Bei der Versorgung eines Gebäudes mit Heizenergie und Warmwasser entsteht Kohlenstoffdioxid (CO2). Seit 2021 bedeutet das zusätzliche Kosten durch die CO2-Umlage. Die müssen sich Vermietern und Mietern teilen. Neue Aufgaben kommen auch auf Verwalter zu. Eine Einordnung.
Die Frage nach dem Tragen der CO2-Kosten beschäftigte die Politik intensiv. Hierzu gingen die Vorstellungen im Gesetzgebungsverfahren weit auseinander. Sie reichten davon, die CO2- Kosten vollständig vom Mieter tragen zu lassen, über eine hälftige Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter bis hin zur vollständigen Übertragung der Kosten auf den Vermieter. Vertreter der erstgenannten Position verwiesen darauf, dass letztendlich das Nutzungsverhalten der Mieter den Energieverbrauch für eine Wohnung bestimme und damit auch die Menge an anfallendem CO2. Der Vermieter könne auf das Nutzerverhalten schließlich nicht einwirken. Also sei der Mieter verantwortlich und solle die Kosten tragen.
Dem hielten die Vertreter der letztgenannten Meinung entgegen, dass das Nutzerverhalten ja unmittelbar vom baulichen Zustand einer Immobilie abhänge. Je schlechter Gebäude gedämmt, je geringer die Wirkungsgrade der eingesetzten Heizanlagen seien, umso höher sei der Energieverbrauch, umso mehr CO2 entstehe. D...
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