Fachbeiträge & Kommentare zu Heizkosten

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.4 Bedarfe für Unterkunft/Heizung

Bei einem Neuantrag auf Grundsicherungsgeld gilt zunächst eine 1-jährige Karenzzeit. In dieser Zeit gelten die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft als angemessen und werden voll als Bedarf anerkannt. Eine neue Karenzzeit beginnt erst nach einer 3-jährigen Unterbrechung des Leistungsbezugs. Sofern der Leistungsbezug in der Karenzzeit für einen vollen Kalendermonat u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.5.1 Erfassung als Sondervergütungen

§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG setzt voraus, dass der Gesellschafter der Gesellschaft ein Wirtschaftsgut überlässt. Unter den Begriff "Überlassung von Wirtschaftsgütern" ist die Überlassung zur Nutzung auf Zeit zu verstehen (also Miete oder Pacht) oder die Überlassung aufgrund eines dinglichen Rechts (z. B. Erbbaurecht, Nießbrauch). Die Nutzungsüberlassung k...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.4.1 Gewichtigkeit der wirtschaftlichen Verflechtung

Tz. 127m Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) verlangt keinen Mindestbetrag für den so ermittelten Vorteil der BHKW-Variante. Hiernach genügt offensichtlich ein nur wenige hundert Euro (oder einen noch geringeren Betrag) ausmachender Vorteil zur Anerkennung der Wirtschaftlichkeit. UE wäre es durchaus sinnvoll gewesen, insoweit – wie auch h...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.3 Aufwendungen für Heizung und Prüfung der Angemessenheit

Rz. 234 Leistungen für den Bedarf zu den Kosten für die Heizung sind sozusagen untrennbar mit den Leistungen für Unterkunftskosten verbunden; gegen eine Bewilligung kann im gerichtlichen Verfahren nicht getrennt vorgegangen werden (BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 8/06 R). Leistungen für Heizung orientieren sich an den tatsächlichen Aufwendungen und der Angemessenheit diese...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.6.1 Regelfall

Rz. 265 Abs. 1 Satz 9 und 10 (seit 1.7.2026, zuvor Abs. 1 Satz 7 und 8) erlaubt Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen befristeten Zeitraum auch in höherem als angemessenem Umfang, solange keine oder keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Die Verschiebung der Regelungen ist durch den neu eingefügten Abs. 1 Satz 7 un...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.15 Gesamtangemessenheitsgrenze (Abs. 10)

Rz. 404a Abs. 10 Satz 1 erlaubt grundsätzlich die Festlegung einer Gesamtangemessenheitsgrenze durch den kommunalen Träger, anhand derer die Angemessenheit der derzeitigen oder zukünftigen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu beurteilen ist. Die Gesamtangemessenheitsgrenze setzt sich aus der Grenze der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft un...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11 Rückzahlungen und Guthaben (Abs. 3)

Rz. 297 Abs. 3 regelt die Berücksichtigung von Rückzahlungen und Guthaben. Die Vorschrift stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage dafür dar, Bewilligungsbescheide aufzuheben. Sie modifiziert lediglich die Berücksichtigung von Einkommen. Insoweit handelt es sich um eine Spezialvorschrift, mit der hauptsächlich erreicht werden soll, dass Rückzahlungen aus kommunalen Leistun...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.1.2011 neu gefas...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.4 Unverhältnismäßige und als unangemessen geltende tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft (Abs. 1 Satz 6 bis 8)

Rz. 256a Abs. 1 Satz 6 bis 8 stehen für den Willen der Bundesregierung, im Zuge der Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab 1.7.2026 unverhältnismäßig hohen Aufwendungen für die Unterkunft insbesondere durch Ausnutzung bestehender Regelungen zu begegnen. In allen Fällen des Satzes 8 gilt keine Karenzzeit. Damit können die Maßnahmen zur Gegensteuerung ab dem Beg...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.2 Tatsächliche Aufwendungen bei Eigentum

