Kürzungen bei Solaranlagen stehen auf der Kippe
Der Bundestag hat am 24.9.2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur EEG-Novelle 2027 erstmals debattiert. Einen Tag später befasste sich der Bundesrat mit dem Vorhaben. Das Gesetz "für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor" soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz grundlegend reformieren.
Für neue Solaranlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung soll es ab 2027 keine dauerhafte Förderung mehr geben. Übergangsweise ist eine abgesenkte Einspeisevergütung für bis zu 36 Monate vorgesehen. Danach sollen Anlagenbetreiber auf Direktvermarktung umsteigen müssen. Die Länder melden grundlegende Einwände an.
EEG-Reform 2027: Was die Bundesregierung plant
Das Kabinett hatte am 29.7.2026 den Entwurf von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) zur EEG-Novelle 2027 beschlossen. Mit der Reform will die Bundesregierung die Energiekosten dauerhaft senken.
Reiches erklärtes Ziel ist es, den Zubau von Wind- und Solaranlagen an den schleppenden Netzausbau anzupassen. Teure Abregelungen sollen vermieden werden: Gemeint sind Ausgleichszahlungen, wenn Ökostromanlagen mangels Netzkapazität zeitweise abgeschaltet werden müssen – im Fachjargon Redispatch genannt. Die Entschädigung für Redispatch in Engpassgebieten soll künftig entfallen.
"Es gilt, das EEG 2027 konsequent auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit auszurichten", heißt es in dem Entwurf, mit dem die Bundesregierung einen grundlegenden Systemwechsel in der deutschen Ökostromförderung einläuten will.
Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen
Zu den zentralen Maßnahmen der EEG-Novelle 2027 zählen die Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen, die verpflichtende Direktvermarktung für Stromerzeuger, ein Abschöpfungsmechanismus für Zusatzerlöse (Refinanzierungsbeitrag), angepasste Ausschreibungsmengen und vereinfachte Förder- und Nachweispflichten.
Konkret heißt das: Für kleine Solaranlagen auf Hausdächern entfällt die feste Einspeisevergütung. Für Photovoltaikanlagen mit weniger als 25 Kilowatt sind Übergangsvergütungen noch bis Ende 2028 vorgesehen, allerdings deutlich gekürzt: Statt bisher 20 Jahre läuft die Förderung künftig nur noch drei Jahre, der Vergütungssatz sinkt auf 5,2 Cent pro Kilowattstunde, nach zuletzt rund acht Cent.
Für Anlagen ab 100 Kilowatt sind Differenzverträge geplant (Contracts for Difference, CfDs). Betreiber erhalten weiterhin eine Absicherung. Verdienen sie am Markt in Phasen hoher Strompreise deutlich mehr, müssen sie einen Teil der Mehreinnahmen abführen.
Bei knappen Netzkapazitäten entscheidet künftig nicht mehr die Reihenfolge der Anträge: Netzbetreiber dürfen Anschlussvorhaben nach Planungsreife und Netzdienlichkeit priorisieren. Werden neue Wind- und Solarparks bewusst in überlasteten Netzgebieten errichtet, entfällt für einen Teil des abgeregelten Stroms der finanzielle Ausgleich. Nach dem Koalitionskompromiss ist dieser Entschädigungsverzicht auf 18 bis 20 Prozent der Jahresstrommenge und grundsätzlich auf sechs Jahre begrenzt.
So soll Direktvermarktung kleine Solaranlagen ersetzen
Nach der Übergangsphase soll für kleine Anlagen vier Jahre lang ein Direktvermarktungsbonus in Anspruch genommen werden können. Bei der Direktvermarktung verkauft ein Dienstleister den erzeugten Strom an Strombörsen. Bei hohen Preisen können theoretisch auch Privatleute profitieren. Das Modell ist aber deutlich schwankungsabhängiger als die bisherige feste Vergütung.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz fördert den Ökostromausbau in Deutschland seit dem Jahr 2000. 2025 lag der Anteil von Wind, Sonne, Biomasse und weiteren erneuerbaren Quellen an der Stromerzeugung nach Angaben der Energiebranche bei 58 Prozent. Bis 2030 sollen es 80 Prozent sein – an diesem Ziel hält Reiche ausdrücklich fest.
