Krankgeschriebener Lehrer tritt in Kochshows auf
Wieder sorgt eine langzeiterkrankte Lehrkraft in NRW für Diskussionen. Der Pädagoge war während einer rund einjährigen Krankschreibung als Kandidat in zwei Kochshows im Fernsehen zu sehen. Die Bezirksregierung Köln bestätigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass sie ein Disziplinarverfahren gegen den Mann eingeleitet hat.
Die Aufsichtsbehörde wollte keine weiteren Angaben machen, da es sich bei Disziplinarangelegenheiten um streng vertrauliche Personalmaßnahmen handelt. Wie die dpa erfuhr, war der Mann in zwei Kochshows als Kandidat angetreten. Die Bezirksregierung hatte den Lehrer zunächst um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Unter anderem sollte damit geklärt werden, ob die Shows während der Krankschreibung ausgestrahlt oder tatsächlich aufgezeichnet worden waren.
Laut der Bezirksregierung hat der Lehrer fristgerecht Stellung genommen. Das Schreiben sei danach geprüft worden. Anschließend wurde das Disziplinarverfahren eingeleitet. Voraussetzung dafür sind „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“. Das Verfahren kann jedoch auch eingestellt werden, wenn sich der Verdacht nicht erhärtet.
Amtsärztliche Untersuchung nach 15 Jahren Dienstunfähigkeit
Der aktuelle Fall erinnert an eine Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, die seit 2009 dienstunfähig war und erst 2025 durch ihren Dienstherrn zu einer amtsärztlichen Untersuchung aufgefordert wurde – nachdem es innerhalb der Verwaltung einen Wechsel bei der Sachbearbeitung gegeben hatte. Die Lehrerin klagte gegen diese Anordnung mit der Begründung, dass der Dienstherr mit dieser Anordnung zu lange zugewartet habe und eine Untersuchungsanordnung nach so langer Zeit unverhältnismäßig sei.
Das Oberverwaltungsgericht Münster sah dies jedoch anders und stellte fest, dass keine „rechtlichen Bedenken“ in Bezug auf die Untersuchungsanordnungen bestünden (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.08.2025 - 6 B 724/25). Nach dem Beamtenstatusgesetz müssen keine weiteren Gründe für die Untersuchung angegeben werden, wenn Beamte infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst tun (§ 26 Abs. 1 S. 2 BamtStG).
In dem Verfahren konnten die Gründe für das jahrelange Untätigbleiben des Dienstherrn nicht nachvollzogen werden. Das Gericht betonte jedoch, dass die Befugnis zur Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung trotz des erheblichen Zeitablaufs nicht verwirkt wurde und weiterhin besteht.
1.388 Beamte im schulischen Bereich länger krankgeschrieben
Laut dem aktuellen „Lagebild zu Langzeiterkrankungen bei Landesbeamten“ sind allein im Geschäftsbereich des Schulministeriums insgesamt 1.388 Beamte länger als sechs Monate krankgeschrieben, darunter:
- 745 Personen seit über sechs Monaten,
- 582 Personen seit mehr als einem Jahr,
- 47 Personen länger als drei Jahre und
- 14 Personen sogar über fünf Jahre hinaus.
Von diesen Fällen wurden bisher nur etwa 55 Prozent, also 772 Beamte, durch Amtsärzte untersucht.
Ein Sprecher des Schulministeriums sagte, die Landesregierung werde „die jüngsten Debatten zum Anlass nehmen, zu prüfen, inwieweit die Abläufe und Verfahrensweisen im Umgang mit langzeiterkrankten Beamtinnen und Beamten im Interesse aller Beteiligten optimiert werden können“.
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