Fachbeiträge & Kommentare zu Heizkosten

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Nicht gedämmte freiliegende Leitungen (§ 7 Abs. 1 S. 3 und 4)

Rz. 11 Eine Sonderregelung für die Verbrauchserfassung enthält § 7 Abs. 1 S. 3, 4 HeizkostenV. In Gebäuden, in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeversorgung überwiegend ungedämmt sind und deswegen ein wesentlicher Anteil des Wärmeverbrauchs nicht erfasst wird, kann der Wärmeverbrauch der Nutzer nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden, wozu auf das Beiblat...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Vorgaben der HeizkostenV

Rz. 34 Der Gebäudeeigentümer hat gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 HeizkostenV die Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser auf der Grundlage der Verbrauchserfassung nach Maßgabe der §§ 7 bis 9 auf die einzelnen Nutzer zu verteilen. Das Ergebnis der Ablesung soll dem Nutzer nach § 6 Abs. 1 S. 2, 3 HeizkostenV innerhalb eines Monats mitgeteilt werden.[67] Rz. 35 Gemäß § 7 Abs. 1 S. ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Gesamtabrechnung als Grundlage

Rz. 139 Ausgaben, die nicht in der Jahresgesamtabrechnung enthalten sind, können grundsätzlich nicht Gegenstand der Einzelabrechnung sein. Rz. 140 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz muss aber bei der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung gelten, wenn im Folgejahr Heizkosten für das laufende Jahr gezahlt worden sind, weil die Gesamtabrechnung sich auf die tatsächlich gezah...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 8. Muster einer Einzelabrechnung

Rz. 157 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 28.3: Einzelabrechnungmehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Umlageschlüssel für die Kosten für die Heizungs- und Warmwasserversorgung

Rz. 151 Die Wohnungseigentümer können die Umlageschlüssel, die nach §§ 6, 7, 8, 9, 9a, 9b HeizkostenV zu bestimmen sind, nach § 10 Abs. 1 S. 2 vereinbaren. Ein anderer Weg ist die Bestimmung durch Beschluss nach § 19 Abs. 1.[508] Der Verwalter hingegen ist nach zutreffender Auffassung grundsätzlich nicht befugt, die Umlageschlüssel zu bestimmen. Dennoch soll es den Wohnungse...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Eignung des Erfassungssystems

Rz. 7 Gemäß § 5 Abs. 1 S. 4 HeizkostenV muss die Ausstattung zur Verbrauchserfassung für das jeweilige Heizsystem geeignet sein. Der Einbau von Heizkostenverteilern, die nach dem Verdunstungsprinzip arbeiten, ist zulässig, obwohl es genauere Messmethoden gibt, denn diese sind auch kostenaufwändiger.[13] An den Heizkörpern angebrachte Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungs...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 5. Sonstige verbrauchsabhängige Kosten

Rz. 110 Für sonstige Kosten, die aufgrund einer Vereinbarung oder eines Beschlusses nach § 16 Abs. 2 S. 2 verbrauchsabhängig abzurechnen sind, z.B. die Kosten des Kaltwasserverbrauchs, gelten nach verbreiteter Auffassung die gleichen Grundsätze wie für die Abrechnung der Heizkosten.[319] Zu beachten ist allerdings, dass die HeizkostenV für Kaltwasserkosten nicht gilt, so das...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Umlageschlüssel nach der HeizkostenV

Rz. 155 Die HeizkostenV gibt keine konkreten Umlageschlüssel vor. Vielmehr folgt daraus lediglich ein zulässiger Rahmen für mögliche Umlageschlüssel. Dieser Rahmen muss von den Wohnungseigentümern durch Vereinbarung oder Beschluss ausgefüllt werden, bevor eine Abrechnung nach der HeizkostenV möglich ist.[523] Der Umlageschlüssel kann zu unterschiedlichen prozentualen Anteile...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / d) Verbrauchserfassung und Kosten der Verbrauchserfassung

Rz. 154 Auch im Wohnungseigentum muss eine korrekte Verbrauchserfassung vorgehalten werden. Nach § 4 HeizkostenV gilt die Pflicht zur Verbrauchserfassung. Ferner besteht nach § 6 Abs. 4 HeizkostenV die Pflicht, eine verbrauchsabhängige Erfassung der Heiz- und Warmwasserabrechnung festzulegen. In einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer treffen die Wohnungseigentümer nach § ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Einzelfälle des Verstoßes gegen zwingendes Recht

