtliche Abstandsgebot. Ein verfassungskonformes Alimentationsniveau sei durch das vorliegende Anpassungsgesetz weiterhin gewährleistet. Darüber hinaus werde das beamtenrechtliche Doppelverdienermodell sachgerecht und zeitgemäß entsprechend der gesamtgesellschaftlichen Realität fortentwickelt.
„Im Rahmen der Übernahme des Tarifergebnisses werden auch die Zulagen für Wechselschicht- und Schichtdienst deutlich angehoben. Künftig betragen diese entsprechend der bisherigen Staffelung 200, 120, 90 beziehungsweise 70 Euro. Damit wird den besonderen Belastungen dieser Dienstformen noch stärker Rechnung getragen“, sagte Ministerpräsident Schnieder.
Die Übertragung des Tarifergebnisses verursacht für den Landeshaushalt Kosten von rund 166 Millionen Euro im Jahr 2026, rund 337 Millionen Euro im Jahr 2027 sowie rund 431 Millionen Euro im Jahr 2028 mit entsprechender Folgewirkung für die kommenden Jahre.
Saarland
Ein Gesetzentwurf liegt vor. Dieser sieht eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich vor.
Sachsen
Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen. Rückwirkend zum 1. April 2026 werden die Bezüge der Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger entsprechend der Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 zeitgleich und systemgerecht wie folgt angepasst:
- Anhebung der im Gesetz benannten Dienstbezüge sowie der der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrundeliegenden Bezügebestandteile um 2,82 Prozent und
- Erhöhung der monatlichen Anwärtergrundbeträge um einen Festbetrag in Höhe von 60 Euro.
Sachsen-Anhalt
Die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 soll zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden. Die Landesregierung hat am 17. März 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Eine Beschlussfassung soll noch vor dem Sommer erfolgen.
Schleswig-Holstein
Die Landesregierung hat am 2.6.2026 den Gesetzentwurf für die Anpassung der Beamtenbesoldung für die Jahre 2025 bis 2027 beschlossen. Die hier vorgesehenen Erhöhungen (+3,2 % (mind. 125 Euro) rückwirkend zum 1.1.2025, +4,0 % zum 1.1.2026, +3,8 % zum 1.1.2027) gehen über den Tarifabschluss hinaus.
Thüringen
Ein Gesetzentwurf liegt vor. Dieser wurde am 2.6.2026 vom Kabinett auf den Weg gebracht. In diesem Gesetzentwurf ist vorgesehen, die Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 14. Februar 2026 auch auf die Thüringer Beamten, Richter und Versorgungsempfänger zu übertragen.
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