Tarifvertrag für duales Hebammenstudium im kommunalen öffentlichen Dienst abgeschlossen
Am 11. Januar 2022 hat die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) einen Tarifvertrag für die Studierenden in einem dualen Hebammenstudium im kommunalen öffentlichen Dienst (TVHöD) mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion abgeschlossen. Dieser tritt rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft und kann frühestens zum 31. Dezember 2023 gekündigt werden (für das Studienentgelt besteht ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Dezember 2022).
Dazu Wolfgang Heyl, Vorsitzender des Gruppenausschusses der VKA für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: „Mit der Vereinbarung der tariflichen Arbeitsbedingungen und Studienentgelte für Studierende im Hebammenstudium ist uns ein großer Erfolg gelungen. Wir haben mit dem Tarifvertrag die Grundlage geschaffen, das Hebammengesetz mit tarifvertraglichen Regelungen zu flankieren, mehr Personal in dem Bereich zu gewinnen und auch wegen der attraktiven Studienvergütung langfristig zu binden.“
Regelungen zu Studienentgelt, Jahressonderzahlung und Zulagen
Der Tarifvertrag sieht auf der Grundlage des Hebammengesetzes Regelungen zum berufspraktischen Studienteil des dualen Hebammenstudiums in kommunalen Einrichtungen vor. Die Studierenden erhalten für die Dauer des Studienvertragsverhältnisses ein monatliches Studienentgelt in Höhe von 1.490 Euro, das zum 1. April 2022 auf 1.515 Euro ansteigt, eine Jahressonderzahlung sowie weitere Zulagen z.B. für den Fall des Schichtdienstes.
Die VKA ist mit dem Tarifabschluss ihrer Verhandlungszusage aus der Tarifrunde 2020 nachgekommen, Verhandlungen über die Studien- und Ausbildungsbedingungen der Studierenden im dualen Hebammenstudium aufzunehmen.
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