Fristlose Kündigung









Berliner Verkehrsbetriebe
Berliner Verkehrsbetriebe
Arbeitsgericht Berlin

Straßenbahnfahrer wegen bedrohlichem Facebook-Posting gegen Verdi rechtmäßig gekündigt

Das Arbeitsgericht Berlin hat die ordentliche Kündigung eines Straßenbahnfahrers für wirksam erklärt, der in einer Facebook-Gruppe das Verhalten von ver.di-Gewerkschaftern mit einer Fotomontage kritisiert hatte. Diese zeigte einen Mann mit einer auf ihn gerichteten Pistole und dem Schriftzug "VER.DI HÖRT DEN WARNSCHUSS NICHT!". Der Beitrag wurde als konkrete Bedrohung von Gewerkschaftsmitgliedern und als erhebliche Störung des Betriebsfriedens gewertet. Eine Abmahnung war deshalb unnötig, jedoch durfte die Arbeitgeberin nach der Interessenabwägung nur ordentlich kündigen.



Reisebus
Reisebus
Arbeitsgericht Göttingen

Fristlose Kündigung: Busfahrer darf gegenüber renitentem Fahrgast keine Gewalt anwenden

Das Arbeitsgericht Göttingen hat die fristlose Kündigung gegenüber einem langjährig beschäftigten Busfahrer für gerechtfertigt gehalten. Dieser hatte einen renitenten Fahrgast gewaltsam aus dem Bus gezerrt und geschlagen, anstatt die Leitstelle oder Polizei anzurufen. Eine Abmahnung hielt das Gericht für entbehrlich, der Busfahrer hätte keine Gewalt anwenden dürfen.










In Smartphone tippen
In Smartphone tippen
BAG-Urteil

Fristlose Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe

Ein Arbeitnehmer, der sich in einer privaten Chatgruppe in beleidigender und menschenverachtender Weise über Vorgesetzte und Kollegen äußert, kann sich gegen seine außerordentliche Kündigung nur im Ausnahmefall darauf berufen, dass er darauf habe vertrauen dürfen, die Chatinhalte würden vertraulich bleiben. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht und hob damit das anderslautende Urteil der Vorinstanz auf.









Beleidigung Wut
Beleidigung Wut
Urteil

Beleidigungen rechtfertigen nicht ausnahmslos eine fristlose Kündigung

In Einzelfällen kann eine Kündigung wegen grober Beleidigungen gegenüber Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen unwirksam sein, weil eine vorherige Abmahnung erforderlich gewesen wäre. Eine Abmahnung hält das LAG Thüringen dann nicht für entbehrlich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass Arbeitnehmenden aufgrund menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen der Blick für die Bedeutung ihrer Äußerungen verstellt gewesen sein könnte.













Tastatur mit at-Zeichen
Tastatur mit at-Zeichen
Urteil

Fristlose Kündigung wegen unbefugter Kenntnisnahme und Weiterleitung von Daten

Liest eine Arbeitnehmerin, die im Rahmen ihrer Buchhaltungsaufgaben Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto ihres Arbeitgebers hat, unbefugt eine an ihren Vorgesetzten gerichtete E-Mail und fertigt von dem Anhang einer offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie an, die sie an eine dritte Person weitergibt, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschieden.







Mann hustet in die Armkehle
Mann hustet in die Armkehle
Rücksichtnahmepflicht gegenüber Kollegen

Anhusten eines Kollegen plus Corona-Spruch ist ein fristloser Kündigungsgrund

Eine Pandemiefolge ist die Corona-Kündigung. Im fraglichen Fall scheiterte sie an der Beweislage. Die Kündigung ohne vorherige Abmahnung war nur unwirksam, weil die befragten Zeugen nicht einheitlich bestätigten, dass der Gekündigte einen Kollegen tatsächlich bewusst anhustete und ihm Corona wünschte. Anderenfalls hätte das LAG Düsseldorf sie akzeptiert.