Rz. 142 Auch bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist zunächst zu prüfen, ob diese von angemessener Größe sind (vgl. BSG, Urteil v. 18.9.2014, B 14 AS 58/13 R). Zudem ist die Verwertbarkeit und deren Zumutbarkeit zu prüfen (vgl. dazu die Komm. zu § 12). Bezogen auf selbst genutzte Hausgrundstücke, Eigenheime und Eigentumswohnungen hat das BSG grundlegend entschieden, dass ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.6 Karenzzeit

Rz. 233 Abs. 1 Satz 2 ff. enthält die Regelungen zur neuen Karenzzeit ab 1.1.2023. Die Karenzzeit wird auch seit der Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.7.2026 fortgeführt. Während der Karenzzeit werden die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft, nicht aber für Heizung als Bedarf nach § 22 Abs. 1 bis zur Grenze der Unverhältnismäßigkeit (Abs. 1 Satz 6...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13.3.4 Sonstige Schulden

Rz. 393 Wohnungslosigkeit kann auch drohen, wenn nicht Mietschulden/Nebenkosten, sondern andere Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt worden sind, z. B. Energiekosten außerhalb von Heizkosten, Anschlusskosten, Anliegerbeiträge, oder Zusagen nicht eingehalten wurden, z. B. die Hinterlegung einer Mietkaution (vgl. dazu Abs. 6). Rz. 393a Abs. 8 kann auch auf Hypothekenschulden a...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.7 Prüfmachanismus und Information der Leistungsberechtigten (Abs. 1a)

Rz. 288h Abs. 1a gibt den Jobcentern zunächst auf, die Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung jeweils für den Bewilligungszeitraum zu prüfen (Abs. 1a Satz 1). Die Regelung wurde aus § 35 Abs. 2 SGB XII übernommen, weil sie sich dort bewährt habe. Schon die Rechtsprechung verhält sich zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13.6.2 Verschuldensgesichtspunkte

Rz. 398 Droht Wohnungslosigkeit einzutreten, gibt der Gesetzgeber der Grundsicherungsstelle vor, dass Leistungen erbracht werden sollen, also nur in atypischen Fällen die Übernahme von Schulden verweigert werden kann. Das wird nur in Missbrauchsfällen der Fall sein können. Ein solches Verhalten liegt vor, wenn der Leistungsberechtigte im Vertrauen auf die darlehensweise Über...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.3 Sonderfälle

Rz. 170 Zu den Kosten der Unterkunft i. S. v. Abs. 1 Satz 1 gehören grundsätzlich die tatsächlich für den Wohnbedarf anfallenden Kosten, soweit diese angemessen sind. Aus einem Vergleich mit den Nebenkosten, die im Falle eines selbst genutzten Wohneigentums geltend gemacht werden können, ergibt sich, dass im Falle eines Wohnmobils als anerkannte Unterkunft (BSG, Urteil v. 17...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.1 Überblick

Rz. 174 Ziel der Angemessenheitsprüfung ist stets, dass der Leistungsberechtigte die Möglichkeit hat, eine bedarfsgerechte und angemessene Wohnung konkret anzumieten. Gegen die Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffes der Angemessenheit bestehen seitens des BSG keine durchgreifenden Bedenken (BSG, Urteil v. 12.12.2017, B 4 AS 33/16 R u. a.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.2 Angemessene Wohnfläche und Wohnstandard

Rz. 178 Die Angemessenheit von Wohnkosten beginnt mit der Feststellung der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße in Quadratmetern, wobei die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße zugrunde zu legen ist (Wohnungsgrößen nach § 10 WoFG, vgl. BSG, Urteil v. 16.5.2012, B 4 AS 109/11 R), die durch Richtlinien der Bundesländer konkret festgelegt wird...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.3 Schlüssiges Konzept

