ÖPNV

Weitere Tarifeinigungen im öffentlichen Personennahverkehr


Karlsruhe Innenstadt mit Straßenbahn

Neben Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein wurden für Beschäftigte des ÖPNV Tarifabschlüsse in Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen erzielt. Die Beschäftigten profitieren unter anderem von höheren Entgelten und Zuschlägen sowie besseren Arbeitszeiten.

Im kommunalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind Einigungen in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Wesfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein erzielt worden.

Baden-Württemberg

Am 10. März 2026 haben sich die Tarifvertragsparteien im kommunalen Nahverkehr in Baden-Württemberg auf einen neuen Manteltarifvertrag verständigt. Nach Angaben von ver.di Baden-Württemberg und des Kommunalen Arbeitgeberverbands Baden-Württemberg (KAV) umfasst der Abschluss ein Gesamtpaket, das sowohl Verbesserungen für Beschäftigte als auch Planungssicherheit für die kommunalen Verkehrsunternehmen schafft.

Der KAV betonte, dass das Ergebnis die wirtschaftlich angespannte Lage vieler Kommunen berücksichtigt und gleichzeitig gezielte Verbesserungen bei Zuschlägen und zu besonders belastenden Arbeitszeiten vorsieht. Die Gewerkschaft ver.di hebt hervor, dass mit dem Tarifergebnis alle wesentlichen noch bestehenden Ungerechtigkeiten bei Zuschlägen und Eingruppierung behoben werden und die erforderliche Anpassung der Arbeitsbedingungen an die Herausforderungen der Verkehrswende und des anhaltenden Fachkräftemangels auf den Weg gebracht worden ist.

Der Tarifabschluss enthält mehrere Anpassungen bei Zuschlägen und Arbeitsbedingungen:

- Der Nachtzuschlag steigt auf 25 Prozent.

- Die Zeitspanne für Samstagszuschläge wird ab Juni 2026 ausgeweitet. Zugleich steigt der Samstagszuschlag schrittweise bis 2028 auf 20 Prozent.

- Alle Zuschläge werden bis 2029 stufenweise erhöht.

- Die Bezahlung von Überstunden wird bis zum Jahr 2030 in zwei Stufen verbessert, ab 2030 erfolgt eine individuelle Bezahlung von Überstunden.

- Für benannte gewerkschaftlich organisierte Vertrauensleute wird eine zeitweise Freistellung vereinbart.

- Ab 2029 sind tariflich 10,5 Stunden Mindestruhezeiten vereinbart.

- Zudem wird der Manteltarifvertrag mit allen Regelungen bis Ende Dezember 2029 verlängert. Für diesen Zeitraum gilt für den Manteltarifvertrag Friedenspflicht bis Januar 2030.

Berlin

Am 26. März 2026 haben ver.di und der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) Berlin ein Ergebnis in den Tarifverhandlungen zum TV-N Berlin erzielt. Die Einigung wurde durch die Tarifkommission bestätigt. In den nächsten Wochen wird eine Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis durchgeführt.

Dies sind die Eckpunkte zur Einigung zum TV-N Berlin:

  • Eine Einmalzahlung von 150 Euro für das Jahr 2026 (Teilzeitkräfte anteilig)
  • Die Beschäftigten haben zukünftig die Wahl, Mehrarbeit mit Geld oder mit Zeit auszugleichen
  • Der Urlaubsanspruch erhöht sich ab 2027 um jeweils einen Tag. Ab 2029 besteht ein Anspruch auf drei zusätzliche Urlaubstage. Die Beschäftigten haben zudem die Wahl, den zusätzlichen Urlaubsanspruch finanziell abgelten zu lassen
  • Das Urlaubsgeld erhöht sich auf 600 Euro
  • Die Regelungen zum Anspruch auf Zusatzurlaub bei Nachtarbeit werden verbessert
  • Es gilt eine Mindestruhezeit von 11 Stunden
  • Soweit die infrastrukturellen Voraussetzungen es zulassen, soll zukünftig auch von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr die Wendezeit durchschnittlich 6 Minuten betragen

Zur Entgeltordnung und zu den Regelungen bei den Wendezeiten werden Kommissionen eingesetzt. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 48 Monate. Einzelne Elemente des Tarifvertrags können jedoch bereits zu Ende 2026 gekündigt werden, dies betrifft insbesondere die Themen Arbeitszeit, Entgelt, Zulagen und geteilte Dienste.

Hamburg

Am 30. März 2026, haben sich die ver.di Hamburg und die Hamburger Hochbahn AG auf eine Tarifeinigung verständigt.

Die Einigung sieht folgende Eckpunkte vor:

  • ab 1. Januar 2026: Erhöhung der Entgelte um 3 Prozent, mindestens 130 Euro, für Auszubildende und Dual Studierende eine Erhöhung um 55 Euro
  • ab 1. Januar 2027: Erhöhung der Entgelte um 2,4 Prozent, mindestens 110 Euro,  für Auszubildende und Dual Studierende ein Erhöhung um 55 Euro
  • Deutschlandticket: 50 Prozent Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
  • Erhöhung der Jahressonderzahlung auf 100 Prozent (eines Monatsgehaltes) bis 2032 in vier Schritten, für Auszubildende auf 1000 Euro in vier Schritten.

