Tarifverträge Bodenverkehrsdienste Flughäfen ver.di vka

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), der Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr (ABL) und die Gewerkschaft ver.di haben sich auf einheitliche Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste an den deutschen Flughäfen geeinigt.

Einheitliches Tarifwerk soll Wettbewerbsverzerrungen entgegenwirken

Wie die VKA am 16.2.2024 mitteilte, haben sich die Tarifvertragsparteien nach jahrelangen Verhandlungen auf einheitliche Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste an deutschen Flughäfen geeinigt. Julia Kranenberg, Arbeitsdirektorin der Fraport AG und Vorsitzende des Gruppenausschusses der VKA für Flughäfen: „Der Luftverkehr ist Teil der Daseinsvorsorge. Um diese zu gewährleisten, haben wir für eine der zentralen betriebsnotwendigen Dienstleistungen an den Flughäfen, die Bodenverkehrsdienste, ein einheitliches Tarifwerk vereinbart. Damit beugen wir Wettbewerbsverzerrungen und Belastungen durch häufige Tarifauseinandersetzungen vor und schaffen die Grundlage für stabile und qualifizierte Arbeitsplätze. Für den Standort Deutschland ist dies eine enorme Aufwertung.

Michael Müller, ehemaliger Arbeitsdirektor der Fraport AG und Verhandlungsführer für die VKA, hat die Gespräche zu einem Branchentarifvertrag Bodenverkehrsdienste seit August 2017 maßgeblich vorangetrieben: „Es hat lang gebraucht. Aber nun haben wir zum ersten Mal ein Tarifwerk entwickelt, mit dem die sehr zersplitterte Tariflandschaft im Bereich der Bodenverkehrsdienste auf eine völlig neue Basis gestellt wird. Gemeinsam schaffen wir so für die traditionellen Dienstleister aus dem Bereich der kommunalen Arbeitgeber eine stabile Perspektive für ihre Beschäftigten und für die unabhängigen Dienstleister eine klare Grundlage für einen nachhaltigen Marktauftritt. Mit ver.di gab es hierbei intensive und schwierige, aber letztlich konstruktive Auseinandersetzungen, sodass nun die Vorteile eines solchen Tarifwerks alle Beteiligten überzeugt haben.

Thomas Richter, Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes ABL, zeigt sich mit dem Ergebnis insgesamt zufrieden: „Unsere Mitgliedsunternehmen haben sich in den letzten Jahren mit einigen, zum Teil auch heftigen Tarifauseinandersetzungen konfrontiert gesehen. Die jetzt vereinbarten Branchentarifverträge werden von unseren Mitgliedsunternehmen getragen und zukünftig dafür sorgen, dass sich Arbeitskämpfe nicht über das ganze Jahr ziehen. Das ist für die Passagiere ein nicht zu unterschätzender Vorteil.

Michael Richter, Sprecher der Tarifkommission des Arbeitgeberverbandes ABL und Vorstandsbeauftragter der WISAG für Verbands- und Tarifpolitik, ergänzt: „Auch wenn beide Seiten Kröten schlucken mussten, kann sich das Ergebnis sehen lassen und ist zukunftsweisend für die Bodenverkehrsdienste. Die Tarifverträge und die beabsichtigte Allgemeinverbindlichkeit werden den Beschäftigten die Sicherheit geben, dass ein Wettbewerb zukünftig nicht über die billigsten Lohnkosten erfolgt. Das steigert in Zeiten des Arbeitskräftemangels auch die Attraktivität der Arbeitsplätze.

Unterschiedliche Arbeitsbedingungen führten zu vielen Tarifauseinandersetzungen

Die Tariflandschaft bei den Bodenverkehrsdiensten hat sich nach der Marktöffnung stark auseinanderentwickelt. Die Folge waren viele Tarifauseinandersetzungen, die die Unternehmen der Branche enorm belastet haben. An vielen Flughafenstandorten kamen zudem verschiedene Tarifverträge zur Anwendung, sofern überhaupt eine Tarifbindung vorlag.

Tarifvertragsparteien wollen Regelungen für allgemeinverbindlich erklären lassen

Die Tarifvertragsparteien haben sich nunmehr auf einen gemeinsamen Mantel-Tarifvertrag, einen Entgelt-Tarifvertrag und einen Tarifvertrag für die Überleitung der Beschäftigten verständigt. Im Nachgang zu dieser Grundsatzeinigung ist es das Ziel, die Mantel- und Entgeltregelungen für allgemeinverbindlich erklären zu lassen.

Pressemitteilung VKA vom 16.2.2024
Schlagworte zum Thema:  Tarifvertrag , Tarifabschluss