Rz. 193 Ab dem Stichtag der Datenerhebung kann ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Bruttokaltmiete herangezogen werden (SG Dortmund, Urteil v. 17.3.2017, S 19 AS 4276/16). Es ist jedoch rechtswidrig, zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft den gesamten Landkreis undifferenziert als Vergleichsraum heranzuziehen (SG Magdeburg, Besch...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.5 Aufwendungen nach einem nicht erforderlichen Umzug

Rz. 257 Abs. 4 Satz 4 (zum 1.7.2026 von Abs. 1 Satz 6 verschoben) tritt schon seit dem 1.8.2006 (bis 31.12.2022: Abs. 1 Satz 2) der Auffassung entgegen, ein Anspruch auf Erstattung angemessener Kosten für Unterkunft könne ausgeschöpft werden, indem eine günstige Wohnung verlassen und eine neue Wohnung mit höherem Mietzins bezogen wird, der sich nach Maßgabe des Abs. 1 Satz 1...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Dritte Kapitel

Rz. 3 Das Dritte Kapitel enthält die Regelungen über die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zu Anreizen und Sanktionen. Darüber hinaus werden Rückgriffsmöglichkeiten und Ersatzansprüche der Jobcenter umfassend geregelt. Es ist das umfangreichste Kapitel des SGB II. Das Leistungsspektrum wird in die beiden Kernleistungsbereiche Leistungen zur Eingliederung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
CO2-Kostenaufteilung – Stufenmodell in der Kritik

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Evaluationsbericht zum Gesetz zur Aufteilung der Kosten der CO2-Abgabe veröffentlicht. Die wesentlichen Ergebnisse im Überblick – und was beim aktuellen CO2-Preis für Mieter und Vermieter relevant ist. Der CO2-Preis für Gebäude wurde im Jahr 2021 eingeführt und soll Anreize für energetische Sanierungen schaffen. Am 1.1.2023 trat das Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
CO2-Kostenaufteilung / 3.1.2 Vorwegabzug des Vermieteranteils

Nach § 7 Abs. 1 CO2KostAufG im Fall von Wohngebäuden bzw. § 8 Abs. 1 CO2KostAufG im Fall von Nichtwohngebäuden ermittelt der Vermieter die auf den oder die Mieter entfallenden Kohlendioxidkosten. Bezüglich des auf ihn selbst entfallenden Anteils hat ein Vorwegabzug zu erfolgen. In der Heizkostenabrechnung ist nach § 7 Abs. 3 CO2KostAufG bzw. § 8 Abs. 3 CO2KostAufG die Anteil...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Digitalisierung & Nachhalti... / 1.2 Was haben Digitalisierung und Nachhaltigkeit miteinander zu tun?

Trotz Vielzahl der Definitionen ist heute mit Digitalisierung der Megatrend gemeint, der sich weit über die Ebenen der tatsächlichen Anwendung erstreckt: Wichtig Digitalisierung als einschneidender Megatrend Eine globale, gesamtgesellschaftliche, soziotechnische Transformation durch eine exponentiell wachsende Leistungsfähigkeit von Mikroelektronik[1] – einschneidend und vergl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.10 Beheizung

Rz. 83 Die Beheizung bzw. Beheizbarkeit der Wohnung/Räume gehört nicht ohne Weiteres zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs. Der Vermieter ist also nur dann verpflichtet, die Wohnung mit einer Heizmöglichkeit zu versehen und die Räume dann auch zu beheizen, wenn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung vorhanden ist.. Dies muss nicht ausdrücklich geschehen. Sind die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.2 Begriff der Miete

Rz. 95 Die Miete ist grundsätzlich zwischen den Mietvertragsparteien frei vereinbar (im Gegensatz zu § 103 Abs. 1 ZGB für die neuen Bundesländer bis zum Beitritt). Preisbindung besteht allerdings für Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau – auf die Kommentierung der dortigen Vorschriften wird verwiesen. Bei Wegfall der Preisbindung für öffentlich geförderten Wohnrau...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Weitere Rechte/Pflichten des Vermieters

