Heizkostenabrechnung bei fehlerhaftem Messwert
Der Vermieter kann eine Heizkostenabrechnung dann nicht auf die abgelesenen Messwerte stützen, wenn der an einem Heizkörper abgelesene Messwert aus zwingenden physikalischen Gründen nicht dem tatsächlichen Verbrauchswert entsprechen kann.
In diesem Fall greift § 9a Abs. 1 HeizKV, wonach der Verbrauch auf Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren früheren Abrechnungszeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer anderer Räume im Abrechnungszeitraum zu ermitteln ist.
Lässt sich der Verbrauch auch nicht auf diesem Weg ermitteln, etwa mangels geeigneter Vergleichsdaten, bleibt nur eine verbrauchsunabhängige Abrechnung (etwa nach Wohnfläche), wobei der so errechnete Wert gem. § 12 Abs. 1 HeizKV um 15 % zu kürzen ist.
(BGH, Beschluss v. 5.3.2013, VIII ZR 310/12)
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
895
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
827
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
827
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
670
-
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
548
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
384
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
364
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
329
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
321
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
3201
-
Absenkungsbeschluss ist isoliert anfechtbar
29.07.2026
-
Gasheizung nach GModG: Teurer als die Wärmepumpe
27.07.20261
-
Strom-Netzentgelte 2027 mit weniger Entlastung
27.07.2026
-
Ruhestörung durch Nachbarn: Mietminderung bis Kündigung
24.07.2026
-
BEG-Förderung Wärmepumpe 2026: Jetzt berechnen
23.07.2026
-
Die Erlaubnis zum Rumspielen
22.07.2026
-
IT-Projekte scheitern oft – diese Fehler sind der Grund
20.07.2026
-
Warum die Provision jetzt zum Risiko wird
20.07.20261
-
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
17.07.2026
-
Kein vorschnelles Urteil bei Mietwucher-Verdacht
08.07.2026