Pflegekräfte bekommen mehr Kompetenzen
Mit dem „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ sollen der Pflegeberuf attraktiver gestaltet und die Kompetenzen von Pflegefachpersonen deutlich ausgeweitet werden. Das Gesetz wurde am 6. November 2025 vom Bundestag gebilligt.
Neue Befugnisse für Pflegefachkräfte
Pflegekräfte sollen künftig eigenverantwortlich Aufgaben übernehmen, die bisher ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Dazu zählen beispielsweise das Versorgen chronischer Wunden oder das Management bei Diabetes und Demenz. Grundlage hierfür soll ein sogenanntes „Muster-Scope of Practice“ sein, das detailliert beschreibt, welche Tätigkeiten von qualifizierten Pflegekräften übernommen werden können.
Die Änderungen umfassen auch eine Anpassung des Pflegeberufegesetzes, sodass klar geregelt wird, dass Pflegefachpersonen Heilkunde ausüben dürfen – je nach Qualifikation sowohl beruflich als auch hochschulisch erworben. Ergänzend dazu werden bundesweit einheitliche Weiterbildungen eingeführt.
Entlastung durch Bürokratieabbau
Daneben sollen Pflegekräfte von "vermeidbarer Bürokratie" entlastet werden. Dazu soll unter anderem der Umfang von Dokumentationen für Qualitätsprüfungen auf ein notwendiges Maß begrenzt werden.
Herausforderungen durch den demografischen Wandel
Der Bedarf an qualifiziertem Personal steigt stark an: Während 2023 rund 5,6 Millionen Menschen pflegebedürftig waren, prognostizieren Statistiken bis 2055 einen Anstieg auf bis zu 8,2 Millionen Fälle. Parallel dazu rechnet das Bundesinstitut für Berufsbildung mit einem zusätzlichen Bedarf von 150.000 Pflegekräften bis zum Jahr 2040.
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