Wer mit Energieträgern wie Heizöl oder Holzpellets heizt, kann ab Mai online einen Antrag auf Härtefallhilfe stellen. Die Bundesländer starten die Portale sukzessive. Bereits jetzt kann über einen zentralen Online-Rechner ermittelt werden, ob eine Antragstellung infrage kommt.mehr
Der Vermieterbrief mit den Vermieterthemen im April 2023 unter anderem mit dem Thema: Pflichten aus der Heizkostenverordnung: Vergessen Sie nicht, Ihren Mieter über seinen Verbrauch zu informieren!mehr
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Wer Energieerzeugungsanlagen in Gebäuden optimieren möchte, muss wissen, welche Parameter verändert werden können. Dank smarter Systeme können auch Bestandsanlagen exakt analysiert und effizient gesteuert werden. Das Thema des Monats liefert Beispiele und Anstöße.mehr
Fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen sind der häufigste Streitpunkt mit Mietern und Mieterinnen. Das Buch unterstützt Sie bei Ihrer Betriebskostenabrechnung und hilft, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.mehr
Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm rät Minister Robert Habeck vom generellen Verbot von Gasheizungen ab. Damit könnte sich die Regierung "ins Knie schießen". Die Ökonomin würde eher den CO2-Preis im Wärmesektor erhöhen, damit alte Heizungen unattraktiv werden.mehr
Bei der Versorgung eines Gebäudes mit Heizenergie und Warmwasser entsteht Kohlenstoffdioxid (CO2). Seit 2021 bedeutet das zusätzliche Kosten durch die CO2-Umlage. Die müssen sich Vermietern und Mietern teilen. Neue Aufgaben kommen auch auf Verwalter zu. Eine Einordnung.mehr
Die Gas- und Wärmepreisbremse startet am 1. März und gilt rückwirkend für Januar und Februar. Auch der Strompreis wird gedeckelt. Die Entlastungen im Überblick.mehr
Seit Herbst gelten zwei Verordnungen über Maßnahmen, die kurz- und mittelfristig für die Einsparung von Energie sorgen sollen. Ende Februar sollten die kurzfristigen Maßnahmen auslaufen. Nun wurden sie bis zum 15.4.2023 verlängert.mehr
Heizung runterdrehen und sparen – das versuchen angesichts der horrenden Energiepreise viele Mieter. Ob es etwas bringt, wird sich bei der Heizkostenkostenabrechnung 2022 noch nicht zeigen. Auch auf sparsame Haushalte kommen laut einer Prognose von Techem hohe Nachzahlungen zu.mehr
Bis Ende Januar müssen Eigentümer von Mietshäusern mit mehr als zehn Wohnungen die Mieter über den Energieverbrauch, die Energiekosten und Sparpotenziale informieren. Diese Pflicht aus der neuen Energieeinsparverordnung betrifft Gebäude, die mit Gas oder Fernwärme heizen.mehr
Bisher haben Mieter die CO2-Abgabe für das Heizen mit Erdgas und Öl allein gezahlt. Jetzt müssen sich Vermieter beteiligen. Das entsprechende Gesetz ist am 1.1.2023 in Kraft getreten. Ein Stufenmodell regelt die Kostenaufteilung – Maßstab: die energetische Qualität eines Gebäudes.mehr
Ist in einer Wohnungseigentumsanlage mit unterschiedlichen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung der anteilige Wärmeverbrauch einer oder mehrerer Nutzergruppe(n) nicht mit einem separaten Zähler vorerfasst worden, kann der Verbrauch anhand der gemessenen Daten per Differenzberechnung ermittelt werden. mehr
Egal ob Wohnung oder Einfamilienhaus – die Heizkosten steigen um bis zu 75 Prozent in diesem Jahr, prognostiziert co2online. Nicht nur fossile Energieträger wie Gas und Erdöl, auch die klimafreundliche Wärmepumpe wird teurer. Sanieren sei wichtiger denn je, meinen die Experten.mehr
Die Gas- und Strompreise steigen weiter rasant, das Heizen wird teuer diesen Winter. Viele Mieter machen sich Sorgen um die nächste Nebenkostenabrechnung und hohe Abschlagszahlungen. Bei Zahlungsverzug droht die Kündigung. Immer mehr Wohnungsunternehmen bieten alternative Lösungen an.mehr
In Deutschland wird immer noch mehr als die Hälfte der Wohnungen mit Erdgas beheizt – viel Potenzial für den Umstieg auf effiziente Technologien, wie eine Techem-Studie zeigt. Energiesparen mit optimierten digitalen Lösungen sei das Ziel. Auf dem Weg dahin komme man an den Mietern nicht vorbei.mehr
