Juli 2025: Pflegemindestlohn erhöht
Beschäftigte in der Pflege – in ambulanten und stationären Einrichtungen, nicht in Privathaushalten – haben Anspruch auf einen Mindestlohn, der über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Gemäß der „Sechsten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche” erfolgt eine stufenweise Anpassung des Pflegemindestlohns.
Die Höhe des Pflegemindestlohns richtet sich nach der Qualifikation der Pflegekräfte und gilt im gesamten Bundesgebiet. Er ist für alle Arbeitgeber der Branche verbindlich – also in ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen. Dort, wo der Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro brutto pro Stunde.
Die aktuellen Pflegemindestlöhne im Überblick
Tätigkeitsgruppe | Mindestlohn ab dem 1. Juli 2025 |
Pflegehilfskraft: | 16,10 € pro Stunde |
Qualifizierte Pflegehilfskraft: | 17,35 € pro Stunde |
Pflegefachkraft: | 20,50 € pro Stunde |
Pflegekräfte, die über eine mindestens einjährige Ausbildung und entsprechende Tätigkeit verfügen, sind als qualifizierte Pflegehilfskräfte einzustufen.
Mit Inkrafttreten der Sechsten Pflegearbeitsbedingungsverordnung werden auch weitere Verbesserungen in der Branche umgesetzt: So haben Pflegekräfte seit Februar 2024 Anspruch auf neun zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr (bei einer Fünf-Tage-Woche), sofern keine tariflichen oder betrieblichen Regelungen bereits greifen. Auch Wegezeiten zwischen Pflegeeinsätzen sowie Bereitschaftsdienste werden verbindlich als vergütungspflichtige Arbeitszeit behandelt.
Die aktuellen Regelungen basieren auf dem einstimmigen Beschluss der Pflegekommission. Sie sind ein wichtiger Schritt, um die Arbeitnehmer*innen vor Lohndumping zu schützen und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb für Arbeitgeber zu ermöglichen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Gesetzlicher Mindestlohn steigt in zwei Stufen auf 14,60 Euro
-
Jahressonderzahlung nach TVöD und TV-L
1.2061
-
Aktueller Stand der Besoldungsanpassung für Landesbeamte
2946
-
Keine Kürzung des Leistungsentgelts wegen Arbeitsunfähigkeit
157
-
Gesetzlicher Mindestlohn steigt in zwei Stufen auf 14,60 Euro
141
-
Stufenzuordnung nach TV-L bei Einstellung: Anerkennung von Berufserfahrung
113
-
Lohnpfändung bei Überlassung eines Dienstwagens
97
-
Anspruch auf Jahres- und Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase bei Altersteilzeit
92
-
Jährliche Sonderzahlung ist nicht von Pfändungsschutz umfasst
75
-
Bundeskabinett beschließt Abschlagszahlungen für Bundesbeamte
72
-
Berliner Landesmindestlohn steigt auf 14,84 Euro pro Stunde
68
-
Vergütung für Umkleidezeiten im Rahmen von Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankheit
08.01.2026
-
Berliner Landesmindestlohn steigt auf 14,84 Euro pro Stunde
11.12.2025
-
Im Reisekostenrecht beträgt die "geringe Entfernung" höchstens zwei Kilometer
10.12.2025
-
Richterbesoldung in Thüringen verfassungswidrig?
10.11.2025
-
Voraussetzungen einer Zulage für höhere Lebenshaltungskosten
06.11.2025
-
Engagierte Mitarbeiter trotz Tarifbindung: So motivieren Sie Ihr Team
03.11.2025
-
Jahressonderzahlung nach TVöD und TV-L
21.10.20251
-
Soldaten müssen Zulagen für Sprengstoffentschärfer nicht zurückzahlen
06.10.2025
-
Bundeskabinett beschließt Abschlagszahlungen für Bundesbeamte
10.09.2025
-
Juli 2025: Pflegemindestlohn erhöht
02.07.2025