TVöD-Tarifrunde für Kommunen und den Bund 2025: Redaktionsverhandlungen abgeschlossen
Am 6.4.2025 haben sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), der Bund und die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion auf einen Tarifabschluss für die rund 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen geeinigt. Die Einigung wurde in der vierten Verhandlungsrunde erzielt, die im Anschluss an ein Schlichtungsverfahren stattfand.
Nach der Bestätigung des Tarifabschlusses durch die Bundestarifkommissionen am 12.5.2025 wurden die Redaktionsverhandlungen durchgeführt, in denen Detailfragen geklärt und die Tarifeinigung in die Form von Änderungstarifverträgen gefasst werden. Die Redaktionsverhandlungen sind für den Bereich der VKA und des Bundes nun abgeschlossen.
Eckpunkte der Einigung in der TVöD-Tarifrunde 2025
Die Einigung enthält vor allem folgende Regelungen:
- Eine lineare Entgelterhöhung von 3,0 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro monatlich, ab dem 1.4.2025. Eine weitere Entgelterhöhung von 2,8 Prozent ab dem 1.5.2026. Der Mindestbetrag führt zu einer überproportionalen Erhöhung des Tabellenentgelts in Entgeltgruppen (EG) 1 bis 5 sowie in EG 6 bis zur Stufe 5, in EG 7 bis zur Stufe 4, in EG 8 bis zur Stufe 3, in EG 9a bis zur Stufe 2 und in EG 9b Stufe 1. So kommen im ersten Schritt Erhöhungen von bis zu 4,67 Prozent zustande.
- Eine Erhöhung der Jahressonderzahlung auf einheitlich 85 Prozent ab dem Kalenderjahr 2026. Zudem soll es die Möglichkeit gebn, Teile der Jahressonderzahlung (außer in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen) in bis zu drei freie Tage umzuwandeln. Für den Bereich der Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen soll als Ausgleich für die fehlende Umwandlungsmöglichkeit die Jahressonderzahlung in den EG 1 bis 8 auf 90 Prozent erhöht werden.
- Es wird die Möglichkeit geben, auf beidseitig freiwilliger Basis die wöchentliche Arbeitszeit befristet auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen. Beschäftigte und Arbeitgeber können vereinbaren, dass ab dem Jahr 2026 die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Das kann für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vereinbart werden. Die Beschäftigten erhalten dann das entsprechend erhöhte Entgelt, entsprechend erhöhte sonstige Entgeltbestandteile und einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde. Der Zuschlag beträgt: in den EG 1 bis 9b: 25 Prozent, in den EG 9c bis 15: 10 Prozent des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen EG.
- Einen zusätzlichen Urlaubstag ab dem Kalenderjahr 2027
- Die Zulage für ständige Schichtarbeit soll ab dem 1.7.2025 von 40 Euro auf 100 Euro monatlich erhöht werden. Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit soll von 105 Euro auf 200 Euro steigen, im Bereich der Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen von 155 Euro auf 250 Euro. Die Stundensätze für nicht ständige Schicht- und Wechselschichtarbeit sollen entsprechend erhöht werden. Ab dem Jahr 2027 sollen diese Zulagen dynamisiert werden.
- Die Ausbildungs- und Studienentgelte steigen ab dem 1.4.2025 um 75 Euro monatlich und ab dem 1.5.2026 um weitere 75 Euro monatlich.
- Zudem wird eine Regelung zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden und Studierenden eingeführt.
- Die Laufzeit des neuen Tarifvertrages beträgt 27 Monate. Sie endet am 31.3.2027.
Video: Tarifeinigung TVöD Kommunen und Bund 2025 Im Frühjahr 2025 wurden die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen abgeschlossen. Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen liegen nun auch die Änderungstarifverträge vor. Unser Referent, Rechtsanwalt Christian Wäldele, erläutert Ihnen die wesentlichen Neuerungen und erklärt, was künftig zu beachten ist. Inhalte des Seminars:
Datum: Mo, 22.09.2025 | 14:00 Uhr | Dauer: ca. 90 Minuten Das Video zum Online-Seminar finden Sie hier. |
VKA: Ausgewogenes Gesamtpaket im Interesse der Kommunen und Beschäftigten
Die Arbeitgeber sind mit dem gefundenen Kompromiss zufrieden. „Mit dieser Einigung ist es gelungen, einen nachhaltigen Kompromiss zu finden, der sowohl den Interessen der kommunalen Arbeitgeber als auch der Beschäftigten gerecht wird", erklärt Karin Welge, Präsidentin und Verhandlungsführerin der VKA. „Angesichts der finanziellen Herausforderungen der Kommunen haben wir ein Gesamtpaket geschnürt, das die Handlungsfähigkeit der kommunalen Arbeitgeber sichert und gleichzeitig attraktive Arbeitsbedingungen für unsere Beschäftigten schafft."
