Photovoltaik-Strategie: Mieterstrom soll einfacher werden

Mieterstrom vom Dach hat Potenzial für die Energiewende – doch die Hürden für Vermieter und WEGs sind hoch. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will die Regeln einfacher machen. Steueranreize sind in seinem Entwurf für eine Photovoltaik-Strategie aber Fehlanzeige.

Die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2023) hat den klaren Fokus auf dem beschleunigten Ausbau von Ökostrom: Bis 2030 sollen 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt sein. Großes Potenzial haben Mieterstrommodelle – also die Installation von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern, die Strom für Mieter im selben Haus produzieren.

Die Hürden für Mieterstrom sind aus der Sicht von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) noch zu hoch, gerade für Vermieter und Wohneigentümergemeinschaften (WEGs). Die Regeln sollen einfacher werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 10.3.2023 unter anderem hierzu den Entwurf einer Photovoltaik-Strategie vorgelegt.

Mieterstrom vereinfachen: Geplante Maßnahmen

Mit dem EEG 2023 wurde die Förderung von Mieterstrom bereits verbessert, heißt es im Strategiepapier: Der Mieterstromzuschlag kann nun auch für Anlagen größer als 100 Kilowatt (kW) beansprucht werden. Zudem wurde die EEG-Umlage gestrichen, die auch auf Lieferungen von Mieterstrom gezahlt werden musste. Der Mieterstromzuschlag blieb in seiner Höhe erhalten; die Degression wurde ausgesetzt. Und: Die Förderung kann auch in Anspruch genommen werden, wenn ein Anlagenbetreiber nicht selbst die Verantwortung als Stromlieferant übernimmt, sondern das Dritten überlässt.

Neue Vorschläge, deren Umsetzung jetzt geprüft werden soll. Ein Überblick:

  • "Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung": Bei diesem Ansatz werden Strommengen aus einer Solaranlage hinter dem Netzverknüpfungspunkt anteilig den Bewohnern des Hauses zugerechnet, soweit deren aktueller Verbrauch höher ist als die Zurechnung. Die Stromerzeugung aus der Photovoltaikanlage wird nach Verteilungsschlüsseln zugewiesen und von der Netzbezugsmenge abgezogen. Den Mietern steht es frei, an dem Modell teilzunehmen. Die Umsetzung für die Anlagenbetreiber soll deutlich vereinfacht werden: Sie werden zumindest so gestellt, als würde die Stromerzeugung der Anlage voll eingespeist. Das Modell eignet sich besonders für Photovoltaikanlagen auf kleineren Mehrparteiengebäuden.
  • "Entbürokratisierung": Geprüft werden soll, wie das bereits bestehende Mieterstrommodell weiterentwickelt werden kann. So könne etwa die Vertragsgestaltung für die Anbieter von Mieterstromtarifen vereinfacht werden, heißt es in dem Papier. Zudem soll Mieterstrom künftig in reinen Gewerbegebäuden möglich sein. Die Beschränkung auf eine anteilige Wohnnutzung der versorgten Gebäude kann entfallen.
  • "Finanzielle Mieterbeteiligung": Es handelt sich um eine rein finanzielle Beteiligung der Bewohner eines Gebäudes an den Erträgen der Dachanlagen, keine bilanzielle Nutzung des vor Ort erzeugten Stroms. Die Mieterbeteiligung soll zusätzlich zu den Vergütungszahlungen aus dem EEG-Konto finanziert werden.
  • Regelung für die Abrechnung von Photovoltaik-Strom zur Wärme- und Warmwasserbereitung bei den Betriebskosten: Perspektivisch werden nach Vorstellung des Wirtschaftsministeriums in immer mehr Mehrfamilienhäusern zentrale Wärmepumpen zum Einsatz kommen. Für Vermieter stellt sich die Frage, wie der von der Solardachanlage dafür zur Verfügung gestellte Strom in der Betriebskostenabrechnung abzubilden ist. Eine neue Regelung soll hier Rechtssicherheit schaffen.

Anspruch auf Solarstrom vom Balkon

Um den Ausbau der Solarenergie in Deutschland zu beschleunigen, will die Bundesregierung außerdem die Vorschriften für den Anschluss von Steckersolargeräten (auch Balkon-Photovoltaik) deutlich vereinfachen und bürokratische Auflagen streichen. Die Anlagen können einfach installiert, aufgebaut und in Betrieb genommen werden. Eigentümer und Mieter sollen die Anlagen selbst anschließen und in Betrieb nehmen können, ohne die Hilfe von Fachkräften. Der Aufwand für die Meldung soll reduziert werden, so das Ziel.

Für Eigentümer und Mieter soll es einen Anspruch auf Photovoltaik vom eigenen Balkon geben. Vermieter und WEGs müssten dem Berieb zustimmen. Balkon-Photovoltaik biete eine niedrigschwellige Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Steckersolar soll in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgenommen werden. Steuerliche Erleichterungen sind in dem Entwurf bislang nicht Thema.

Stellungnahmen zu allen Handlungsfeldern können bis zum 24.3.2023 abgegeben werden. Im Anschluss wird das Papier überarbeitet. Anfang Mai 2023 will Habeck die finalisierte Photovoltaik-Strategie vorstellen.

Entwurf der Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung

  

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dpa
Schlagworte zum Thema:  Mieterstrom