Am 1. Oktober beginnt offiziell die Heizsaison – ab dann greift voraussichtlich auch Stufe zwei der neuen Energiespar-Regeln der Bundesregierung. Wie Hauseigentümer trotz steigender Gaspreise jährlich mehr als 700 Euro an Kosten reduzieren können, verrät die Beratungsgesellschaft co2online.mehr
Die Kampagne "Stopp den Heizkosten-Hammer" in Nordrhein-Westfalen (NRW) könnte in der Gaskrise zur Blaupause für Deutschland werden. Mit im Boot: Vertreter aus der Wohnungswirtschaft. Das Paket enthält Tipps für Vermieter, wie sie Mieter beim Energiesparen am besten beraten.mehr
Wärmewende, CO2-Preise, Krieg in der Ukraine – all das macht Energie teuer. Im Immobiliensektor werden 65 Prozent der Wärme aus Erdgas oder Kohle bereitgestellt. Doch wie kann man diesen fossilen und tendenziell deutlich teureren Brennstoffen entkommen?mehr
Bei einer zentralen verbundenen Heizanlage, die Wärme und Warmwasser bereitstellt, ist der Warmwasseranteil mittels Wärmemengenzähler zu messen. Fehlt es hieran, ist die Heizkostenabrechnung nicht verbrauchsabhängig und der Mieter kann die Kosten kürzen.mehr
Der Ukraine-Krieg verstärkt die Sorge um Engpässe und Rationierungen, in der Wirtschaft wie im Privaten. Die Preise für Öl, Gas und Kohle steigen und steigen. Ein Blick auf die Tankstellentafel lässt erahnen, wie die nächste Heizkostenrechnung aussieht. Dabei ist Deutschland mit seinen energieintensiven Wirtschaftszweigen besonders betroffen. Zudem steckt es mitten in der Energie- und Mobilitätswende.mehr
Der Verwalter-Brief Februar unter anderem mit dem Thema Heizkosten-Novelle: Wesentliche Änderungen und deren Auswirkungen für Eigentümer und Verwaltermehr
Sind fernablesbare Heizungsmessgeräte eingebaut, stehen Mietern seit 1.1.2022 monatliche Verbrauchsinformationen zu. Wie diese auszusehen haben und was Vermieter zusätzlich beachten müssen, ist Thema im neuen L'Immo-Podcast von Dirk Labusch mit Oliver Stamm, Stefan Klotz und Dietmar Wall.mehr
Ist der Wärmezähler defekt, darf der Vermieter den Wärmeverbrauch einer Wohnung anhand des Verbrauchs vergleichbarer Räume schätzen. Dabei müssen die Vergleichsräume nicht im selben Gebäude liegen wie die Wohnung, für die die Schätzung erfolgt.mehr
Die Novelle der Heizkostenverordnung tritt zum 1.12.2021 in Kraft. Im Kern der Neuregelung stehen die Fernablesbarkeit der Messgeräte sowie mehr Informationen für die Nutzer.mehr
Wie können die Klimaziele in der Wohnungswirtschaft erreicht werden? Bisherige Strategien haben überwiegend die Eigentümer im Blick. Energie und Heizkosten lassen sich effizienter sparen, wenn die Mieter ins Boot geholt werden, wie eine Studie der TU Darmstadt zeigt. Akzeptanz ist da.mehr
Die Heizkostenverordnung wurde Opfer des Wahlkampfs und wer die Kosten einer CO2-Bepreisung trägt, ist weiter ungewiss – das hat Folgen. Darüber sowie erstaunliche Erkenntnisse zur Rolle des Mieters im wohnungswirtschaftlichen Klimaschutz spricht Kalo-Chef Dr. Dirk Then im neuen L'Immo-Podcast.mehr
Der Verwalter-Brief Mai unter anderem mit der "Novelle der Heizkostenverordnung: Fristen modernisieren und Wettbewerb stärken"mehr
Der Green Deal soll ganz Europa umweltfreundlicher machen – auch die deutsche Wohnungswirtschaft. Ganz günstig wird das nicht, weder für Mieter noch für Vermieter. Zum Glück kann man steigenden Kosten etwas entgegensetzen.mehr
Ist in einer WEG eine Heizkostenverteilung nach Grundkosten und Verbrauch vorgesehen, ist dieser Verteilungsmaßstab in der Jahresabrechnung auch dann anzuwenden, wenn infolge von Rohrwärmeverlusten nur ein geringer Teil der Wärmemenge von elektronischen Heizkostenverteilern erfasst wird.mehr
Drei für die Wohnungswirtschaft bedeutsame EU-Richtlinien wurden im Rahmen des europäischen Paketes "Saubere Energie für alle" verabschiedet. Unsere Autorin wirft einen Blick auf die Energieeffizienzrichtlinie und erklärt ihre Auswirkungen auf die verbrauchsabhängige Abrechnung (Submetering).mehr
Vermieter und Mieter können im Mietvertrag eine rein verbrauchsabhängige Verteilung der Heizkosten vereinbaren und damit von den in der HeizKV vorgesehenen Höchstsätzen für den verbrauchsabhängigen Anteil abweichen.mehr