Rz. 56 Regelungen, gegen die ein Beschluss nicht verstoßen darf, finden sich zum einen im Wohnungseigentumsrecht selbst. So kann die Eigentümerversammlung die Bestellung des Verwalters nicht ausschließen oder ihn umgekehrt auf zehn Jahre bestellen, da dies gegen § 26 Abs. 5 WEG verstieße. Ebenso wenig können zwei verschiedene Eigentümergemeinschaften ein gemeinsames Verwaltu...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. § 11 Abs. 1 Nr. 1b HeizkostenV

Rz. 27 Nach § 11 Abs. 1 Nr. 1b HeizkostenV gilt eine Ausnahme für den Fall, dass das Anbringen der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die Erfassung des Wärmeverbrauchs oder die Verteilung der Kosten des Wärmeverbrauchs nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Rz. 28 In Einzelfällen kann die Verteilung unmöglich sein, weil Versorgungsleitungen durch meh...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Festlegung des Verteilungsschlüssels

Rz. 42 Gemäß § 6 Abs. 4 S. 1 HeizkostenV kann der Gebäudeeigentümer innerhalb des durch die HeizkostenV vorgegebenen Rahmens den Verteilungsschlüssel frei wählen. Die Festlegung eines der HeizkostenV widersprechenden Verteilungsschlüssels durch die Wohnungseigentümer, wonach weniger als 50 % verbrauchsabhängig abzurechnen sind, ist nichtig.[83] Eine Abrechnung, der eine solc...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / E. Verteilung in Sonderfällen (§ 9a HeizkostenV)

Rz. 55 § 9a HeizkostenV regelt die Kostenverteilung für die Fälle, in denen der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch von Nutzern wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden kann. Andere zwingende Gründe müssen dem Geräteausfall gleichstehen, also eine rückwirkende Korrektur des Erfassungsmangels ausschließen, weil z.B. der...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / A. Zweck und Anwendungsbereich

Rz. 1 Die auf der Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes erlassene HeizkostenV findet auch auf das Wohnungseigentum Anwendung. Rz. 2 Die HeizkostenV will eine Verminderung des Energieverbrauchs im Bereich der Gebäudeheizung erreichen. Dieses Ziel soll dadurch verwirklicht werden, dass bei gemeinschaftlichen Heiz- und Warmwasseranlagen die entstehenden Kosten unter Berücksic...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 2. Einzelfälle

Rz. 421 Die nachfolgende alphabetische Übersicht ist nicht abschließend und stellt lediglich eine auszugsweise Auflistung dar. Dargestellt ist insofern das jeweils maßgebliche Interesse, das – unter Berücksichtigung der Regelungen in § 49 GKG – nicht mit der Höhe des Gebührenstreitwertes gleichzusetzen ist. Rz. 422 Anfechtung von Beschlüssen (Allgemein): Maßgeblich ist der je...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Sonstige Fälle ordnungsmäßiger Verwaltung (Übersicht über die Rechtsprechung)

Rz. 36 Als Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung, die mit Mehrheit beschlossen und somit vorbehaltlich der Entscheidung für eine Alternative, die ebenfalls einer korrekten Ermessensausübung entspricht, auch verlangt werden können, wurden anerkannt:mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / III. Rechtliche Grundlagen

Rz. 58 Die GdWE hat keine gesetzlich vorgeschriebene Mindesthaftungsmasse. Bei ihr haften im Außenverhältnis zu den Gläubigern jetzt abweichend von BGH ZMR 2005, 547 wegen § 9a Abs. 4 WEG sämtliche Wohnungseigentümer, die im Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs der GdWE angehören, unmittelbar persönlich, aber nur pro rata in Höhe der Größe ihres Miteigentumsanteils mit ihr...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 47 Gem. § 556 Abs. 1 BGB können die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Mieter die Betriebskosten i.S.d. § 2 der BetrKV trägt. Haben die Parteien nichts vereinbart, hat der Vermieter sämtliche Betriebs- und Nebenkosten zu tragen. Für die Überbürdung der Betriebskosten auf den Mieter ist eine eindeutige vertragliche Abrede erforderlich. In Wohnraummietverhältnissen ist...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

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Kindergeld / 12.3 Außerstandesein zum Selbstunterhalt

Grundsätzliches[2] Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG muss das Kind wegen seiner Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten (Ursächlichkeit der Behinderung). Die Anwendung dieser Vorschrift erfordert 2 Feststellungen, nämlich zum einen, dass das Kind außerstande (nicht in der Lage) ist, sich selbst zu unterhalten, und zum anderen, dass die Behinderung in erhebliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.3 Einkunftsarten, die noch der Höhe nach zu beurteilen sind

