Härtefallregelung: Entlastung bei Holzpellets und Ölheizungen

Die Bundesregierung will auch Haushalte entlasten, die mit Heizöl, Briketts, Flüssiggas oder Pellets heizen – doch die Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern zur Einrichtung des Härtefallfonds steht noch aus. Etwa in Berlin können schon seit Ende Januar Zuschüsse beantragt werden.

Strom- und Gaskunden profitieren ab März 2023 von den neuen Preisbremsen, nun will die Bundesregierung auch Entlastungen für private Haushalte, die mit Heizöl, Pellets oder anderen Brennstoffen heizen – und zwar rückwirkend für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 1.12.2022. Auf eine solche Härtefallregelung haben sich die Ampel-Fraktionen am 13.12.2022 geeinigt. Details müssen noch in einer Bund-Länder-Vereinbarung geregelt werden.

Einzelne Länder haben mittlerweile bereits eigene Programme am Start: Die für Härtefälle gedachte "Heizkostenhilfe Berlin" etwa kann seit dem 31. Januar bei der Investitionsbank Berlin beantragt werden.

Härtefallfonds: Maximal bei 2.000 Euro pro Haushalt

Die von der Ampel geplante Obergrenze soll bei 2.000 Euro pro Haushalt liegen. Die Heizkosten müssen mindestens das Doppelte des Vorjahres betragen. Grundlage für die Auszahlung ist eine eidesstattliche Erklärung des Antragsstellers zur Brennstoffrechnung. Bei Mietwohnungen soll der Vermieter die Erklärung abgeben und die Entlastung an seine Mieter weitergeben. Die Bundesregierung stellt 1,8 Milliarden Euro bereit.

Preisbremsen, Soforthilfen, weniger Umsatzsteuer auf den Gasverbrauch, ein neuer Heizkostenzuschuss beim Wohngeld: Einige der Maßnahmen haben Wirkungen bis weit über den Winter hinaus. Andere werden kurzfristig greifen. Welche Maßnahmen für den Mietwohnungsmarkt besonders relevant sind, zeigt der Überblick.

Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz

Der Bundesrat hatte am 14.11.2022 in einer Sondersitzung die sogenannten Dezember-Soforthilfen für Gas- und Wärmekunden gebilligt, die der Bundestag am 10.11.2022 beschlossen hatte. Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – das an das Wirtschaftsplangesetz zum ERP-Sondervermögen angehängt wurde – ist wie geplant am 19.11.2022 in Kraft getreten.

Die Soforthilfe für Letztverbraucher von Erdgas und Fernwärme ist der erste Teil des 65 Milliarden Euro schweren dritten Entlastungspakets, das die Ampel-Spitzen am 3.9.2022 beschlossen haben.

Soforthilfe: Entlastung beim Dezember-Abschlag 2022

Von der Soforthilfe im Dezember 2022 profitieren private Haushalte sowie kleine und mittelständische Firmen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas pro Jahr verbrauchen. Ihnen wird die Abschlagszahlung für diesen Monat erlassen oder sie werden über die nächste Abrechnung um den Betrag entlastet. Bezuschusst wird auch der Bezug von Erdgas in Mietwohnungen oder durch Wohnungseigentümergemeinschaften.

Gas und Wärme: Informationen zur Dezember-Soforthilfe

Entlastungspaket: Gaspreisbremse wird eingebaut

Am 2.11.2022 legten Bund und Länder den Streit über die Finanzierung der geplanten Entlastungsmaßnahmen bei und beschlossen unter anderem die Gaspreisbremse.

Die Preisbremsen für Strom und Gas sind Teil zwei des dritten Entlastungspakets: Die Gesetze wurden am 16.12.2022 vom Bundesrat abschließend gebilligt und werden am 1.3.2023 greifen.

Strompreisbremse: Basisverbrauch wird günstiger

Die Strompreisbremse gilt seit im Januar 2023. Privathaushalte sollen die Strommenge für den Basisverbrauch zu vergünstigten Preisen erhalten. Finanziert wird das Ganze mit Einnahmen durch eine neue Erlösobergrenze für Energieunternehmen. Zudem sollen die beim Strompreis relevanten – voraussichtlich steigenden – Netzentgelte damit bezuschusst werden.