Die Laufzeit des Entgelttarifvertrags beträgt 24 Monate und des Manteltarifvertrags 36 Monate.

Mecklenburg-Vorpommern

Am 13. April 2026 wurde für den TV-N MV ein Verhandlungsergebnis erzielt.

Die Eckpunkte der Einigung zum TV-N MV sind:

  • Einmalzahlung: Im August 2026 wird eine steuerfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro an alle Beschäftigten gezahlt
  • Erhöhung der Jahressonderzahlung auf 92,5 Prozent ab 2027
  •  Erhöhung der Entgelte ab 1.9.2027 um 120 Euro, ab 1.1.2028 um 2,5 % (mindestens 100 Euro), ab 1.1.2029 um 2,5 % (mindestens 100 Euro)
  •  Zulagen / Zuschläge: Zahlung der Zuschläge ab dem 1.1.2029 auf Grundlage der individuellen Entgeltgruppe/Stufe, mindestens nach der Stufe 2; Erhöhung der Fahrdienstzulage ab 1.1.2027 auf 2,50 Euro pro Fahrdienst; Rufbusfahrer (bis 8 Fahrgastplätze) erhalten eine Fahrdienstzulage von 2,20 Euro
  •  Arbeitszeit: Ab 1.12.2029 beträgt die Wochenarbeitszeit 38 Stunden.

Der Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30.6.2029,  der Manteltarifvertrag bis zum 31.12.2029 un der Arbeitszeit-Paragraf bis zum 31.12.2032.


Nordrhein-Westfalen

Am 26. März 2026 haben sich die ver.di Landestarifkommission Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (LTK TV-N NW) mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) auf ein Verhandlungsergebnis geeinigt.

Die wichtigsten Punkte der Tarifeinigung sind:

Die wöchentliche Arbeitszeit wird bei vollem Lohnausgleich in zwei Schritten insgesamt um eine Stunde reduziert: ab 1.7.2027 auf 38,5 Stunden und ab 1.7.2028 auf 38 Stunden.

- Die Ruhezeit zwischen zwei Schichten beträgt ab dem 1.9.2026 11 Stunden.

- Der Zuschlag für Arbeit am Sonntag beträgt ab dem 1.1.2027 30 Prozent.

Die Laufzeit beträgt 48 Monate.


Sachsen

Am 9. März 2026 haben sich die Tarifvertragsparteien des TV-N Sachsen auf ein Ergebnis geeinigt, das am 26. März 2026 von der Tarifkommission bestätigt worden ist.

Das Verhandlungsergebnis zum TV-N Sachsen sieht folgende Punkte vor:

- Entgelt: Die Entgeltkopplung an den TVöD wird fortgeführt.

- Jahressonderzahlung: Die Jahressonderzahlung wird stufenweise erhöht und zwar auf 40 % im Jahr 2027, auf 45 % im Jahr 2028 und auf 50 % im Jahr 2029.

- Nachtzuschläge: Die Nachtzuschläge werdem um 2,5 Prozentpunkte erhöht.

Die Einigung läuft bis zum 31.12.2029.

Schleswig-Holstein

Am 1. März 2026 haben die Arbeitgeber in intensiven Sondierungen ein Verhandlungsangebot vorgelegt, das die Tarifkommission bewertete und anschließend als Tarifergebnis annahm.

Das sind die Eckpunkte des Tarifergebnisses:

- Mehr als eine Verdoppelung der Jahressonderzahlung in sechs Schritten: 2026 1.800 Euro, 2027 1.800 Euro, 2028 2.000 Euro, 2029 2.200 Euro, 2030 2.400 Euro und 2031 2.600 Euro

- Zuschläge: Ab 1. Juli 2026 entsprechend der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe und zusätzlich ab dem 1. Juli 2029 mindestens nach Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe

- Nachtzuschlag: Ab 1. Juli 2026 ist die Nachtarbeit zwischen 21:00 und 6:00 Uhr (entsprechend der Regelung der Werkstatt).

- Gesprächsvereinbarung über die Eingruppierungsmerkmale im TV-N SH zur Verbesserung der Vergütungssystematik mit einer Einigungspflicht bis zum 30. Juni 2028.

- Einspringprämie für kurzfristige Dienstplanänderungen bei „Holen aus dem Frei“ bis 5 Std. 10 Euro und bei mehr als 5 Std. 20 Euro pro Dienst

- Verdoppelung der Zuschläge für geteilte Dienste in drei Schritten: ab 1. Juli 2026 7 Euro, ab 1. Juli 2027 8 Euro und ab 1. Juli 2028 9 Euro

- Erhöhung der Vermögenswirksamen Leistungen von 17 auf 20 Euro.

- Laufzeit der Tarifeinigung: 48 Monate

Pressemitteilungen ver.di vom 1.3.2026 und 10.3.2026

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