In einer 3. Stufe beschäftigt sich die Befugnisnorm mit begrenzt unschädlichen anderen Einkunftsarten, die nur dann schädlich werden, wenn die jährlichen Einnahmen daraus insgesamt die Höhe von 18.000 EUR bzw. 36.000 EUR bei Zusammenveranlagung übersteigen.[1] Es handelt sich dabei um die folgenden Überschusseinkunftsarten: Einkünfte aus Kapitalvermögen [2], Einkünfte aus Vermi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2 Umlagen

Rz. 16 Umlagen, die zur Deckung der Betriebskosten gezahlt werden, sind nicht anzusetzen (§ 186 Abs. 1 Satz 2 BewG). Im Ergebnis wird demnach die sog. Kalt- oder Warmmiete erfasst. Betriebskosten sind solche i. S. d. Betriebskostenverordnung vom 25.11.2003 (BGBl I 2003, 2346), die neben der Miete mit dem Mieter abgerechnet werden können (umlagefähige Betriebskosten wie z. B. ...mehr

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FF 10/2025, Herabsetzung de... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Das antragstellende Land (Antragsteller) macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse gegen den Antragsgegner Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht geltend. [2] Der 1974 geborene Antragsgegner ist Vater der im Mai 2012 geborenen Tochter J., die seit der Trennung der Eltern im Jahr 2014 im Haushalt der Kindesmutter lebt. Nachdem der Antragsgegner zuvor länge...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Heizkosten

Werbungskosten, soweit sie nicht auf die Mieter umgelegt werden; während der Bauphase sind sie Herstellungskosten. Heizkosten zur Abwendung von Schäden (vorübergehend leer stehendes Haus) sind sofort abziehbare Werbungskosten.mehr

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Nachschuss-Beschluss: Korre... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen zu TOP 4 einen Nachschuss-Beschluss. Unter "Sonstiges" heißt es dazu: "Es wird darauf hingewiesen, dass die Flächenberechnung hinsichtlich der Heizkosten wohl falsch berechnet ist. Diese ist von der Verwaltung daher nochmals zu überprüfen." Wohnungseigentümer K greift den Nachschuss-Beschluss an. Die Kosten für Wärme und Warmwasser seien falsch ...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Korre... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! Soweit K rüge, die Kosten für Wärme und Warmwasser seien falsch verteilt worden, dringe er damit zwar nicht durch. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer habe nachvollziehbar und unwidersprochen vorgetragen, dass die Kosten auf Grundlage der "beheizbaren Fläche" – die insgesamt unter Einschluss der Souterrain-Räume einer Wohnung 412 m² betra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungs- und Herstellu... / 2.2.2 Herstellungskosten eines Gebäudes: ABC

Zu den Herstellungskosten gehören sowohl die Kosten, die unmittelbar der Herstellung dienen, als auch Aufwendungen, die zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung anfallen oder mit der Herstellung in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.[1] Die Herstellungskosten eines Gebäudes umfassen folgende 4 Bereiche:mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.4 Variabler Transaktionspreis

Die Bestimmung des Transaktionspreises kann dort Probleme bereiten, wo Entgelte vertragsgemäß wesentlich vor oder nach der Leistungserfüllung erbracht werden (implizites Kreditgeschäft) oder Entgelte ganz bzw. in wesentlichen Teilen variabel sind. Den Fall des impliziten Kreditgeschäfts kennt auch das Handels- und Steuerbilanzrecht. Wenn etwa ein Unternehmen eine Maschine heu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Heizkostenabrechnung bei Wärmepumpen: Übergangsfrist endet

Heizkosten in Mehrfamilienhäusern, die überwiegend mit Wärmepumpe versorgt werden, müssen seit Oktober 2024 verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Eine Übergangsfrist, die in vielen Fällen ein Jahr Aufschub gibt, endet am 30.9.2025. Auch für mit Wärmepumpen versorgte Gebäude gelten seit dem 1.10.2024 die Regelungen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Wärme und Warmwasser,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Abrechnung.

Rn 70 S dazu § 28 Rn 32 ff. Die fehlerhafte Verteilung der Heizkosten soll dazu führen, dass der Beschl nach § 28 II 1 vollständig für ungültig zu erklären ist (LG München I ZMR 22, 817).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 16 Anknüpfungspunkt ist jew die Miete ohne Berücksichtigung von Betriebskostenvorauszahlungen oder -pauschalen (BTDrs 19/4672, 31; aA Scheidacker GE 19, 101, 102: arg, die Nichtberücksichtigung stehe nicht im Gesetz), da sich Änderungen bei den Betriebs- und Heizkosten durch die Modernisierungsmaßnahmen nicht mit der erforderlichen Sicherheit prognostizieren lassen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Begriff.

