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Attraktivität im ÖD steigern

Warum der § 18a TVöD VKA jetzt strategisch wichtig wird


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Öffentliche Arbeitgeber stehen unter Druck, da Fachkräftemangel und enge Haushaltslagen die Spielräume begrenzen. Gleichzeitig steigen die Erwartungen der Beschäftigten durch höhere Lebenshaltungs- und Mobilitätskosten. Der § 18a TVöD VKA bietet hier eine Lösung, wird aber noch immer unterschätzt.

Wenn gute Leute gehen und Stellen unbesetzt bleiben

Montagmorgen im Personalamt: Zwei Kündigungen liegen auf dem Tisch, drei Stellen sind seit Monaten unbesetzt. Im Gespräch mit Bewerbenden fällt immer wieder derselbe Satz: “Die Aufgaben sind spannend, aber finanziell kann die Privatwirtschaft mehr bieten.“ Eine Situation, die viele Personalverantwortliche im öffentlichen Dienst nur zu gut kennen. Doch während Gehaltsspielräume tariflich begrenzt sind, bleibt ein Hebel oft ungenutzt: der im Jahr 2020 eingeführte § 18a TVöD VKA.

Attraktivität innerhalb des bestehenden Rahmens neu denken

Der öffentliche Dienst steht vor einem strukturellen Problem, denn der Personalbedarf steigt, während die finanziellen Möglichkeiten begrenzt bleiben und an Tarifverhandlungen geknüpft sind. Klassische Instrumente wie leistungsorientierte Bezahlung sind aufwändig in der Umsetzung und kommen durch Abgaben oft nur teilweise bei den Beschäftigten an.

Der § 18a TVöD VKA eröffnet hier seit 2020 eine deutlich effizientere Möglichkeit, nämlich einen monatlichen Sachbezug von bis zu 50 Euro. Sofern die Zahlung zusätzlich zum Gehalt erfolgt, ist sie steuer- und sozialabgabenfrei. Der Betrag kommt also vollständig bei den Mitarbeitenden an.

Sachbezug in der Praxis umsetzen


In der Praxis gibt es unterschiedliche Wege, diesen Sachbezug umzusetzen, etwa über Papiergutscheine oder digitale Lösungen. Entscheidend ist dabei, dass der Benefit einfach handhabbar ist und bei den Beschäftigten tatsächlich ankommt. Eine Sachbezugskarte wie die givve Card bietet hierfür einen besonders flexiblen Ansatz. Sie wird monatlich aufgeladen und kann innerhalb einer definierten Region bei allen Mastercard-Akzeptanzstellen eingesetzt werden, vom Supermarkt über den Einzelhandel bis zur Gastronomie.

Ein echter Wettbewerbsvorteil


Richtig eingesetzt, entwickelt sich der Sachbezug von einer Zusatzleistung zu einem strategischen Instrument im Wettbewerb um Fachkräfte. Denn gerade jüngere Generationen achten verstärkt auf flexible Benefits, die im Alltag wirklich spürbar sind.

Gerade vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten gewinnt dieser Effekt zusätzlich an Bedeutung. Der Sachbezug unterstützt einerseits bei regelmäßigen Ausgaben wie Einkaufen oder Tanken, was insbesondere bei anhaltenden hohen Spritpreisen für viele Beschäftigte eine spürbare Entlastung darstellt. Gleichzeitig schafft er Freiräume für Ausgaben jenseits des täglichen Bedarfs, etwa das Mittagessen mit Kolleg:innen oder kleinere spontane Anschaffungen.

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Regionale Wirkung inklusive

Ein oft unterschätzter Aspekt im öffentlichen Sektor ist die Möglichkeit der regionalen Steuerung. Die givve Card kann so eingestellt werden, dass sie ausschließlich in einem definierten Gebiet einsetzbar ist, etwa in einer Gemeinde, einer kreisfreien Stadt, einem Landkreis oder auch in einer größeren Region auf Basis von Postleitzahlen. Dadurch bleibt die Kaufkraft vor Ort und stärkt gezielt die lokale Wirtschaft. Ein Argument, das gerade für Kommunen und öffentliche Einrichtungen zunehmend an Bedeutung gewinnt. So entsteht ein doppelter Nutzen: Wertschätzung für Mitarbeitende und ein positiver Effekt für die Region.

Einfach in der Umsetzung, überzeugend im Ergebnis

Während klassische Einmalzahlungen wie leistungsorientierte Bezahlung voll versteuert werden, kommt der Sachbezug nahezu vollständig bei den Mitarbeitenden an. Die Grafik verdeutlicht den Unterschied: Beschäftigte profitieren netto deutlich stärker, während für Arbeitgeber sogar geringere Gesamtkosten entstehen können, da der Sachbezug steuer- und sozialabgabenfrei gewährt wird.

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So einfach lässt sich der Benefit umsetzen

Neben der finanziellen Attraktivität überzeugt das Modell auch organisatorisch. Die Verwaltung erfolgt digital, Aufladungen können automatisiert werden und der laufende Aufwand bleibt gering. Gleichzeitig zahlt der Benefit auf das Arbeitgeberimage ein: Moderne Zahlungsmittel und eine vielfach positiv bewertete App (4,6 von 5 Sternen bei über 9.000 Bewertungen im App Store) unterstreichen den zeitgemäßen, mitarbeiterorientierten Ansatz. Optional kann die Karte zudem im Corporate Design ausgegeben werden.

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist

Trotz dieser Vorteile wird der § 18a TVöD VKA noch immer vergleichsweise wenig genutzt. Genau darin liegt jedoch eine Chance: Öffentliche Arbeitgeber, die früh handeln, können sich klar differenzieren. Denn während das Grundgehalt im öffentlichen Dienst nur begrenzt beeinflussbar ist, gewinnen Zusatzleistungen zunehmend an Bedeutung. Sie sind oft der Faktor, der den Ausschlag gibt, insbesondere dann, wenn Bewerbende zwischen vergleichbaren Arbeitgebern wählen. Steuerfreie Benefits wie die Sachbezugskarte schaffen hier einen unmittelbaren, spürbaren Mehrwert und stärken gleichzeitig die Bindung bestehender Mitarbeitender.

Erfahren Sie mehr über die givve Card Sachbezug nach § 18a TVöD VKA.