Thüringen muss AfD-Bewerber für Landesverwaltungsamt anhören
Das Land Thüringen muss nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt erneut über die Bewerbung eines AfD-Mitglieds um eine Behördenstelle entscheiden. Die Zweifel an der Verfassungstreue des Mannes seien aber gerechtfertigt, entschied das Arbeitsgericht. «Für diese Zweifel genüge zunächst, dass der Landesverband Thüringen der Partei AfD durch das Amt für Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung eingestuft wurde», teilte das Gericht mit. Diese Zweifel habe der Mann auch im Gerichtsverfahren nicht ausräumen können.
Erst Zusage, dann Absage für Stelle im Landesverwaltungsamt
Der gelernte Krankenpfleger hatte sich auf eine Stelle im Landesverwaltungsamt beworben und im Auswahlverfahren im Juli 2024 eine Zusage erhalten. Beim Klären der Vertragsdetails teilte ihm die Behörde im Oktober 2024 mit, dass er nach einer Überprüfung durch das Innenministerium mit Blick auf seine Parteizugehörigkeit doch nicht eingestellt wird. Dagegen klagte der Mann, der auch für die AfD in einem Kreistag sitzt.
Stellungnahme zu Zweifeln an Verfassungstreue muss ermöglicht werden
Vor dem Arbeitsgericht Erfurt erzielte er einen Teilerfolg. Der Freistaat Thüringen muss die Auswahlentscheidung wegen Verfahrensfehlern wiederholen, entschied das Gericht. «Denn der Freistaat Thüringen durfte die Absage nicht allein auf die Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers stützen, ohne diesen vorher mit diesen Zweifeln zu konfrontieren, um ihm die Gelegenheit zu geben, sich zu ihnen zu positionieren und sie gegebenenfalls auszuräumen», heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
Kein Arbeitsvertrag zustande gekommen
In anderen Punkten scheiterte der Mann mit seiner Klage. Er habe keinen Anspruch, auf die Stelle beim Landesverwaltungsamt eingestellt zu werden, entschied das Gericht. Nach Ansicht des Mannes war bereits ein Arbeitsvertrag zustande gekommen – das Gericht sieht das anders. Nicht entschieden wurde über einen möglichen Schadenersatz. Der Mann hatte angegeben, im Vertrauen auf die Zusage seinen Arbeitsvertrag in einer Pflegeeinrichtung beendet zu haben. Zu den Schadenersatzforderungen des Mannes wird das Verfahren noch fortgesetzt. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
(Arbeitsgericht Erfurt, Urteil v. 20.2.2025, 3 Ca 2030/24)
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