ÖPNV

Erste Tarifeinigungen im öffentlichen Personennahverkehr


Tarifeinigungen im öffentlichen Personennahverkehr 2026

In Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein wurden für Beschäftigte des ÖPNV Tarifabschlüsse erzielt. Die Beschäftigten profitieren von höheren Zuschlägen und besseren Arbeitszeiten. Dafür erhalten die kommunalen Verkehrsunternehmen Planungssicherheit.

Im kommunalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind Einigungen in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein erzielt worden.

Baden-Württemberg

Am 10. März 2026 haben sich die Tarifvertragsparteien im kommunalen Nahverkehr in Baden-Württemberg auf einen neuen Manteltarifvertrag verständigt. Nach Angaben von ver.di Baden-Württemberg und des Kommunalen Arbeitgeberverbands Baden-Württemberg (KAV) umfasst der Abschluss ein Gesamtpaket, das sowohl Verbesserungen für Beschäftigte als auch Planungssicherheit für die kommunalen Verkehrsunternehmen schafft.

Der KAV betonte, dass das Ergebnis die wirtschaftlich angespannte Lage vieler Kommunen berücksichtigt und gleichzeitig gezielte Verbesserungen bei Zuschlägen und zu besonders belastenden Arbeitszeiten vorsieht. Die Gewerkschaft ver.di hebt hervor, dass mit dem Tarifergebnis alle wesentlichen noch bestehenden Ungerechtigkeiten bei Zuschlägen und Eingruppierung behoben werden und die erforderliche Anpassung der Arbeitsbedingungen an die Herausforderungen der Verkehrswende und des anhaltenden Fachkräftemangels auf den Weg gebracht worden ist.

Der Tarifabschluss enthält mehrere Anpassungen bei Zuschlägen und Arbeitsbedingungen:

- Der Nachtzuschlag steigt auf 25 Prozent.

- Die Zeitspanne für Samstagszuschläge wird ab Juni 2026 ausgeweitet. Zugleich steigt der Samstagszuschlag schrittweise bis 2028 auf 20 Prozent.

- Alle Zuschläge werden bis 2029 stufenweise erhöht.

- Die Bezahlung von Überstunden wird bis zum Jahr 2030 in zwei Stufen verbessert, ab 2030 erfolgt eine individuelle Bezahlung von Überstunden.

- Für benannte gewerkschaftlich organisierte Vertrauensleute wird eine zeitweise Freistellung vereinbart.

- Ab 2029 sind tariflich 10,5 Stunden Mindestruhezeiten vereinbart.

- Zudem wird der Manteltarifvertrag mit allen Regelungen bis Ende Dezember 2029 verlängert. Für diesen Zeitraum gilt für den Manteltarifvertrag Friedenspflicht bis Januar 2030.

Schleswig-Holstein

Am 1. März 2026 haben die Arbeitgeber in intensiven Sondierungen ein Verhandlungsangebot vorgelegt, das die Tarifkommission bewertete und anschließend als Tarifergebnis annahm.

Das sind die Eckpunkte des Tarifergebnisses:

- Mehr als eine Verdoppelung der Jahressonderzahlung in sechs Schritten: 2026 1.800 Euro, 2027 1.800 Euro, 2028 2.000 Euro, 2029 2.200 Euro, 2030 2.400 Euro und 2031 2.600 Euro

- Zuschläge: Ab 1. Juli 2026 entsprechend der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe und zusätzlich ab dem 1. Juli 2029 mindestens nach Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe

- Nachtzuschlag: Ab 1. Juli 2026 ist die Nachtarbeit zwischen 21:00 und 6:00 Uhr (entsprechend der Regelung der Werkstatt).

- Gesprächsvereinbarung über die Eingruppierungsmerkmale im TV-N SH zur Verbesserung der Vergütungssystematik mit einer Einigungspflicht bis zum 30. Juni 2028.

- Einspringprämie für kurzfristige Dienstplanänderungen bei „Holen aus dem Frei“ bis 5 Std. 10 Euro und bei mehr als 5 Std. 20 Euro pro Dienst

- Verdoppelung der Zuschläge für geteilte Dienste in drei Schritten: ab 1. Juli 2026 7 Euro, ab 1. Juli 2027 8 Euro und ab 1. Juli 2028 9 Euro

- Erhöhung der Vermögenswirksamen Leistungen von 17 auf 20 Euro.

- Laufzeit der Tarifeinigung: 48 Monate

Pressemitteilungen ver.di vom 1.3.2026 und 10.3.2026

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