Die Netzentgelte steigen: Jetzt lohnt sich Mieterstrom
Die Bundesregierung hat für 2024 aufgrund von Sparzwängen einen eigentlich geplanten Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungkosten im Stromnetz von bis zu 5,5 Milliarden Euro gestrichen. In der Folge steigen die Netzentgelte seit Januar – laut dem Vergleichsportal Check24 in diesem Jahr um rund 32 Prozent. Bei einem jährlichen Verbrauch von 5.000 Kilowattstunden bedeute das für einen Musterhaushalt Mehrkosten von 163 Euro.
Die Betreiber von Stromübertragungsnetzen – 50Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW – teilten im Dezember 2023 mit, dass die Entgelte ab dem 1.1.2024 von 3,12 Cent pro Kilowattstunde auf 6,43 Cent mehr als verdoppelt werden. Die höheren Gebühren stellt der Stromlieferant als Netznutzer den Endverbrauchern in Rechnung. Mieterstrom, der direkt von der Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses ins Hausnetz fließt, ist davon frei.
Laut einer Umfrage der Verbraucherzentrale Bundesverband sind 80 Prozent der Mieter grundsätzlich bereit, Mieterstrom vom Vermieter zu kaufen – zwei Drittel aber nur, wenn sie dadurch Geld sparen.
Mieterstrom: Die Förderung im EEG 2023
Mieterstrommodelle – die Installation von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern, die Strom für Mieter im selben Haus produzieren – gibt es bereits seit 2017. Mit der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2023) wurde der Fokus auf den beschleunigten Ausbau von Ökostrom gelegt: Bis 2030 sollen 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt sein.
Mit dem EEG 2023 wurde auch die Förderung von Mieterstrom verbessert: Der Mieterstromzuschlag kann nun für Anlagen größer als 100 Kilowatt beansprucht werden. Zudem wurde die EEG-Umlage gestrichen, die auch auf Lieferungen von Mieterstrom gezahlt werden musste. Der Zuschlag blieb in seiner Höhe erhalten; die Degression wurde ausgesetzt. Und: Die Förderung kann auch in Anspruch genommen werden, wenn ein Anlagenbetreiber nicht selbst die Verantwortung als Stromlieferant übernimmt, sondern das Dritten überlässt.
Bisher waren die Hürden für Vermieter und Wohneigentümergemeinschaften (WEGs) aber relativ hoch. Im März 2023 legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Entwurf einer Photovoltaik-Strategie mit vereinfachten Regeln vor. Zur Umsetzung hat das Kabinett im August das sogenannte Solarpaket I auf den Weg gebracht.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Solarstrom für Mieter
Zentrale Maßnahmen der Photovoltaik-Strategie. Ein Überblick:
- "Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung": Bei diesem Ansatz werden Strommengen aus einer Solaranlage hinter dem Netzverknüpfungspunkt anteilig den Bewohnern des Hauses zugerechnet, soweit deren aktueller Verbrauch höher ist als die Zurechnung. Die Stromerzeugung aus der Photovoltaikanlage wird nach Verteilungsschlüsseln zugewiesen und von der Netzbezugsmenge abgezogen. Den Mietern steht es frei, an dem Modell teilzunehmen. Die Umsetzung für die Anlagenbetreiber soll deutlich vereinfacht werden: Sie werden zumindest so gestellt, als würde die Stromerzeugung der Anlage voll eingespeist. Das Modell eignet sich besonders für Photovoltaikanlagen auf kleineren Mehrparteiengebäuden.
- "Entbürokratisierung": Das bereits bestehende Mieterstrommodell soll weiterentwickelt werden. So soll etwa die Vertragsgestaltung für Anbieter von Mieterstromtarifen vereinfacht werden. Zudem soll Mieterstrom künftig in reinen Gewerbegebäuden möglich sein. Die Beschränkung auf eine anteilige Wohnnutzung der versorgten Gebäude kann entfallen.
