Ehemalige Bürgermeisterin erhält Schadensersatz wegen zu niedriger Besoldung

Im Kampf um gleiche Bezahlung für Frauen und Männer bei gleicher Arbeit hat die frühere Bürgermeisterin des Schwarzwald-Kurorts Todtmoos einen Erfolg vor Gericht erzielt. Das Verwaltungsgericht Freiburg verurteilte die Gemeinde unter anderem dazu, Janette Fuchs mehr als 36.500 Euro Schadenersatz und eine Entschädigung von 7.000 Euro zu zahlen (Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 29.4.2025, 5 K 2541/23).
Diskriminierende Besoldung von Bürgermeisterinnen
Die Gemeinde Todtmoos will sich nach Auskunft von Bürgermeister Marcel Schneider erst äußern, wenn ein schriftliches Urteil vorliegt. Das Gericht hat nach Angaben eines Sprechers die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen. Fuchs' Fall ist nicht der einzige seiner Art. Ihr Anwalt Jörg Düsselberg hatte vor zwei Jahren schon erfolgreich für die frühere Müllheimer Bürgermeisterin Astrid Siemes-Knoblich vor Gericht gekämpft. Zwei weitere Bürgermeisterinnen hätten sich zu spät gemeldet. Zwischen dem Verdacht, diskriminiert worden zu sein, und der Klage dürften nur acht Wochen vergehen, erklärte der Rechtsanwalt der Deutschen Presse-Agentur. «Ich denke, dass es da durchaus noch Fälle gibt.» Die Frauen müssten sich auch trauen, den juristischen Weg einzuschlagen.
Niedrigere Besoldungsgruppe als männlicher Nachfolger
Fuchs hat dies getan, als ihr Nachfolger direkt in die höhere von zwei möglichen Besoldungsgruppen eingruppiert wurde. Da sei für die klar gewesen, dass sie nicht gleichgestellt gewesen sei und dass es nicht mit rechten Dingen zugegangen sei. Das Urteil schafft aus Sicht der 58-Jährigen Klarheit - sowohl für Frauen im öffentlichen Dienst als auch für die Arbeitgeber. «Ich denke, daraus haben alle etwas gelernt», teilt sie. «Dennoch meine ich: Gleiches Gehalt für gleiche Arbeit sollte selbstverständlich sein und nichts, wofür man vor Gericht ziehen muss.» Von 2014 bis 2022 war sie parteilose Bürgermeisterin in Todtmoos, seither ist sie Pensionärin. Laut ihrem Anwalt Düsselberg bezieht sich der Schadenersatz auf die Differenz der Bezüge zwischen den Besoldungsgruppen A 14 und A 15 für etwas mehr als die Hälfte ihrer Amtszeit.
Wie läuft die Entscheidung über die Besoldungsgruppe?
Wie viel ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin verdient, ist in Baden-Württemberg im Grunde im Landeskommunalbesoldungsgesetz geregelt. Je nach Bevölkerungszahl stehen in der Regel zwei Besoldungsgruppen zur Auswahl. Der Gemeinderat entscheidet über die Eingruppierung. «Maßgebend ist dabei eine objektive, also amtsbezogene Bewertung des konkreten kommunalen Wahlamts», erklärte eine Sprecherin des Innenministeriums in Stuttgart. «Hierbei sind ausschließlich die objektiven Anforderungen des Amtes zugrunde zu legen.» Dabei gehe es auch um die individuelle Situation der Gemeinde, ihre besonderen Aufgaben und die damit verbundene Beanspruchung des Amtsinhabers oder der Amtsinhaberin. Subjektive, rein auf die Person bezogene Gesichtspunkte dürften hier nicht mit einfließen, hieß es. Als Beispiele hierfür nannte die Sprecherin besonderes Engagement, individuelle Leistung oder Erfahrung - und eben das Geschlecht.
Derzeit keine Änderung bei der Beamtenbesoldung geplant
Bei einer Wiederwahl gilt automatisch die höhere Besoldungsgruppe. «Diese Systematik hat sich unseres Erachtens insgesamt über viele Jahre bewährt», teilte das Ministerium mit. Die gesetzlichen Regelungen sollten derzeit nicht verändert werden. Weitere Klagen oder Streitfälle seien nicht bekannt. Im Fall von Janette Fuchs war es nach Angaben von Anwalt Düsselberg so, dass all ihre Vorgänger - wie auch der Nachfolger - schon bei der ersten Wahl sofort in die höhere der jeweils gültigen Besoldungsstufen eingruppiert worden waren. Zwar könne ein Gemeinderat dies nach der nächsten Wahl anders handhaben - dann müsse er es aber objektiv begründen, betonte der Jurist.
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