Bundeskabinett beschließt Abschlagszahlungen für Bundesbeamte
Die Bundesregierung hat am 3.9.2025 Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte des Bundes beschlossen. Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten des Bundes sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten dadurch im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026 nach Aufhebung der vorläufigen Haushaltsführung Abschlagszahlungen. Damit partizipiert auch dieser Personenkreis voraussichtlich ab Dezember 2025 an den Tarifergebnissen vom 6.4.2025 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen.
Die Regelungen zur Zahlung der Abschlagszahlungen sehen vor:
- Voraussichtlich beginnend mit der Bezügezahlung für Dezember 2025 erfolgen zunächst Abschläge auf einen ersten linearen Anpassungsschritt mit einer Erhöhung um 3,0 Prozent, rückwirkend zum 1.4.2025.
- Sodann erfolgen beginnend mit der Bezügezahlung für Mai 2026 weitere Abschläge auf einen zweiten linearen Anpassungsschritts zum 1.5.2026 mit einer Erhöhung um 2,8 Prozent.
Da die Abschläge im Vorgriff auf einen Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zur Tarifübertragung auf die Bundesbesoldung und -versorgung gezahlt werden, stehen die Zahlungen unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens einer späteren entsprechenden gesetzlichen Regelung.
Die Bundesregierung beabsichtigt die baldige Vorlage eines Gesetzentwurfs zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbesoldung und -versorgung. Im Verbund damit ist zugleich die Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene in Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgesehen.
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