CO2-Umlage wird ausgesetzt

Die ursprünglich für den 1.1.2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr verschoben – ebenso wie die Folgeschritte verschoben werden sollen. Derzeit liegt der CO2-Preis bei 30 Euro pro Tonne. Der Bundesrat gab am 28.10.2022 grünes Licht dafür, die ursprünglich vorgesehene Ausweitung wegen der hohen Energiepreise zu vertagen. Die Erhöhung von 30 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid auf 35 Euro kommt damit erst zum 1.1.2024.

Der CO2-Preis wird seit Januar 2023 nach einem "Stufenmodell" zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt.

Wohngeld: Dauerhafter Heizkostenzuschuss ab 2023

Ein weiterer einmaliger Heizkostenzuschuss ging Ende 2022 an Wohngeldempfänger. Er beträgt 415 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt, 450 Euro für zwei Personen und für jeden weiteren Bewohner 100 Euro. Der Bundesrat hat den Gesetzsesänderungen für die Auszahlung des zweiten Zuschusses für Empfänger von Wohngeld, BAföG und Ausbildungsbeihilfe am 28.10.2022 zugestimmt.

Im Zuge der für Anfang 2023 geplanten Wohngeldreform soll der Zuschuss inklusive einer Klimapauschale zur dauerhaften Komponente des Wohngelds werden.

Der Kreis der Wohngeldberechtigten wird dann auf zwei Millionen erweitert. Zum Vergleich: Ende 2020 bezogen nach jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes 618.200 Haushalte Wohngeld. Studenten und Berufsfachschüler sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Das hat der Bundestag am 1.12.2022 beschlossen. Den Bundesrat passierte die Pauschale am 16.12.2022.

Mieter: Mehr Schutz bei Nebenkosten

Mieter sollen vor einer Überforderung durch steigende Nebenkostenvorauszahlungen geschützt werden. Strom- und Gassperren sollen vermieden werden.

Die Expertenkommission "Gas und Wärme" empfiehlt in ihrem Abschlussbericht vom 31.10.2022 einen halbjährigen Kündigungsschutz für Mieter, die ihre Energierechnung nicht begleichen können. Vermieter sollen eine zinslose Liquiditätshilfe erhalten, wenn sie für Zahlungen der Mieter in Vorleistung gehen. Das Geld soll aus einem für die Zeit vom 1.1.2023 bis zum 30.4.2024 geplanten Sofort-Hilfsfonds kommen.

Umsatzsteuer auf Gas wird gesenkt

Der Bundestag hat außerdem beschlossen, dass die Umsatzsteuer für den gesamten Gasverbrauch und für Fernwärme von 19 auf sieben Prozent gesenkt wird. Das soll bis Ende März 2024 gelten – ursprünglich sollte damit Gasumlage ausgeglichen werden. Ende September 2022 wurde die Gasumlage aber per Verordnung zurückgezogen.

Entlastungspakete: Was bisher schon galt

Um Mietern und Wohnungseigentümern unter die Arme zu greifen, hatte die Bundesregierung im Februar und im März 2022 bereits zwei Entlastungspakete beschlossen.

Unter anderem ist am 1.7.2022 die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom weggefallen, statt wie zunächst geplant erst Anfang 2023 – die schlug gehörig auf die Stromrechnung auf. Einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige erhielten zudem einmalig 300 Euro brutto; für finanzschwache Haushalte gab es einen Heizkostenzuschuss. Dazu kamen Zuschläge für Familien mit Kindern und höhere Freibeträge bei der Steuererklärung.

Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen


Das könnte Sie auch interessieren:

Studie: Geteilte CO2-Kosten – Sanieren ist nicht alles

Wohnungsunternehmen: Kündigungsschutz für klamme Mieter?

dpa
Schlagworte zum Thema:  Bundesregierung, Energie, Kosten