Ordentliche neben fristloser Kündigung bleibt möglich
Es bleibt dabei: Zahlt der Mieter einer Wohnung die Miete nicht, kann der Vermieter neben einer außerordentlichen fristlosen Kündigung hilfsweise eine ordentliche Kündigung erklären.
Wenn der Mieter dann nach Zugang der Kündigung die bis dahin aufgelaufenen Mietrückstände zahlt, wird durch diese so genannte Schonfristzahlung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB zwar die fristlose Kündigung unwirksam, die ordentliche Kündigung ist hiervon aber nicht betroffen und bleibt trotz der Zahlung bestehen.
Das hat der BGH in zwei aktuellen Urteilen bekräftigt und damit seine bisherige Rechtsprechung zu dieser Frage bestätigt.
Landgericht Berlin weicht bewusst von BGH-Linie ab
In der Vorinstanz hatte die 66. Zivilkammer des Landgerichts Berlin (Urteil v. 13.10.2017, 66 S 90/17) die Auffassung vertreten, eine hilfsweise ordentliche Kündigung könne von vornherein keine Wirkung entfalten, wenn die fristlose Kündigung zu Recht ausgesprochen wurde.
Da die fristlose Kündigung das Mietverhältnis sofort beende und deren Wirkungen durch eine Schonfristzahlung erst später entfielen, fehle es beim Zugang der hilfsweisen ordentlichen Kündigung an einem Mietverhältnis. Mangels Mietverhältnis könne die ordentliche Kündigung keinerlei Wirkung entfalten. Die ordentliche Kündigung könne auch nicht "aufleben", wenn die Schonfristzahlung zu einem Fortbestand des Mietverhältnisses führe.
Mit dieser Entscheidung hatten sich die Berliner Richter bewusst gegen die Auffassung des BGH gestellt und zur endgültigen Klärung dieser Frage die Revision zugelassen.
(BGH, Urteile v. 19.9.2018, VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17)
Lesen Sie auch:
BGH-Rechtsprechungsübersicht zu Kündigung
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
708
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
638
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
560
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
386
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
324
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
302
-
Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsbeirats
284
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
272
-
Begründung der Mieterhöhung: So wird sie rechtens erklärt
271
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
269
-
Neue CO2-Kostenaufteilung: Gasheizung wirtschaftlich riskant
09.09.2026
-
§ 35a EStG: Steuerbonus soll 2027 sinken
08.09.2026
-
BGH stärkt WEGs: Interne Rundfunkweiterleitung lizenzfrei
07.09.2026
-
Vermietung an Angehörige: Die 66-Prozent-Regel
02.09.2026
-
Besichtigungsrecht: Was Vermieter dürfen – und was nicht
01.09.2026
-
Angst vor Hacks bremst Smart-Home-Boom
26.08.2026
-
Geodaten statt GIS: Lageanalyse für Immobilienprofis
24.08.2026
-
Starkes Wachstum, überlastetes Personal
20.08.2026
-
Mieter dürfen immer nach Mietpreisbremsen-Ausnahmen fragen
19.08.2026
-
Blumenkästen am Balkon: Was das Nachbarrecht erlaubt
17.08.2026