Die Verordnung zur staatlichen Gasumlage ist in Kraft getreten – sie greift ab dem 1. Oktober. Importeure dürfen die höheren Preise dann an Kunden weitergeben. Die Umlage gilt befristet bis zum 30.9.2024. Wie hoch sie sein soll, wird am 15. August öffentlich, teilte das Wirtschaftsministerium mit.mehr
Vermieter und Mieter sollen sich den CO2-Preis für das Heizen bald teilen. Das von der Ampel-Koalition geplante Stufenmodell will der Bundesrat aber nachbessern lassen – und lässt nun eine verbrauchsunabhängige Grundlage (Energiebedarfsausweis) für eine "fairere Aufteilung" der Kosten prüfen.mehr
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Wegen gedrosselter Gaslieferungen rät eine Bundesbehörde dazu, die Mindesttemperatur in Wohnungen zu senken. Wirtschaftsminister Habeck will Energiesparmaßnahmen notfalls gesetzlich durchsetzen. In der "Frieren für den Frieden"-Debatte ist sich selbst die Wohnungswirtschaft nicht einig.mehr
Wärmewende, CO2-Preise, Krieg in der Ukraine – all das macht Energie teuer. Im Immobiliensektor werden 65 Prozent der Wärme aus Erdgas oder Kohle bereitgestellt. Doch wie kann man diesen fossilen und tendenziell deutlich teureren Brennstoffen entkommen?mehr
Bei einer zentralen verbundenen Heizanlage, die Wärme und Warmwasser bereitstellt, ist der Warmwasseranteil mittels Wärmemengenzähler zu messen. Fehlt es hieran, ist die Heizkostenabrechnung nicht verbrauchsabhängig und der Mieter kann die Kosten kürzen.mehr
Der Ukraine-Krieg verstärkt die Sorge um Engpässe und Rationierungen, in der Wirtschaft wie im Privaten. Die Preise für Öl, Gas und Kohle steigen und steigen. Ein Blick auf die Tankstellentafel lässt erahnen, wie die nächste Heizkostenrechnung aussieht. Dabei ist Deutschland mit seinen energieintensiven Wirtschaftszweigen besonders betroffen. Zudem steckt es mitten in der Energie- und Mobilitätswende.mehr
Der Verwalter-Brief Februar unter anderem mit dem Thema Heizkosten-Novelle: Wesentliche Änderungen und deren Auswirkungen für Eigentümer und Verwaltermehr
Sind fernablesbare Heizungsmessgeräte eingebaut, stehen Mietern seit 1.1.2022 monatliche Verbrauchsinformationen zu. Wie diese auszusehen haben und was Vermieter zusätzlich beachten müssen, ist Thema im neuen L'Immo-Podcast von Dirk Labusch mit Oliver Stamm, Stefan Klotz und Dietmar Wall.mehr
Ist der Wärmezähler defekt, darf der Vermieter den Wärmeverbrauch einer Wohnung anhand des Verbrauchs vergleichbarer Räume schätzen. Dabei müssen die Vergleichsräume nicht im selben Gebäude liegen wie die Wohnung, für die die Schätzung erfolgt.mehr
Die Novelle der Heizkostenverordnung tritt zum 1.12.2021 in Kraft. Im Kern der Neuregelung stehen die Fernablesbarkeit der Messgeräte sowie mehr Informationen für die Nutzer.mehr
Wie können die Klimaziele in der Wohnungswirtschaft erreicht werden? Bisherige Strategien haben überwiegend die Eigentümer im Blick. Energie und Heizkosten lassen sich effizienter sparen, wenn die Mieter ins Boot geholt werden, wie eine Studie der TU Darmstadt zeigt. Akzeptanz ist da.mehr
Kühleres Wetter, höhere Preise für Öl und Gas, dazu kommt der CO2-Preis – die Heizkosten werden in diesem Jahr deutlich anziehen, wird im Heizspiegel 2021 prognostiziert. Im Schnitt um 13 Prozent, bei Ölheizungen auch mehr. Wer auf erneuerbare Energien umsteigt, kann sparen.mehr
Die Heizkostenverordnung wurde Opfer des Wahlkampfs und wer die Kosten einer CO2-Bepreisung trägt, ist weiter ungewiss – das hat Folgen. Darüber sowie erstaunliche Erkenntnisse zur Rolle des Mieters im wohnungswirtschaftlichen Klimaschutz spricht Kalo-Chef Dr. Dirk Then im neuen L'Immo-Podcast.mehr
Der Verwalter-Brief Mai unter anderem mit der "Novelle der Heizkostenverordnung: Fristen modernisieren und Wettbewerb stärken"mehr
Der Green Deal soll ganz Europa umweltfreundlicher machen – auch die deutsche Wohnungswirtschaft. Ganz günstig wird das nicht, weder für Mieter noch für Vermieter. Zum Glück kann man steigenden Kosten etwas entgegensetzen.mehr