Der Weg zum Kabinettsbeschluss war nicht geradlinig: Das Wirtschaftsministerium hatte im Januar 2026 einen ersten Entwurf erarbeitet, der bei Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Umweltminister Carsten Schneider (SPD) auf Widerstand stieß. Beide Ministerien befürchteten ein Ausbremsen der Energiewende.
Breiter Widerspruch begleitet EEG-Reform im Bundestag
Nach halbstündiger Aussprache überwies der Bundestag den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Mitüberwiesen wurden ein AfD-Antrag zur vollständigen Abschaffung des EEG sowie Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken, die sich gegen die geplanten Förderkürzungen aussprechen.
Das fordert der Bundesrat zur EEG-Novelle 2027
Die folgenden Forderungen des Bundesrats betreffen direkt oder indirekt kleine Solardachanlagen bis 25 Kilowatt und damit auch Hauseigentümer. Ein Überblick.
Förderung nicht auf drei Jahre kürzen
Die geplante Absenkung der Einspeisevergütung für neue Solaranlagen bis 25 Kilowatt auf eine Übergangsfrist von 36 Monaten lehnt der Bundesrat ab. Er fordert eine längere Übergangsfrist, um Investitionssicherheit zu gewährleisten.
Gesetzlicher Vergütungsanspruch dauerhaft erhalten
Der Bundesrat fordert, dass auch nach Ablauf der gestaffelten Übergangszeiträume ein gesetzlicher Zahlungsanspruch für Strom aus kleineren Solaranlagen bestehen bleibt. Nach den Plänen der Bundesregierung entfällt die garantierte Vergütung schrittweise, abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Anlagengröße. Die schrittweise Abschaffung treffe Anlagengrößen, die den urbanen PV-Ausbau maßgeblich trügen, so die Länderkammer. Der Wegfall einer garantierten Vergütung verschlechtere die Finanzierungssicherheit und erschwere die Umsetzung landesrechtlicher PV-Ausbaupflichten.
Marktprämie auch für kleine Anlagen öffnen
Nach dem Auslaufen der Übergangszahlung sollen auch Anlagen unter 25 Kilowatt Zugang zur Marktprämie erhalten. Ohne diese Regelung stünden Betreiber kleiner Dachanlagen nach dem Ende der Übergangsphase ohne jede Förderoption da.
50-Prozent-Einspeisebegrenzung streichen
Der Bundesrat fordert die ersatzlose Streichung der geplanten dauerhaften Begrenzung der Einspeisung auf 50 Prozent der installierten Leistung für PV-Aufdachanlagen unter 100 Kilowatt. Die bestehenden Steuerungsregelungen seien ausreichend.
Aufteilung Dach- und Freiflächenanlagen erhalten
Die gesetzliche Vorgabe einer mindestens hälftigen Aufteilung zwischen PV-Dachanlagen und Freiflächenanlagen soll erhalten bleiben. Eine Verlagerung zugunsten von Freiflächenanlagen erhöhe den Flächendruck und gefährde die Akzeptanz der Energiewende.
Keine News verpassen mit dem Newsletter Immobilienwirtschaft News rund um die Immobilienwirtschaft – dienstags direkt in Ihr E-Mail-Postfach |
EEG 2023: Was bis 2027 bei der Förderung gilt
Das geltende EEG ist am 1.1.2023 in Kraft getreten. Der Ausbau von Solarenergie sollte damit deutlich beschleunigt werden. Das Ziel: 80 Prozent grüner Strom bis 2030.
Wer Solarstrom auf seinem Dach erzeugt und in das Netz einspeist, erhält 20 Jahre lang pro Kilowattstunde einen festen Betrag.
In Teilen galt das EEG ab dem 29.7.2022. Die EEG-Umlage für Stromkunden etwa wurde für den Zeitraum vom 1.7.2022 bis 31.12.2022 vorläufig auf null reduziert – und im Januar 2023 vollständig abgeschafft. Ein Überblick zu den Schritten:
- Höhere Einspeisetarife für neue PV-Anlagen galten schon im zweiten Halbjahr 2022. Andere Regelungen, wie die Abschaffung der 70-Prozent-Kappungsregelung für Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt, wirken erst seit dem 1.1.2023.
