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Tauschtage: Die Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage nach TVöD

Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags


Abakus Rechenbeispiel

Für die Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage wird ein Umwandlungsbetrag berechnet, der den gewünschten Tauschtagen gegenübersteht. Die Jahressonderzahlung begrenzt dabei die maximal „finanzierbaren“ Tage.

Berechnung des Umwandlungsbetrags

Die Berechnung des Umwandlungsbetrags erfolgt in vier Schritten:

  1. Durchschnittliche Stunden pro Arbeitstag ermitteln
    Vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit durch Anzahl der Arbeitstage pro Woche (Stichtag 1.9.) teilen.
  2. Stunden aller gewünschten Tauschtage ermitteln
    Durchschnittliche Stunden pro Arbeitstag (aus Schritt 1) mit der Zahl der geltend gemachten Tauschtage multiplizieren.
  3. Stundenentgelt ermitteln
    Durchschnittliches monatliches Entgelt nach § 20 Abs. 2 Satz 1 TVöD dividieren durch das 4,348-fache der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit.
  4. Umwandlungsbetrag ermitteln
    Stundenentgelt (aus Schritt 3) multiplizieren mit der Gesamtstundenzahl der geltend gemachten Tauschtage (aus Schritt 2).
    Das ist der Betrag, um den die Jahressonderzahlung gekürzt wird.


Änderung des Beschäftigungsumfangs

Für die Berechnung des Wertes eines Tauschtages ist der Beschäftigungsumfang am Stichtag 1. September maßgebend.

Die Berechnung des Tauschtagewertes wird komplizierter, wenn sich der Beschäftigungsumfang ändert. Bemessungsgrundlage ist bei einer Änderung des Beschäftigungsumfangs das durchschnittliche monatliche Entgelt in den Monaten Juli, August, September. Für die Ermittlung des Stundenentgelts ist allerdings ausschließlich der Beschäftigungsumfang am 1. September des laufenden Kalenderjahres maßgebend.

Begrenzung durch die Jahressonderzahlung

Wenn der berechnete Umwandlungsbetrag höher ist als die zustehende Jahressonderzahlung, reduziert sich die Zahl der beantragten Tauschtage automatisch tariflich so weit,
dass die Jahressonderzahlung zur Gewährung einer vollen Anzahl Tauschtage reicht.

Schlagworte zum Thema:  TVöD
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