Die VKA betont, dass mit dieser Einigung auch wichtige Zukunftsthemen adressiert werden. So werden ab 2026 Regelungen zur freiwilligen Erhöhung der Arbeitszeit eingeführt, die sowohl den Interessen der Beschäftigten als auch dem steigenden Personalbedarf im öffentlichen Dienst Rechnung tragen. „Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels bieten wir mit diesen flexiblen Arbeitszeitmodellen attraktive Optionen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", betont Welge.
Besonders im Fokus hätten bei den Verhandlungen auch die Bedürfnisse einzelner Branchen innerhalb der kommunalen Familie gestanden. Für den Bereich der kommunalen Versorgungsbetriebe wurde unter anderem eine umfassende Reform der Vergütungstabelle vereinbart. Auch für die Beschäftigten im Rettungsdienst konnten Verbesserungen erreicht werden, darunter die Möglichkeit für 24-Stunden-Schichten unter bestimmten Bedingungen. Hinzu kommt, dass gerade in den besonders durch Schichtdienste belasteten Bereichen viele Verbesserungen geschaffen wurden, wie beispielsweise die Erhöhung der Wechselschichtzulage von 100 auf 250 Euro im Bereich der Krankenhäuser.
Gewerkschaften: Schwieriges Ergebnis in schwierigen Zeiten
„Meist fangen bei den Details ja die Probleme an. Beim Ergebnis heute ist es umgekehrt: sehr wichtige Fortschritte stecken genau in diesen Details“, kommentierte dbb-Verhandlungsführer Volker Geyer die Einigung mit Bund und Kommunen. Geyer weiter: „Es ist zentral, dass die von uns geforderten Komponenten lineare Erhöhung, soziale Komponente, Arbeitszeitsouveränität und Entlastung alle Teil des Abschlusses sind. In dieser Einigung kann sich jede und jeder wiederfinden.“ Gleichzeitig gelte aber auch, dass ein zukunftsweisenderes Ergebnis sinnvoll gewesen wäre, so der dbb-Vize. „Aber leider mussten wir Bund und Kommunen jeden Cent, jede Minute und jeden noch so kleinen Fortschritt unendlich mühsam abringen. Zu keinem Zeitpunkt war bei den Arbeitgebenden erkennbar, dass sie Zukunft gestalten wollen.“
Der ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführer Frank Werneke erklärte nach Abschluss der Verhandlungen: „Es ist ein schwieriges Ergebnis in schwierigen Zeiten“. Die insgesamt vier Verhandlungsrunden samt Schlichtung seien sehr zäh verlaufen und hätten aufgrund der Verweigerungshaltung auf Arbeitgeberseite bei vielen Themen mehrfach vor dem Scheitern gestanden. „Erst nach einer erfolgreichen Warnstreikrunde mit zehntausenden Kolleginnen und Kollegen ist Bewegung in die Verhandlungen gekommen. Letztendlich konnte ein Tarifergebnis mit prozentualen Einkommenssteigerungen oberhalb der zu erwartenden Preissteigerungsrate durchgesetzt werden, außerdem Verbesserungen bei einigen Zuschlägen und der Arbeitszeit.“
Das waren die Forderungen der Gewerkschaften
Verdi, dbb und weitere Gewerkschaften hatten für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen eine Entgelterhöhung von 8 Prozent, mindestens aber 350 Euro mehr monatlich gefordert. Darüber hinaus wurden höhere Zuschläge für besonders belastende Tätigkeiten gefordert.
Die Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte sollen um 200 Euro monatlich angehoben werden. Außerdem fordert Verdi 3 zusätzliche freie Tage, um die zunehmende Arbeitsbelastung auszugleichen. Über ein neues, von den Gewerkschaften gefordertes „Meine-Zeit-Konto“ sollen die Beschäftigten im Sinne einer Wahlmöglichkeit eigenständig verfügen und entscheiden können, ob die erzielte Entgelterhöhung oder weitere Vergütungsbestandteile wie Überstunden inklusive Zuschlägen ausgezahlt oder auf das Konto gebucht werden sollen. Das „Meine-Zeit-Konto“ soll für eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, zusätzliche freie Tage oder auch längere Freistellungsphasen genutzt werden. Die Laufzeit des Tarifvertrags soll zwölf Monate betragen.
Zum Forderungspaket gehört zudem der Neuabschluss eines Tarifvertrags zur Altersteilzeit mit bevorzugtem Zugang für Beschäftigte in besonders belasteten Berufen. Darüber hinaus fordert ver.di einen zusätzlichen freien Tag für Gewerkschaftsmitglieder.
Zudem erwartet die Gewerkschaft unter anderem, dass junge Beschäftigte nach erfolgreicher Ausbildung unbefristet übernommen und in die Erfahrungsstufe 2 eingruppiert werden.
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