Rn 195 Nebenkosten sind sämtliche Zahlungen, die der Mieter neben der Grundmiete erbringen muss. Die Nebenkosten umfassen va, aber nicht nur die Betriebs- und Heizkosten. S dazu iE § 556 Rn 2 ff.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Prognose/Schätzung.

Rn 23 Angemessen sind Vorauszahlungen, wenn die zu erwartenden Kosten ›ungefähr‹ gedeckt werden. Die Angemessenheit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass gewisse Überzahlungen eintreten können, weil künftige Kosten nie genau kalkuliert werden können (BayObLG ZMR 96, 20). Dabei ist es auch zu berücksichtigen, wenn bestimmte Kosten gar nicht anfallen können, zB Heizkosten, w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Konnexität.

Rn 10 Die Ansprüche des Schuldners und des Gläubigers müssen auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Nicht erforderlich ist, dass die Ansprüche auf demselben Schuldverhältnis oder demselben Vertrag beruhen, es genügt vielmehr, wenn ihnen ein innerlich zusammenhängendes einheitliches Lebensverhältnis zugrunde liegt (BGHZ 115, 103; 92, 196; Grüneberg/Grüneberg § 273 Rz 9...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wirtschafts- und Abrechnungseinheit.

Rn 48 Der Vermieter kann nach hM, die § 556 I 2 widerspricht, jederzeit (BGH ZMR 12, 173 Rz 4) nach billigem Ermessen gem. § 315, bei preisgebundenem Wohnraum nach § 2 II 2, 3 II. BV, ohne Verstoß gg § 556 V (BGH NJW 11, 368 Rz 20) für alle oder einige Betriebskosten (BGH NJW 11, 368 Rz 18), zB die Heizkosten, mehrere Gebäude zu einer ›Wirtschafts- und Abrechnungseinheit‹ zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Mehrere Abrechnungen.

Rn 66 Ob der Vermieter eine Abrechnung für sämtliche Betriebskosten vorlegen muss/darf oder ob getrennte Abrechnungen zu erstellen sind, va die getrennte Abrechnung von Heiz-/Warmwasser- und den anderen Betriebskosten, richtet sich nach Auslegung des Mietvertrags. Dabei spricht es für eine getrennte Abrechnung, wenn verschiedene Abrechnungszeiträume vereinbart sind, zB Heizk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Betriebskosten.

Rn 196 Nebenkosten sind – wie § 556 I zeigt – in der Miete vollständig enthalten (BGH ZMR 20, 638 Rz 13). Kosten muss der Mieter grds (anders ist es nur für die Heizkosten, s Rn 198) nur dann tragen, wenn er selbst Anschlussnehmer ist oder die Parteien eine Kostentragungspflicht vereinbart haben (§ 556 Rn 9 ff). Rn 197 Für Untermietverhältnisse (s § 540 Rn 2f) gilt nichts and...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Leistungsfähigkeit.

Rn 5 § 1361 enthält, anders als etwa § 1581 für den Geschiedenenunterhalt und § 1603 für den Verwandtenunterhalt, keine spezielle Regelung zur Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. Gleichwohl ist die Leistungsfähigkeit auch beim Trennungsunterhalt unverzichtbarer Bestandteil des Unterhaltsrechtsverhältnisses (BGH FamRZ 86, 556). Es gelten die gleichen Grundsätze wie beim na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 – Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Brandbg FamRZ 22, 1284; Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag § 291 BGB 6 Mahnbescheid § 286 BGB 15 Mahnkosten § 280 BGB 28 Mahnung Vor §§ 116 ff BGB 7; § 116 BGB 7; § 117 BGB 7; § 281 BGB 13; § 1958 BGB 14; § 2024 BGB 6; § 2039 BGB 11 angekündigte Leistungsverspätung § 286 BGB 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe § 286 BGB 15 Begriff § 286 BGB 12 Betriebsausfall § 286 BGB 23 Datum § 286 BGB 17 einstweilige Anordnung §...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wärmecontracting / 4.2.2 Kostentragungspflicht des Mieters