Rz. 87 Besteht für die gemieteten Räume eine zentrale Warmwasserversorgung, hat sie der Vermieter auch ständig betriebsbereit zu halten. Eine formularmäßige Vereinbarung, dass die Warmwasserversorgungsanlage nur zu bestimmten Zeiten oder nur während der Heizperiode in Betrieb sein muss, erscheint unangemessen, es sei denn, der Mieter hat noch andere Möglichkeiten in der Wohn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wärmepumpen / 3.1.1 Berechnung des Heizbedarfs

Die Heizleistung ist von der Größe und dem Dämmzustand des Gebäudes sowie der Anzahl der Bewohner abhängig. Während moderne Energieeffizienzhäuser maximal einen Heizwärmebedarf von 30 kWh/m2a haben dürfen, kann dieser bei unsanierten Altbauten durchaus bei um die 300 kWh/m2a liegen. Bei den Heizstunden beträgt der deutsche Durchschnittswert 2.000 Stunden pro Jahr. Auch die Hö...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wärmepumpen / 3.2.2 Wärmepumpentarif

Für Wärmepumpen, die einen eigenen Stromzähler haben, gibt es Stromtarife, die günstiger sind als normaler Haushaltsstrom, sogenannte Wärmepumpenstromtarife. Im Vergleich zu Haushaltsstrom ist Wärmepumpenstrom zum Betrieb von Wärmepumpen deutlich günstiger. Ein Grund dafür ist, dass das Angebot an Strom nachts größer ist als die Nachfrage. Die nachts produzierte elektrische ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verjährung (Miete) / 4.1.5 Rückforderungsansprüche des Mieters bei überzahlten Betriebskosten

In 3 Jahren verjähren auch die Rückforderungsansprüche des Mieters gegen den Vermieter wegen überzahlter Heizkosten und sonstiger Betriebskosten.[1] Wichtig Verjährungsbeginn nach Abrechnungszugang Der Rückerstattungsanspruch des Mieters wegen überzahlter Betriebskostenvorauszahlungen wird erst nach Zugang der Abrechnung fällig. Vorher beginnt die Verjährung nicht zu laufen.[2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verjährung (Miete) / Zusammenfassung

Überblick Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der vermieteten Sache verjähren in 6 Monaten nach Rückgabe der Mietsache. Ebenfalls in 6 Monaten verjähren die Ersatzansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung. Verjährungsbeginn ist die Beendigung des Mietverhältnisses. Die Anspr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hottmann, HK von Gebäuden, StBp 1991, 265; IDW, RS HFA 31: Aktivierung von HK, WPg 2010, 798; Rodermond, Aktivierungswahlrecht für HK in der StB, WPg 2016, 818. Verwaltungsanweisungen: H 6.4 EStH 2022. Rn. 600 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruch s Rn 591 ff Abbruchmaterial führt bei Wiederverwendung für den Neubau zu HK s Rn 591 ff. Abfindung Abfindungen anlässlich der Errichtung eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 3.1.2 Grundstücke und Grundstücksteile

Grundstücke und Grundstücksteile, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt werden, gehören zum notwendigen Betriebsvermögen. Wird ein Teil eines Gebäudes eigenbetrieblich genutzt, gehört der zum Gebäude gehörende Grund und Boden anteilig zum notwendigen Betriebsvermögen. Im Gegensatz zu sonstigen Wirtschaftsgütern, für die die Betriebsvermögensz...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Einlagen und ihre Bewertung / 10.2 Bewertung von Nutzungseinlagen

