Ordentliche Kündigung









Unfall Verletzung Umzug Kartons
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Krankheitsbedingte Kündigung

Krankheitsbedingte Kündigung: Bei Unfall keine negative Gesundheitsprognose möglich

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat entschieden, dass Arbeitsunfähigkeitszeiten infolge eines Unfalls für die Frage der negativen Gesundheitsprognose grundsätzlich nicht relevant sind, da sie regelmäßig nicht prognosefähig sind. Eine krankheitsbedingte Kündigung, die Ausfallzeiten aufgrund eines Unfalls bei der negativen Gesundheitsprognose berücksichtigt, ist daher unwirksam.