Betriebskosten: das darf abgerechnet werden
Mieter in Deutschland müssen für das Abrechnungsjahr 2024 im Durchschnitt monatlich 2,67 Euro pro Quadratmeter für Betriebskosten zahlen – und damit rund sechs Prozent mehr als im Vorjahr (2,51 Euro). Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung sind bei Anfallen aller Betriebskostenarten durchschnittlich 3.532,80 Euro fällig (plus 508,80 Euro gegenüber 2023).
Das sind die Ergebnisse aus dem Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund (DMB) am 18.12.2025 auf Grundlage der bundesweiten Abrechnungsdaten des Jahres 2024 vorgelegt hat.
Heizung und Warmwasser
Die Kosten für Heizung und Warmwasser liegen nach DMB-Zahlen im Abrechnungsjahr 2024 im Schnitt bei 1,32 Euro pro Quadratmeter und Monat, in der Spitze sind es 2,18 Euro mpnatloch pro Quadratmeter. Hier wird die Höhe der Kosten vor allem durch den energetischen Zustand der Wohnung und starke Preisunterschiede zwischen Heizöl, Gas und Fernwärme und den einzelnen Gas- und Fernwärmeversorgern bestimmt.
CO2-Kosten und Nebenkostenprivileg
Die CO2-Kosten, die laut DMB überwiegend von den Mietern zu tragen sind, verteuern die fossile Energie zusätzlich. Auffallend geringer ist die Gebühr für die Gemeinschaftsantenne oder für Kabel.
Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs ab Juli 2024 dürfen diese Gebühren nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden. Diese Änderung führt zu einer Kostenreduktion von rund 42 Prozent bei der Position Antenne / Kabel im Vergleich zum Vorjahr.
"Diese Regelung führt zu einer spürbaren Reduzierung der Nebenkosten und zeigt, dass gesetzgeberische Maßnahmen wirksam zur Entlastung beitragen können", erklärte die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.
Umlagefähigkeit der Grundsteuer
Gleichzeitig bleibt die Grundsteuer ein weiterer Kostenfaktor, der die Nebenkosten erhöht. Vor dem Hintergrund ihrer Neuberechnung in den Kommunen wird die Umlage der Grundsteuer auf die Mieter dem Verein zufolge für viele Haushalte zu weiteren Kostensteigerungen führen.
"Vor dem Hintergrund insgesamt steigender Kosten fordern wir den Gesetzgeber auf, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer aus dem Katalog der umlegbaren Betriebskosten zu streichen und weitere Schritte zur Begrenzung der Nebenkosten einzuleiten", forderte Weber-Moritz.
Betriebskostenarten im Überblick
Im Einzelnen setzt sich der vom DMB für das Abrechnungsjahr 2024 errechnete Durchschnittswert (Angaben pro Monat und Quadratmeter) folgendermaßen zusammen:
Heizung und Warmwasser | 1,32 Euro |
Wasser/Abwasser | 0,29 Euro |
Grundsteuer | 0,18 Euro |
Hauswart (nicht separat abgerechnet) | 0,32 Euro |
Müllbeseitigung | 0,16 Euro |
Aufzug | 0,20 Euro |
Gebäudereinigung | 0,21 Euro |
Sach- und Haftpflichtversicherungen | 0,31 Euro |
Gemeinschaftsantenne/Kabelfernsehen | 0,07 Euro |
Gartenpflege | 0,15 Euro |
Beleuchtung | 0,06 Euro |
Straßenreinigung | 0,04 Euro |
Schornsteinreinigung | 0,04 Euro |
sonstige Betriebskosten | 0,07 Euro |
Quelle: DMB
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