Alte Heizkessel, schlechte Wärmedämmung, zugige Fenster – mehr als zwei Drittel der gesamten Energie beim Wohnen verbrauchen die Deutschen, um Räume zu heizen. Warum ohne eine digitalisierte Wärmewende in Gebäuden die Energiewende in Deutschland utopisch ist, erklärt Techem in einem "Factbook".mehr
Ist in einer WEG eine Heizkostenverteilung nach Grundkosten und Verbrauch vorgesehen, ist dieser Verteilungsmaßstab in der Jahresabrechnung auch dann anzuwenden, wenn infolge von Rohrwärmeverlusten nur ein geringer Teil der Wärmemenge von elektronischen Heizkostenverteilern erfasst wird.mehr
Heizen ist einer der größten CO2-Verursacher. Die "Wirtschaftsweisen" empfehlen der Bundesregierung nun, einen Preis einzuführen, der das Heizen mit Öl und Gas teurer macht. Sinnvoll wäre eine CO2-Bepreisung gemeinsam mit zielgerichteten Fördermaßnahmen, stellen die Regierungsberater fest.mehr
Drei für die Wohnungswirtschaft bedeutsame EU-Richtlinien wurden im Rahmen des europäischen Paketes "Saubere Energie für alle" verabschiedet. Unsere Autorin wirft einen Blick auf die Energieeffizienzrichtlinie und erklärt ihre Auswirkungen auf die verbrauchsabhängige Abrechnung (Submetering).mehr
Ob privater Hausbesitzer oder gewerblicher Immobilieneigentümer: Wer sich eine Heizung anschaffen will, kann sich mit dem neuen Online-Wärmekostenrechner der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) einen Überblick über Wirtschaftlichkeit und Klimabilanz verschaffen.mehr
Vermieter und Mieter können im Mietvertrag eine rein verbrauchsabhängige Verteilung der Heizkosten vereinbaren und damit von den in der HeizKV vorgesehenen Höchstsätzen für den verbrauchsabhängigen Anteil abweichen.mehr
Muss der Vermieter die Heizkosten gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizKV zu 70 Prozent nach Verbrauch verteilen, darf er nicht stattdessen einen anderen Maßstab wählen und den Mieter darauf verweisen, die fehlerhafte Abrechnung um 15 Prozent zu kürzen.mehr
Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer im Einzelfall - bezogen auf eine konkrete Jahresabrechnung - von den Vorgaben der Heizkostenverordnung abweichen, ist lediglich anfechtbar, aber nicht nichtig.mehr
Die Heizkosten in ölversorgten Wohngebäuden sind im Bundesdurchschnitt zuletzt um 15,4 Prozent gestiegen. Grund sind höhere Ölpreise. Das ist ein Ergebnis der Heizkostenprognose des Energiedienstleisters Techem. Vor allem Heizölnutzern in Bayern drohen Nachzahlungen.mehr
Der Mieter kann eine Abrechnung von Heizung und Warmwasser nach Verbrauch nicht deshalb um 15 Prozent kürzen, weil der Vermieter die auf die Warmwasserversorgung entfallende Wärmemenge entgegen der Heizkostenverordnung nicht mit einem Wärmezähler erfasst hat.mehr
Bei zwar überwiegend ungedämmten, aber unter Putz verlegten Heizungsrohren kommt eine Verteilung der Rohrwärme als erfasster Verbrauch gemäß den Regeln der Technik nicht in Betracht. § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizKV ist nur auf freiliegende Leitungen anwendbar. mehr
Rund 70 Prozent der Bewohner von Mehrfamilienhäusern legen Wert auf energiesparendes Heizen und Lüften. Das zeigt eine Umfrage des Energiedienstleisters Techem. 55 Prozent der Befragten sind zudem interessiert an einer Automatisierungstechnik, die sie beim "richtigen" Heizen und Lüften unterstützt. Eine solche Technik wird bisher jedoch kaum eingesetzt.mehr
Aufgrund sinkender Energiepreise prophezeit der Deutsche Mieterbund, dass viele Mieter für das Abrechnungsjahr 2016 bei den Heizkosten mit Erstattungen rechnen können.mehr
Auch wenn der Vermieter den Wärmeverbrauch mangels Vorerfassung unterschiedlicher Nutzergruppen fehlerhaft ermittelt hat, ist der Heizkostenabrechnung in der Regel der ermittelte Verbrauch zu Grunde zu legen und diese nicht allein nach der Wohnfläche abzurechnen.mehr
Die Heizkostenabrechnung 2014 könnte rund zehn Prozent unter dem Wert der Abrechnung von 2013 liegen. Das geht aus dem neuen Heizspiegel der co2online GmbH und dem Deutschen Mieterbund (DMB) hervor. Grund ist das warme Wetter, niedrigere Ölpreise und geringere Kosten für Fernwärme und Erdgas.mehr
