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17.10.2012
Urteil
Lehrer dürfen nicht grundsätzlich auf den Reisekosten für Schulfahrten sitzen bleiben. Die Praxis des Landes NRW, Schulfahrten nur zu genehmigen, wenn die Lehrer auf die Erstattung ihrer Reisekosten verzichten, sei nicht rechtens, entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt (Az.: 9 AZR 183/11).
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