Pflegekräfte bekommen mehr Kompetenzen
Mit dem „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ sollen der Pflegeberuf attraktiver gestaltet und die Kompetenzen von Pflegefachpersonen deutlich ausgeweitet werden. Das Gesetz wurde am 6. November 2025 vom Bundestag gebilligt.
Neue Befugnisse für Pflegefachkräfte
Pflegekräfte sollen künftig eigenverantwortlich Aufgaben übernehmen, die bisher ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Dazu zählen beispielsweise das Versorgen chronischer Wunden oder das Management bei Diabetes und Demenz. Grundlage hierfür soll ein sogenanntes „Muster-Scope of Practice“ sein, das detailliert beschreibt, welche Tätigkeiten von qualifizierten Pflegekräften übernommen werden können.
Die Änderungen umfassen auch eine Anpassung des Pflegeberufegesetzes, sodass klar geregelt wird, dass Pflegefachpersonen Heilkunde ausüben dürfen – je nach Qualifikation sowohl beruflich als auch hochschulisch erworben. Ergänzend dazu werden bundesweit einheitliche Weiterbildungen eingeführt.
Entlastung durch Bürokratieabbau
Daneben sollen Pflegekräfte von "vermeidbarer Bürokratie" entlastet werden. Dazu soll unter anderem der Umfang von Dokumentationen für Qualitätsprüfungen auf ein notwendiges Maß begrenzt werden.
Herausforderungen durch den demografischen Wandel
Der Bedarf an qualifiziertem Personal steigt stark an: Während 2023 rund 5,6 Millionen Menschen pflegebedürftig waren, prognostizieren Statistiken bis 2055 einen Anstieg auf bis zu 8,2 Millionen Fälle. Parallel dazu rechnet das Bundesinstitut für Berufsbildung mit einem zusätzlichen Bedarf von 150.000 Pflegekräften bis zum Jahr 2040.
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
828
-
Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
751
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
7111
-
Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
695
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
6432
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
397
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
322
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
3152
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
254
-
Keine Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD bei Renteneintritt
2212
-
Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-V
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-Hessen
17.09.2026
-
Entgelttabelle Pflegedienst
17.09.2026
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
17.09.2026
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
17.09.2026
-
Entgelttabelle TVöD/Bund
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-L
17.09.2026
-
Grenzen der Haftung eines Arbeitgebers nach Diskriminierung
15.09.2026