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Tauschtage: Die Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage nach TVöD

Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage


Wandern in den Allgäuer Alpen

In der TVöD-Tarifrunde 2025 haben die Tarifvertragsparteien die Möglichkeit geschaffen, Teile der Jahressonderzahlung in zusätzliche freie Tage, die sogenannten „Tauschtage“, umzuwandeln. Die Voraussetzungen, die Berechnung und Einzelheiten zur Geltendmachung der Tauschtage im Überblick.

Nach § 29a TVöD können bestimmte TVöD-Beschäftigte einen Teil der Jahressonderzahlung zusätzliche freie Tage, die sogenannten „Tauschtage“, umwandeln. Statt den vollen Geldbetrag der Jahressonderzahlung zu erhalten, wird ein Teil als sog. Umwandlungsbetrag „abgezogen“. Dafür entstehen bis zu 3 freie Tage im Folgejahr, an denen unter Fortzahlung eines hierfür berechneten Entgelts freigestellt wird.

Geltungsbereich der Regelung zu den Tauschtagen

Im Bereich des TVöD-VKA gilt die Regelung zu den Tauschtagen für die Beschäftigten in den Sparten Verwaltung, Sparkassen, Flughäfen und Entsorgung.  Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 29a TVöD: „Beschäftigte, die unter die Besonderen Teile Verwaltung (BT-V), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E) fallen, können ( …) geltend machen, einen Teil der ihnen (…) zustehenden Jahressonderzahlung ( …) umzuwandeln, (…).“

Das bedeutet, dass Beschäftigte im Geltungsbereich des Besonderen Teils Krankenhäuser (BT-K) und des Besonderen Teils Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B) keinen Anspruch auf Umwandlung eines Teils der Jahressonderzahlung in zusätzliche freie Tage haben. Stattdessen erhöht sich der Jahressonderzahlung für Beschäftigte in Krankenhäusern sowie in Pflege- und Betreuungseinrichtungen in den Entgeltgruppen 1 bis 8 auf 90 %, während alle anderen TVöD-Beschäftigten Anspruch haben auf 85 %.

Für Beschäftigte in Sparkassen (BT-S) gilt die tarifliche Neuregelung zu den Tauschtagen bezogen auf den garantierten Anteil der Sparkassensonderzahlung nach § 44 Abs. 1 BT-S (§ 50b Satz 1 BT-S).

Anspruch auf Jahressonderzahlung

Tauschtage setzen voraus, dass ein Anspruch auf Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD besteht.

Bei Einstellung eines Beschäftigten im Laufe eines Kalenderjahres besteht Anspruch auf die Umwandlung eines Teils der Jahressonderzahlung in zusätzliche freie Tage, wenn das Arbeitsverhältnis spätestens am 1. September des Jahres beginnt. Dies ergibt sich mittelbar aus der Regelung zur Geltendmachung der Tauschtage. Die Tauschtage können für die Jahressonderzahlung des laufenden Kalenderjahres spätestens bis zum 1. September verlangt werden.

Geltendmachung der Tauschtage bis zum 1. September

Wenn Beschäftigte Tauschtage nehmen wollen, müssen sie das bis zum 1. September des jeweiligen Kalenderjahres für das laufende Kalenderjahr in Textform gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Die Umwandlung eines Teils der Jahressonderzahlung in Tauschtage bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers. Die Geltendmachung der Tauschtage muss unter Angabe der Anzahl der gewünschten vollen Freistellungstage erfolgen. Dabei müssen die Beschäftigten aber nicht bereits angeben, zu welchem Zeitpunkt sie die Tauschtage im folgenden Kalenderjahr in Anspruch nehmen wollen.

Seminar-Tipp: Umwandlung der Jahressonderzahlung im TVöD – die „Tauschtage“

Der neue § 29a TVöD eröffnet Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Jahressonderzahlung für das Jahr 2026 zu reduzieren und dafür ab dem Jahr 2027 zusätzliche freie Tage in Anspruch zu nehmen. Bei der praktischen Umsetzung dieser Neuerungen gibt es für Arbeitgeber einige Besonderheiten zu beachten. Unser Referent Rechtsanwalt Christian Wäldele erläutert anhand praxisnaher Beispiele alle relevanten Aspekte dieser Neuregelung und gibt Tipps für eine erfolgreiche Umsetzung

Online-Seminar,  Donnerstag, 18.6.2026, 10:30 Uhr Hier geht es zur Anmeldung   

Die Umwandlung eines Teils der Jahressonderzahlung kann hinsichtlich der im November 2026 fälligen Jahressonderzahlung beansprucht werden. Aufgrund der tariflichen Systematik, dass Tauschtage stets im nachfolgenden Kalenderjahr beansprucht werden können, können Tauschtage erstmals im Jahr 2027 genommen werden.

Schlagworte zum Thema:  TVöD
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