- Solaranlagen, die neben der Einspeisung ins Stromnetz teilweise für den Eigenverbrauch genutzt werden, erhalten wegen der wirtschaftlichen Vorteile eine geringere Förderung. Anlagen mit Voll- und Teileinspeisung können kombiniert werden, indem die Stromerzeugung über verschiedene Zähler erfasst wird und eine Mitteilung an den zuständigen Netzbetreiber erfolgt.
- Die Degression wurde bis Anfang 2024 ausgesetzt und dann auf eine halbjährliche Degression umgestellt.
- Bei kleinen Anlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung muss der Netzbetreiber beim Anschluss nur noch in Ausnahmen anwesend sein. So sollen Anlagen schneller in Betrieb genommen werden können.
- Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften müssen seit 2023 nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen, um eine Vergütung zu erhalten. Vorgaben der EU begrenzen die Größe der Projekte allerdings für Wind auf bis zu 18 Megawatt und für Solar auf bis zu sechs Megawatt.
Bundesrat ließ auch am EEG 2023 noch nachbessern
Der Regierungsentwurf zum EEG 2023 war Teil des sogenannten Osterpakets, einer großen energiepolitischen Gesetzesnovelle, die das Ampel-Kabinett am 6.4.2022 beschlossen hatte. Es handelte sich um eine umfassende Überarbeitung verschiedener Energiegesetze.
Im Plenum am 20.5.2022 forderten die Länder noch Nachbesserungen am EEG-Entwurf. Der Bundesrat billigte am 8.7.2022 das vom Bundestag am 7.7.2022 in zweiter und dritter Lesung beschlossene Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor . Das wurde am 28.7.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Mieterstrom im EEG 2023: Energiewende in Wohnquartieren
Die Stromkapazitäten allein aus Photovoltaikanlagen sollen sich mit dem EEG 2023 bis 2030 nahezu verdoppeln.
Betreiber von Solaranlagen auf Dächern von Wohnhäusern werden stärker gefördert – auch wenn der erzeugte Strom im Wohnviertel verbraucht wird und nicht mehr nur im unmittelbar betroffenen Wohngebäude (sogenannter Quartiersansatz).
Solaranlagen, die nicht am selben Anschlusspunkt betrieben werden, werden als Mieterstromanlagen nicht mehr vergütungsmäßig zusammengefasst.
Das könnte Sie auch interessieren:
Strom teilen mit dem Nachbarn: das ist neu
Einspeisevergütung sichern: Frist läuft Ende 2026 ab
Photovoltaikanlagen: Lieferung bleibt unbefristet steuerfrei
-
Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen: Tipps & Fallstricke
7616
-
GEIG-Novelle: Was ab 2027 für Ladeinfrastruktur gilt
693
-
CO2-Preis für Heizöl bleibt 2027 eingefroren
5353
-
Energieausweise ab 2027: Was sich alles ändert
427
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
4102
-
Bundesrat lehnt Kürzungen beim Wohngeld 2027 ab
3341
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Die Rechtslage
3281
-
E-Rechnung: Was Vermieter wissen müssen
285
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
2741
-
Wann Bauherren in NRW keine Genehmigung mehr brauchen
246
-
Berlin treibt die Regulierung bis zur Schmerzgrenze
02.10.2026
-
Kundenanlagen: Öffnet sich ein Weg aus der Netzregulierung?
02.10.2026
-
Welche Mindesttemperatur Vermieter schulden
01.10.20261
-
Immobilienwirtschaft: Veranstaltungen und Events 2026
01.10.2026
-
Baukindergeld 2026: Wohneigentum für Familien wird günstiger
30.09.2026
-
EH55-Plus-Topf läuft leer – jetzt noch Antrag stellen
30.09.20261
-
Umwelthilfe klagt gegen neues Heizungsgesetz
29.09.20261
-
So revolutioniert KI das Immobiliengeschäft
28.09.2026
-
Klimarisiken zwingen Immobilieninvestoren zur Kooperation
28.09.2026
-
Kürzungen bei Solaranlagen stehen auf der Kippe
28.09.2026