Diskriminierung













Nahaufnahme Hund mit blinden Menschen
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Urteil

Fehlender Vermittlungsauftrag begründet Diskriminierung

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein abgelehnter schwerbehinderter Bewerber Schadensersatz wegen Diskriminierung gefordert hatte. Das Arbeitsgericht entschied, dass die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Verfahrens- und Förderpflichten ein Anzeichen dafür ist, dass sich der Arbeitgeber nicht hinreichend um die Befolgung gekümmert hat und insbesondere seine Mitarbeiter nicht genügend geschult hat.




















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Die überwiegende Mehrheit der queeren Mitarbeitenden gibt ihre wahre Identität am Arbeitsplatz nicht preis. Die aktuellen Debatten führen eher zu einer weiteren Polarisierung als zu einem offenen und verständnisvollen Miteinander (am Arbeitsplatz). Was wir dringend brauchen, sind Mut, Verständnis und Vielfalt. Pavlo Stroblja greift in seinem Buch ein wichtiges gesellschaftliches Thema auf, geht auf die aktuellen Herausforderungen ein und stellt vielfältige Lösungsansätze vor.










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Bundesarbeitsgericht

Erforderlichkeit eines Ersatztermins für Bewerbungsgespräche mit Schwerbehinderten

Für öffentliche Arbeitgeber besteht nach § 165 S. 3 SGB IX die Pflicht, schwerbehinderte Menschen bei einer Bewerbung zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Daraus leitet sich aus Sicht des BAG auch die Pflicht ab, Bewerbern einen Ersatztermin anzubieten, wenn diese unter Angabe eines gewichtigen Grundes eine Verhinderung mitteilen und die Durchführung eines Ersatztermins zumutbar ist.





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BAG-Urteil

Fristlose Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe

Ein Arbeitnehmer, der sich in einer privaten Chatgruppe in beleidigender und menschenverachtender Weise über Vorgesetzte und Kollegen äußert, kann sich gegen seine außerordentliche Kündigung nur im Ausnahmefall darauf berufen, dass er darauf habe vertrauen dürfen, die Chatinhalte würden vertraulich bleiben. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht und hob damit das anderslautende Urteil der Vorinstanz auf.