Ab 2050 dürfen keine Flächen mehr verbraucht werden
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf Netto-Null reduziert werden. Dieses Ziel wird in einem Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert, den die Bundesregierung am 6.9.2024 vorgelegt hat.
Flächenverbrauch bis 2030: Maximal 30 Hektar pro Tag
In dem Bericht heißt es wörtlich: "Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, also eine Veränderung der Siedlungs- und Verkehrsfläche von Netto-Null." Das Zwischenziel: Bis zum Jahr 2030 soll die Neuinanspruchnahme von Flächen auf bis zu 30 Hektar pro Tag begrenzt werden.
Zum Vergleich: Um die Jahrtausendwende lag die Inanspruchnahme von neuen Flächen für Siedlungs- und Verkehrsflächen bei zirka 120 Hektar pro Tag. 2021 habe der Flächenverbrauch durchschnittlich noch 55 Hektar pro Tag betragen, dieser Wert sei "vom Zielpfad entfernt und zu hoch", so die Regierung.
Wärmeinseleffekte: Für jede Versiegelung eine Entsiegelung
Wie in dem Bericht erläutert wird, spielt die tatsächliche Bodenbedeckung auch in Bezug auf Wärmeinseleffekte und das Regenwassermanagement eine wichtige Rolle. Im Idealfall solle künftig jede zusätzliche Versiegelung durch eine Entsiegelung ausgeglichen werden.
"Diese Zielsetzung soll den Folgen des Verlustes der natürlichen Bodenfunktionen durch Bodenversiegelung, dem Verlust von fruchtbaren landwirtschaftlichen Flächen wie auch dem Verlust naturnaher Flächen mit ihrer Biodiversität Einhalt gebieten und dadurch deren Klimaschutzleistung erhalten", heißt es dazu in der Unterrichtung. Außerdem stelle ein vermiedener Flächenverbrauch einen wichtigen Beitrag zur Verminderung der Treibhausgasemissionen dar.
Wohnen: Mehr Umbau und Nachverdichtung
Beim Bauen soll der Fokus nach dem Willen der Bundesregierung künftig auf Umbau vor Neubau liegen. Innenentwicklung soll vor Außenentwicklung priorisiert werden und die Mehrfachnutzung von Flächen angestrebt werden.
Um mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen und zu erhalten, lautet die Idee: Neue Wohnformen in alten Gebäuden, die Umnutzung leerstehender Gebäude zu Orten des Wohnens und Arbeitens sowie die Revitalisierung von Gebäuden im ländlichen Raum für neue Arbeitsmodelle seien Ansatzpunkte, mit denen der Ressourcenverbrauch reduziert und gesellschaftliche Akzeptanz hergestellt werden könnten.
CO2-Ausstoß: Neuer Maßstab im Lebenszyklus von Gebäuden
Im Ordnungsrecht soll die Begrenzung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus von Bauwerken als Maßstab eingeführt werden. Außerdem soll geprüft werden, wie die Inanspruchnahme primärer Rohstoffe begrenzt werden kann.
Zur Mobilität schreibt die Bundesregierung: "Mit einer integrierten Mobilitätsplanung, einer konsequenten Vernetzung der Verkehrsträger und einer engen Verknüpfung individueller und öffentlicher Mobilität kann hierzu ein wesentlicher Beitrag geleistet werden."
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