Weiter ist erforderlich, dass der Mieter die Betriebskosten der Wärmeversorgung zu tragen hat. Dies gilt, wenn entweder eine Betriebskostenumlage mit Vorschusszahlung und Abrechnungspflicht oder eine Betriebskostenpauschale vereinbart ist. Soweit die HeizkostenV gilt, haben Pauschalmietvereinbarungen – außer bei Gebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen, von denen eine der Vermiet...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wärmecontracting / 2 Vertrag über Fullcontracting

Ebenso kann vereinbart werden, dass der Mieter mit dem Contractor einen Wärmelieferungsvertrag abzuschließen hat (sog. Fullcontracting). Auch diese Vereinbarung kann durch Formularvertrag getroffen werden.[1] Beim Fullcontracting gehört die Wärmelieferung nicht zu den Vertragspflichten des Vermieters. Die Wärmelieferung erfolgt nicht aufgrund des Mietvertrags, sondern aufgrun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wärmecontracting / 3 Allgemeine Betriebskostenumlagevereinbarung

Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter "die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung" oder "die Heizkosten" zu tragen hat, so ist zu unterscheiden: Erfolgt die Wärmeversorgung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses durch den Contractor, hat der Mieter Betriebskosten nach § 2 Nr. 4c BetrKV zu tragen. Wird das Gebäude durch eine Zentralheizung mit Wärme versorgt,...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Geschäftsraummiete / 4.8 Pauschalmiete: Sämtliche Kosten sind abgedeckt

Die Pauschalmiete soll sämtliche Kosten abdecken. Dennoch muss der Vermieter auch bei dieser Art der Miete die Betriebskosten der zentralen Heizungsanlage und der zentralen Warmwasserversorgungsanlage sowie die Kosten für Fernwärme und Fernwasser anteilig nach Verbrauch auf die Mieter umlegen. Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass mindestens 50 % der Kosten der Zentralh...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.1 Wärmedämmung

Rz. 4 Zu den Maßnahmen zur Einsparung von Endenergie gehört die Wärmedämmung von Fenstern, Außentüren, Außenwänden (LG Berlin, Urteil v. 21.12.2021, 63 S 94/20, GE 2022, 361; LG Berlin, Urteil v. 24.3.2020, 63 S 56/15, GE 2020, 1626;, Dächern (KG, Urteil v. 20.4.2006, 8 U 204/05, ZMR 2006, 613; AG Münster, Urteil v. 4.7.2018, 7 C 129/18, WuM 2018, 651), Kellerdecken (AG Berl...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.5 Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauchs der zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen

Rz. 10 Die Erneuerung des Heizkessels und/oder des Brenners im Zusammenhang mit einer Verminderung des Wärmebedarfs durch bautechnische Maßnahmen und eine Verringerung der Kesselauslegung mit Verbesserung des Wirkungsgrads kann bis zu 20 % Energieeinsparung bringen. Der Einbau einer witterungsunabhängigen Regelung der Vorlauftemperatur in Verbindung mit thermostatisch gesteu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zähler / 3 Wasseruhren

Im Gegensatz zu den Heizkosten existiert für die verbrauchsabhängige Abrechnung von Kaltwasserkosten keine Rechtsverordnung oder andere zur Heizkostenverordnung vergleichbare gesetzliche Regelung. Soweit die Sondereigentumseinheiten gerade in jüngeren Wohnungseigentumsanlagen mit Wasseruhren ausgestattet sind, ist eine verbrauchsabhängige Kostenverteilung des Kaltwassers unp...mehr

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Zähler / 1 Eigentumszuordnung

Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, sind nach § 5 Abs. 2 WEG nicht Gegenstand des Sondereigentums, selbst wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden. Die entscheidende Frage, ob eine Sache zum gemeinschaftlichen Gebrauch dient, ist dabei nach ihrer Art, Funktion und ihrer Bedeutung für die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 13 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (vgl LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Als Basisbedarf ist zunächst der Regelbedarf nach Stufe 1 für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person von EUR 563,– anzusetzen. Kosten für (Mobil-)Telefon, Internet, Kabelfernsehen und GEZ müssen aus diesem Betrag finanziert ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 5 Zu den Angriffs- und Verteidigungsmittel iSd § 96 gilt im Einzelnen Folgendes: Anordnungsverfahren. Die Kosten eines zur Hauptsache gehörenden einstweiligen Anordnungsverfahren (etwa auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne gesonderte mündliche Verhandlung – s. § 19 I 2 Nr 12 RVG) können in entspr Anwendung des § 96 ausgetrennt werden, wenn der Antrag einer Partei im...mehr