Bezahlung Beamter nach Alter ist diskriminierend
Mit dieser Begründung sprach das Gericht am Donnerstag drei Richtern und einem Polizeibeamten mehr Geld aus der Landeskasse zu (AZ. 9 k 1175/11.F, 9 K 5034/11.9.F, 9 K 5036/11.F, 9 K 8/12.F).
Es geht um Beträge zwischen 2500 Euro und 23 000 Euro pro Jahr. Fällig wird die Gehaltserhöhung, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Das Land hat nach Angaben des Gerichts einen Monat Zeit, Berufung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einzulegen. «Wir prüfen derzeit, inwieweit wir Rechtsmittel einlegen», sagte ein Sprecher des hessischen Innenministeriums dazu am Donnerstag.
Die Kläger im Alter zwischen Mitte 30 und Anfang 50 sahen sich durch die im hessischen Besoldungsrecht verankerten Lebenszeit- und Dienstaltersstufen benachteiligt. Dies verstoße gegen das im Europarecht geltende Verbot der Altersdiskriminierung, argumentierten sie. Dem schloss sich das Gericht an.
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