Auch Nutzungen können Gegenstand einer Einlage sein, sofern damit eine Wertabgabe aus dem privaten an den betrieblichen Bereich erfolgt. Nutzt der Steuerpflichtige eigene, aber nicht zum Betriebsvermögen, sondern zu seinem Privatvermögen gehörende Wirtschaftsgüter für betriebliche Zwecke, z. B. den privaten Pkw für betriebliche Fahrten, mindern die anteilig auf die betriebli...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung und Kosten... /   Heizkosten

1 Abrechnungszeitraum Kann der Abrechnungszeitraum für die Kosten für die Wärme und das Warmwasser ("Heizkosten") vom Abrechnungszeitraum für die übrigen Betriebskosten ("kalten Umlagekosten") abweichen? Ja, das ist möglich. Wünschenswert ist es aber nicht. 2 Änderung des Umlageschlüssels Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV sind die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung (FAQs) /   Heizkosten

1 Fußbodenheizung Wer hat bei einer Fußbodenheizung die Kosten zu tragen, wenn die Verteilung nicht mehr ordnungsgemäß schließt. Der Eigentümer, weil sich die Verteilung innerhalb des Sondereigentums befindet? Grundsätzlich sind die Kosten für die Wärme nach Verbrauch und den sonstigen Kosten umzulegen. Wenn der Verbrauch nicht ordnungsmäßig gemessen werden kann, gilt § 9a H...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung und Kosten... / 1 Abrechnungszeitraum

Kann der Abrechnungszeitraum für die Kosten für die Wärme und das Warmwasser ("Heizkosten") vom Abrechnungszeitraum für die übrigen Betriebskosten ("kalten Umlagekosten") abweichen? Ja, das ist möglich. Wünschenswert ist es aber nicht.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung (FAQs) /   Abrechnungszeitraum

Kann der Abrechnungszeitraum der Heizkosten auch von den kalten Umlagekosten abweichen? Der Abrechnungszeitraum für die Kosten für Wärme und Warmwasser ("Heizkosten") kann vom Abrechnungszeitraum für die übrigen Betriebskosten ("kalte Umlagekosten") abweichen. Wünschenswert ist es nicht.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung (FAQs) / 3 Monitoring

Gehören zu den Heizkosten auch Kosten wie die Gebühren für eine SIM-Karte oder eine Internetleitung sowie Mehrkosten des Heizungsbauers für ein Monitoring der Heizungsanlage? Hier wird man die Entwicklung der Rechtsprechung abwarten müssen, m.E. aber wohl nur bezüglich der Kosten des Monitorings.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung und Kosten... / 4 Vereinbarte Kostenregelung

Die Gemeinschaftsordnung sieht vor, dass die Wohnungseigentümer die Kosten so zu tragen haben, als besäßen sie real geteiltes Eigentum. Muss ich, wenn sonst nichts zu den Heizkosten geregelt ist, diese nach Verbrauch umlegen oder nach der HeizkostenVO (Zentraler Übergabepunkt durch BHKW)? Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter sel...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung (FAQs) / 1 Fußbodenheizung

Wer hat bei einer Fußbodenheizung die Kosten zu tragen, wenn die Verteilung nicht mehr ordnungsgemäß schließt. Der Eigentümer, weil sich die Verteilung innerhalb des Sondereigentums befindet? Grundsätzlich sind die Kosten für die Wärme nach Verbrauch und den sonstigen Kosten umzulegen. Wenn der Verbrauch nicht ordnungsmäßig gemessen werden kann, gilt § 9a HeizkostenV.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung (FAQs) / 2 Heizöltank ohne Zähler

Wie ist das Heizöl zu verrechnen, wenn der Tank keine Messeinheit aufweist? Anfangs- und Endbestand sind nicht verfügbar, nur der Kauf ist belegbar. Zunächst sollten schnellstmöglich Zähler nachgerüstet werden. Es verbleibt im Übrigen nur die Möglichkeit der Schätzung.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung und Kosten... /   Vermietetes Wohnungseigentum

