VG Meiningen

Richterbesoldung in Thüringen verfassungswidrig?


Richterbesoldung in Thüringen verfassungswidrig?

Das Verwaltungsgericht Meiningen hält die Richterbesoldung in Thüringen für die Jahre 2020 bis 2022 sowie 2024 für verfassungswidrig. Das Gericht geht von einer zu niedrigen Besoldung aus und hat deshalb in zwei Fällen das Bundesverfassungsgericht angerufen. Eine Änderung des Besoldungsgefüges insgesamt hätte auch Auswirkungen auf Lehrer, Polizisten und Feuerwehrleute im Beamtenverhältnis.

Die Besoldung von Thüringer Richter:innen in den vergangenen Jahren ist nach Auffassung des Meininger Verwaltungsgerichts verfassungswidrig. Dabei geht es um die Dienstbezüge der Jahre 2020 bis 2022 und 2024, wie das Gericht mitteilte. Als Konsequenz wird das Besoldungsgesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. 

Hintergrund sind zwei Musterverfahren, mit denen zwei Richter geltend machen wollten, dass ihre Besoldung vom Thüringer Landtag in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen wurde. Dabei geht es um das sogenannte Mindestabstandsgebot. Dieses verlangt, dass die Besoldung von Beamten einen deutlichen Abstand zu staatlichen Grundsicherungsleistungen wahren soll. 

Mindestabstandsgebot nicht eingehalten

Konkret ist der Gesetzgeber demnach verpflichtet, sicherzustellen, dass ein verheirateter Beamter mit zwei Kindern in der untersten Besoldungsgruppe monatlich mindestens 15 Prozent mehr zur Verfügung hat als eine vergleichbare Familie, die Grundsicherung bezieht. 

Aber genau diesen Mindestabstand sah das Verwaltungsgericht als nicht gegeben an: "Diese Grenze wurde im Freistaat Thüringen in den vorstehend genannten Jahren nicht eingehalten, sondern zur Überzeugung der Kammer klar unterschritten", hieß es in der Mitteilung des Gerichts.

VG: Besoldung insgesamt anheben

Zwar erhielten Richter in Thüringen mehr Geld als Empfänger von Grundsicherungsleistungen. Die Grenzen des Mindestabstandsgebots seien aber bereits bei vielen darunterliegenden Besoldungsgruppen eingerissen worden. Die Kammer gehe daher von "einem strukturellen Problem im gesamten Besoldungsgefüge aus". Um die Vorgaben einzuhalten, müsse die Besoldung insgesamt angehoben werden.

Daneben sieht die Kammer auch ein Problem darin, dass die Besoldung in den genannten Jahren nicht hoch genug gewesen sei, um in ausreichender Zahl qualifiziertes Personal anzuziehen. 

Mehr als 1.000 Beamte klagen wegen Besoldung

Die Grundsatzentscheidung der Meininger Richter hat mittelbar auch Auswirkungen auf die Besoldung sämtlicher rund 33.000 Beamter im Freistaat. Bei den Thüringer Verwaltungsgerichten sind laut dem Thüringer Beamtenbund und Tarifunion (tbb) bereits seit Jahren mehr als 1.000 Klagen von Beamten gegen ihre Besoldung anhängig. Änderungen am Besoldungsgefüge insgesamt hätten auch Auswirkungen für Lehrer, Polizisten und Feuerwehrleute im Beamtenverhältnis.

Jahr 2023 als Sonderfall

Im Jahr 2023 dagegen genügte nach Auffassung der Kammer in Meiningen die Besoldung der Richter dem vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Prüfungsmaßstab. Denn damals erhielten sämtliche Beamte und Richter in Thüringen eine Sonderzahlung vom Land in Höhe von bis zu 3.000 Euro. 

Dadurch sei zwar das Mindestabstandsgebot in zwei Besoldungsgruppen noch immer unterschritten worden, allerdings habe die Zahlung dazu geführt, dass der Verstoß insgesamt nicht so gravierend ausfiel wie in den anderen Jahren. "Insoweit erfasst die Unterschreitung jedenfalls nicht das gesamte Besoldungsgefüge bis hin zur Richterbesoldung", hieß es.

Das Finanzministerium zeigte sich überrascht über das Urteil. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts seien konsequent umgesetzt worden, versicherte ein Sprecher. Die Einhaltung des Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau habe man mit viel Aufwand jedes Jahr ermittelt, in den Gesetzesbegründungen dargelegt und nach Ablauf eines jeden Jahres überprüft. Daher begrüße das Ministerium, dass der Sachverhalt nun dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt werde. Sollten die obersten Verfassungsrichter etwas zu beanstanden haben, werde unverzüglich reagiert, hieß es. 

Verfahren ausgesetzt

Bis nun das Bundesverfassungsgericht über das Besoldungsgesetz entscheidet, werden die Musterverfahren ausgesetzt. Der tbb will seinen Mitgliedern auch für 2025 empfehlen, Widerspruch einzulegen und eine "amtsangemessene Alimentation" geltend zu machen. Dazu werde ihnen ein Musterwiderspruch zur Verfügung gestellt.

dpa

Schlagworte zum Thema:  Verwaltungsgericht
0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion