Schleswig-Holstein plant Prüfung von Bewerbern für Staatsdienst durch Verfassungsschutz
Schleswig-Holstein plant, Bewerberinnen und Bewerber für den Staatsdienst vor der Einstellung vom Verfassungsschutz prüfen zu lassen. Laut der Staatskanzlei in Kiel hat das Kabinett dazu einen Gesetzesentwurf beschlossen. Ziel sei es, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen und das Vertrauen in den Staat zu festigen.
«Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes setzen sich für das Wohl und Funktionieren unseres Staates ein», sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). «Sie haben einen Eid auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung geschworen.» Menschen mit extremistischer Gesinnung gefährdeten allerdings die Grundlagen des demokratischen Zusammenlebens und hätten im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. «Der öffentliche Dienst muss auf dem Boden der Verfassung stehen», betonte Günther.
Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor Berufung von Beamten
Das Gesetz sieht vor, das Landesbeamtengesetz zu ändern und eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz einzuführen. Diese soll vor der ersten Berufung in ein Beamtenverhältnis oder Richteramt erfolgen. Auf Basis der Einschätzung des Verfassungsschutzes entscheide die jeweilige Einstellungsbehörde, ob Zweifel an der Verfassungstreue vorliegen.
Auch Regelung für Tarifbeschäftigte geplant
Zudem sollen Personen, die Zugang zu Polizei- und Justizbehörden, kritischer Infrastruktur oder anderen wichtigen Einrichtungen erhalten, einer erweiterten Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen werden. Diese Regelung soll auch für Angestellte gelten, hieß es. Der Gesetzesentwurf wird den Angaben nach nun den Verbänden zur Anhörung vorgelegt. Nach einer zweiten Beratung im Kabinett soll der Landtag im kommenden Jahr darüber beraten.
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