- "Finanzielle Mieterbeteiligung": Rein finanzielle Beteiligung der Bewohner eines Gebäudes an den Erträgen der Dachanlagen, keine bilanzielle Nutzung des vor Ort erzeugten Stroms. Die Mieterbeteiligung soll zusätzlich zu den Vergütungszahlungen aus dem EEG-Konto finanziert werden.
- Regelung für die Abrechnung von Photovoltaik-Strom zur Wärme- und Warmwasserbereitung bei den Betriebskosten: Perspektivisch sollen in Mehrfamilienhäusern mehr zentrale Wärmepumpen zum Einsatz kommen. Für Vermieter stellt sich die Frage, wie der von der Solardachanlage dafür zur Verfügung gestellte Strom in der Betriebskostenabrechnung abzubilden ist. Eine neue Regelung soll Rechtssicherheit schaffen.
Entwurf der Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung
Solarpaket I mit Mieterstrom: Was für 2024 geplant ist
Am 15.12.2023 hat der Bundestag zunächst nur einen kleinen Teil des Gesetzentwurfs beschlossen. Die ursprünglich für Dezember 2023 geplante Verabschiedung des Gesetzes wurde auf das neue Jahr verschoben. Angekündigt wurde, dass sich der Bundestag im Januar 2024 abschließend mit dem Solarpaket I befasst.
FAQ aus dem BMWK: Häufig gestellte Fragen zum Mieterstrom
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Sebastian Hugl
Sun Aug 25 21:30:14 CEST 2024 Sun Aug 25 21:30:14 CEST 2024
Mit den steigenden Netzentgelten ab 2024 wird die Suche nach kosteneffizienten Alternativen zur Stromversorgung immer wichtiger. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung durch Photovoltaikanlagen bietet eine besonders attraktive Lösung für Vermieter, Mieter und die Umwelt.
Für Vermieter ist die Investition in eine Photovoltaikanlage eine lohnende Möglichkeit, den Wert ihrer Immobilie zu steigern und stabile Einnahmen zu generieren. Dank des Solarpakets I werden die bürokratischen Hürden deutlich reduziert.
Mieter profitieren durch niedrigere Stromkosten, da sie Zugang zu günstigem Solarstrom direkt aus ihrer Wohnanlage erhalten. Gleichzeitig leisten sie einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz.
Wir von ((werblicher Hinweis redaktionell entfernt, bitte beachten Sie unsere Netiquette)) setzen bereits mehrere Projekte in München um, die zeigen, wie erfolgreich dieses Modell für alle Beteiligten sein kann. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um auf Solarstrom zu setzen und gemeinsam die Vorteile der Energiewende zu nutzen.
Luca Case
Tue Jun 11 10:16:28 CEST 2024 Tue Jun 11 10:16:28 CEST 2024
Noch mehr Anreize für Photovoltaik Anlagen zu schaffen, ist gut und wichtig, weil jeder Schritt in Richtung erneuerbare Energien ein richtiger Schritt ist. Neben Förderungen und anderen attraktiven Ansätzen, fände ich es aber auch sehr wichtig, dass darüber aufgeklärt wird, für wen sich Solar lohnt. Das sind nämlich weit mehr, als man gemeinhin glaubt. Nachbarn aus unserem Dorf hatten sich vor etlichen Jahren gegen eine PV-Anlage entschieden, haben sich aber letztes Jahr nochmal ein neues Angebot von der Norddeutschen Solar eingeholt und sind jetzt sehr zufrieden. Inzwischen ist die Technologie so weit fortgeschritten, dass auch weniger optimale Lagen, Verschattungen etc. doch durchaus gut nutzbar gemacht werden können. Da sollte man also gegebenenfalls auch nochmal neue Informationen einholen, wenn man noch auf dem Stand vor einigen Jahren ist. Ideal sind natürlich oft südlich ausgerichtete Dächer. Aber auch mit anderen Voraussetzungen lohnt sich PV in fast allen Fällen dennoch.