Berechnung des Umwandlungsbetrags
Die Berechnung des Umwandlungsbetrags erfolgt in vier Schritten:
- Durchschnittliche Stunden pro Arbeitstag ermitteln
Vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit durch Anzahl der Arbeitstage pro Woche (Stichtag 1.9.) teilen. - Stunden aller gewünschten Tauschtage ermitteln
Durchschnittliche Stunden pro Arbeitstag (aus Schritt 1) mit der Zahl der geltend gemachten Tauschtage multiplizieren. - Stundenentgelt ermitteln
Durchschnittliches monatliches Entgelt nach § 20 Abs. 2 Satz 1 TVöD dividieren durch das 4,348-fache der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit. - Umwandlungsbetrag ermitteln
Stundenentgelt (aus Schritt 3) multiplizieren mit der Gesamtstundenzahl der geltend gemachten Tauschtage (aus Schritt 2).
Das ist der Betrag, um den die Jahressonderzahlung gekürzt wird.
Änderung des Beschäftigungsumfangs
Für die Berechnung des Wertes eines Tauschtages ist der Beschäftigungsumfang am Stichtag 1. September maßgebend.
Die Berechnung des Tauschtagewertes wird komplizierter, wenn sich der Beschäftigungsumfang ändert. Bemessungsgrundlage ist bei einer Änderung des Beschäftigungsumfangs das durchschnittliche monatliche Entgelt in den Monaten Juli, August, September. Für die Ermittlung des Stundenentgelts ist allerdings ausschließlich der Beschäftigungsumfang am 1. September des laufenden Kalenderjahres maßgebend.
Begrenzung durch die Jahressonderzahlung
Wenn der berechnete Umwandlungsbetrag höher ist als die zustehende Jahressonderzahlung, reduziert sich die Zahl der beantragten Tauschtage automatisch tariflich so weit,
dass die Jahressonderzahlung zur Gewährung einer vollen Anzahl Tauschtage reicht.