Kann ein Wohnungseigentümer, der sein Sondereigentum vermietet, mit seinem Mieter ungeachtet des § 556a Abs. 3 Satz 1 BGB als Umlageschlüssel die Wohnfläche vereinbaren? Ja. § 556a Abs. 3 Satz 1 BGB ist nur anwendbar, wenn die Mietvertragsparteien nichts anderes vereinbaren. Die Vereinbarung der Wohnfläche als Umlageschlüssel für sämtliche Kostenpositionen dürfte allerdings...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung und Kosten... / 3 Messdienstleister: Abrechnung nach Fläche statt Verbrauch

Angenommen, ein Messdienstleister verteilt die Kosten der Wärme nach der Wohnfläche, obwohl geeichte Messgeräte eingebaut sind. Muss die GdWE eine solche Leistung akzeptieren und bestehen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche? Die GdWE muss eine solche Leistung für den Verbrauch nicht akzeptieren. Sie ist mangelhaft, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart worden ist....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung und Kosten... / 5 Wärmepumpe

Was gilt in Bezug auf die Umlageschlüssel der HeizkostenV, wenn es in einem Gebäude eine Wärmepumpe gibt. Muss Warmwasser in diesem Gebäude beispielsweise nach Verbrauch abgerechnet werden (dann müsste immer der Wärmemengenzähler bei der Heizung und dem Warmwasser montiert und genutzt werden)? Gibt es einen Unterschied, wenn noch ein Blockheizkraftwerk mit Gas dazu kommt? V...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung und Kosten... /   Verbrauchserfassungsgeräte

Anspruch auf Einbau von Erfassungsgeräten Die GdWE hat noch keine Verbrauchserfassungsgeräte für Heizkosten. Gibt es eine Verpflichtung für die GdWE, Verbrauchserfassungsgeräte einzubauen? Wenn nicht, ändert sich dies, sobald ein Eigentümer Verbrauchserfassungsgeräte wünscht (da Mieter ja ein Kürzungsrecht haben)? Nach der HeizkostenV ist die GdWE verpflichtet, Ausstattungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung (FAQs) / 4 Schätzung

Ein Dienstleister hatte versäumt, in einer vermieteten Wohnung (Neubau) die kompletten Verbrauchszähler (Heizung, Warm- und Kaltwasser) einzubauen. Mehrmalige Erinnerungen von Eigentümer und der Hausverwaltung waren ohne Erfolg. Jetzt steht die erste Jahresabrechnung ab 1.5.2024 bis zum Stichtag 31.12.2024 an. Die Mieterin der betroffenen Wohnung ist beruflich sehr wenig z...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung (FAQs) /   Rechnungsabgrenzung

Was mache ich, wenn im Abrechnungsjahr eine Einnahme erfolgt, die für das nächste Abrechnungsjahr bestimmt ist? Kann ich ausnahmsweise eine Rechnungsabgrenzung vornehmen? Nein, in dem von Ihnen genannten Fall nicht. Die Jahresabrechnung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes ist eine reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, d. h. es sind grundsätzlich nur die tatsächlich im A...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung und Kosten... / 2 Änderung des Umlageschlüssels

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV sind die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage mindestens 50 %, höchstens 70 % nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. Und gemäß § 8 Abs. 1 HeizkostenV sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage mindestens 50 %, höchstens 70 % nach dem erfassten Warmwasserverbrauch, die übrige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenabrechnung – ... / 2.6 Leistungs- oder Abflussprinzip?

Die Frage, ob der Vermieter bei der Abrechnung der Betriebskosten nach dem sog. Leistungsprinzip abrechnen muss oder ob er auch nach dem sog. Abflussprinzip abrechnen darf, war bislang heftig umstritten. Beim Abflussprinzip (Ausgabenrechnung) sind die im Abrechnungszeitraum getätigten Zahlungen anzusetzen, unabhängig davon, ob die zugrunde liegenden Leistungen im Abrechnungsz...mehr