Berliner Landesmindestlohn steigt auf 14,84 Euro pro Stunde
Der sogenannte Landesmindestlohn in Berlin steigt zum 1. Januar um mehr als einen Euro von 13,69 Euro auf 14,84 Euro pro Stunde. Ein Jahr später erhöht er sich dann auf 15,59 Euro. Zuschläge und Zulagen wie beispielsweise Nachtschichtzulagen dürfen nicht auf den Landesmindestlohn angerechnet werden, diese erhalten die Arbeitnehmenden zusätzlich. Das legte der Senat in einer Rechtsverordnung fest und setzte damit einen Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses um.
Der Landesmindestlohn gilt überall dort, wo das Land Berlin finanziell beteiligt ist und Einfluss nehmen kann. Dazu gehören etwa der Landesdienst oder landeseigene Unternehmen. Er greift aber auch zum Beispiel in Organisationen, die Geld vom Land erhalten, etwa soziale Träger.
350.000 Beschäftigte profitieren
Nach Angaben der Sozialverwaltung profitieren in Berlin mindestens 350.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von einer Erhöhung des Mindestlohns. Das entspricht 20 Prozent aller Beschäftigten.
Der Berliner Landesmindestlohn ist an den bundeseinheitlichen Mindestlohn gekoppelt. Dieser steigt am 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde und 2027 dann auf 14,60 Euro an.
Berliner Mindestlohn höher als im Bund
"Das ist ein klares Bekenntnis: Für soziale Gerechtigkeit, wirtschaftliche Stabilität und ein gutes Leben in Berlin", erklärte Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchten eine faire Bezahlung und wirtschaftliche Sicherheit. "Wer tagtäglich unsere Stadt am Laufen hält, verdient mehr als bloße Anerkennung: Diese Menschen verdienen Respekt durch gute Bezahlung. Überall dort, wo der Senat mitbestimmen kann, muss er Vorbild sein für gute Löhne."
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