Muss der Vermieter die Heizkosten gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizKV zu 70 Prozent nach Verbrauch verteilen, darf er nicht stattdessen einen anderen Maßstab wählen und den Mieter darauf verweisen, die fehlerhafte Abrechnung um 15 Prozent zu kürzen.mehr
Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer im Einzelfall - bezogen auf eine konkrete Jahresabrechnung - von den Vorgaben der Heizkostenverordnung abweichen, ist lediglich anfechtbar, aber nicht nichtig.mehr
Der Mieter kann eine Abrechnung von Heizung und Warmwasser nach Verbrauch nicht deshalb um 15 Prozent kürzen, weil der Vermieter die auf die Warmwasserversorgung entfallende Wärmemenge entgegen der Heizkostenverordnung nicht mit einem Wärmezähler erfasst hat.mehr
Bei zwar überwiegend ungedämmten, aber unter Putz verlegten Heizungsrohren kommt eine Verteilung der Rohrwärme als erfasster Verbrauch gemäß den Regeln der Technik nicht in Betracht. § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizKV ist nur auf freiliegende Leitungen anwendbar. mehr
Auch wenn der Vermieter den Wärmeverbrauch mangels Vorerfassung unterschiedlicher Nutzergruppen fehlerhaft ermittelt hat, ist der Heizkostenabrechnung in der Regel der ermittelte Verbrauch zu Grunde zu legen und diese nicht allein nach der Wohnfläche abzurechnen.mehr
Für die formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung ist es ohne Belang, ob die für den Mieter angesetzten Werte gemessen oder geschätzt wurden und ob eine eventuelle Schätzung den Anforderungen der Heizkostenverordnung entspricht. Einer Erläuterung der angesetzten Kosten bedarf es nicht.mehr
Auch bei erheblichem Leerstand in einem Mehrfamilienhaus sind die Kosten für Warmwasser grundsätzlich mindestens zu 50 Prozent nach Verbrauch umzulegen.mehr
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Heizöl zum bestmöglichen Preis einzukaufen. Es reicht, wenn er auf den Preis achtet und keine unnötigen Kosten verursacht.mehr
Den Schlüssel für die Verteilung der Heizkosten dürfen die Wohnungseigentümer nicht rückwirkend ändern. Eine Änderung ist nur zum Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig.mehr
Die Unwirtschaftlichkeit einer Heizungs- und Belüftungsanlage berechtigt den Mieter nicht zur Minderung, wenn die Anlage fehlerfrei arbeitet und dem bei Gebäudeerrichtung maßgeblichen Standard entspricht. Zur Modernisierung einer vertragsgemäßen Anlage ist der Vermieter nicht verpflichtet.mehr
Ein Beschluss, Eigentumswohnungen mit funkbasierten Heizkostenverteilern auszustatten, entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.mehr
Ein Vermieter, der einen Wärmelieferungsvertrag mit einem Contractor abgeschlossen hat, muss dem Mieter nicht die Rechnung vorlegen, die der Contractor von seinem Vorlieferanten erhalten hat.mehr
Auch wenn Heizkosten unangemessen hoch sind: Das Jobcenter muss diese übernehmen und darf nicht auf den Wert des Heizspiegels kürzen, entschied das BSG. Erst in Zukunft kann ein Hartz IV-Empfänger zum Energiesparen aufgefordert werden.mehr
Können die an einem Heizkörper abgelesenen Messwerte aus zwingenden physikalischen Gründen nicht zutreffen, darf der Vermieter diese der Heizkostenabrechnung nicht zugrunde legen.mehr
Eine Formularklausel, die dem Mieter die anteiligen Kosten der jährlichen Wartung einer Gastherme auferlegt, benachteiligt den Mieter auch dann nicht unangemessen, wenn sie keine Obergrenze für den Umlagebetrag vorsieht.mehr
Trotz zu hoher Heizkosten weil unwirtschaftlich geheizt wurde: Das Jobcenter muss die Kosten eines Hatz IV-Empfängers tragen, wenn kein ausreichender Vergleichswert vorliegt.mehr
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Die Heizkostenverordnung gilt auch für WEGs unmittelbar. Deshalb sind die Heizkosten in den Einzelabrechnungen zwingend nach Verbrauch zu verteilen. In die Gesamtabrechnung sind hingegen die tatsächlichen Zahlungen einzustellen. Für Abgrenzungen ist dort kein Raum.mehr