Die von Mietern durchschnittlich zu zahlenden Betriebskosten sind im Abrechnungsjahr 2013 gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert geblieben. Der Anteil der Heizkosten an den Gesamtkosten ist allerdings gestiegen, so der neue Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes.mehr
Die Wohnnebenkosten werden zu einer immer größeren Belastung für die Privathaushalte. Um die Nebenkosten trotzdem so gering wie möglich zu halten, machen 93 Prozent der Deutschen Abstriche beim Heizen. Das ergab eine Umfrage von ImmobilienScout24. Fast 50 Prozent der Befragten heizen einen oder mehrere Räume gar nicht.mehr
Für die formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung ist es ohne Belang, ob die für den Mieter angesetzten Werte gemessen oder geschätzt wurden und ob eine eventuelle Schätzung den Anforderungen der Heizkostenverordnung entspricht. Einer Erläuterung der angesetzten Kosten bedarf es nicht.mehr
Auch bei erheblichem Leerstand in einem Mehrfamilienhaus sind die Kosten für Warmwasser grundsätzlich mindestens zu 50 Prozent nach Verbrauch umzulegen.mehr
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Heizöl zum bestmöglichen Preis einzukaufen. Es reicht, wenn er auf den Preis achtet und keine unnötigen Kosten verursacht.mehr
Mieter können für 2014 mit Rückzahlungen bei den Heizkosten rechnen, wie die "Bild"-Zeitung berichtet. Das Blatt beruft sich dabei auf eine Prognose des Deutschen Mieterbundes und der Beratungsgesellschaft co2online. Knapp 30 Prozent der Haushalte, vor allem mit Ölheizungen, haben zu viel bezahlt: So sind etwa die Preise für Heizöl im ersten Halbjahr um 5,4 Prozent gesunken.mehr
Den Schlüssel für die Verteilung der Heizkosten dürfen die Wohnungseigentümer nicht rückwirkend ändern. Eine Änderung ist nur zum Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig.mehr
Verbraucher wünschen sich mehr Transparenz und Kostenkontrolle bei der Heizkostenabrechnung. Dies zeigt eine Studie des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Essener Energiedienstleisters Ista. Danach nutzen rund zwei Drittel der Deutschen aktuelle Informationen zum Heizenergieverbrauch unterjährig; rund drei Viertel (76 Prozent) können die eigenen Heizkosten nicht exakt beziffern.mehr
Die Unwirtschaftlichkeit einer Heizungs- und Belüftungsanlage berechtigt den Mieter nicht zur Minderung, wenn die Anlage fehlerfrei arbeitet und dem bei Gebäudeerrichtung maßgeblichen Standard entspricht. Zur Modernisierung einer vertragsgemäßen Anlage ist der Vermieter nicht verpflichtet.mehr
Ein Beschluss, Eigentumswohnungen mit funkbasierten Heizkostenverteilern auszustatten, entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.mehr
Ein Vermieter, der einen Wärmelieferungsvertrag mit einem Contractor abgeschlossen hat, muss dem Mieter nicht die Rechnung vorlegen, die der Contractor von seinem Vorlieferanten erhalten hat.mehr
Auch wenn Heizkosten unangemessen hoch sind: Das Jobcenter muss diese übernehmen und darf nicht auf den Wert des Heizspiegels kürzen, entschied das BSG. Erst in Zukunft kann ein Hartz IV-Empfänger zum Energiesparen aufgefordert werden.mehr
Können die an einem Heizkörper abgelesenen Messwerte aus zwingenden physikalischen Gründen nicht zutreffen, darf der Vermieter diese der Heizkostenabrechnung nicht zugrunde legen.mehr
Eine Formularklausel, die dem Mieter die anteiligen Kosten der jährlichen Wartung einer Gastherme auferlegt, benachteiligt den Mieter auch dann nicht unangemessen, wenn sie keine Obergrenze für den Umlagebetrag vorsieht.mehr
Trotz zu hoher Heizkosten weil unwirtschaftlich geheizt wurde: Das Jobcenter muss die Kosten eines Hatz IV-Empfängers tragen, wenn kein ausreichender Vergleichswert vorliegt.mehr
Für Verwirrung sorgt derzeit ein Bericht, wonach Bundesumweltminister Peter Altmaier plant, eine Abwrackprämie für alte Öl- und Gasheizungen einzuführen. Der Minister wiegelt ab und nennt die Pläne „überhaupt nicht konkret“.mehr
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Die Heizkostenverordnung gilt auch für WEGs unmittelbar. Deshalb sind die Heizkosten in den Einzelabrechnungen zwingend nach Verbrauch zu verteilen. In die Gesamtabrechnung sind hingegen die tatsächlichen Zahlungen einzustellen. Für Abgrenzungen ist dort kein Raum.mehr