Überblick

Bundestag und Bundesrat haben die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Unter anderem soll der Ausbau von Solaranlagen auf Dächern forciert werden. Mit im Paket: neue unbürokratische Mieterstrommodelle für Wohnquartiere. Das Gesetz tritt zum Jahreswechsel in Kraft.

Der Bundestag hatte am 17.12.2020 in 2. und 3. Lesung die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Das Ziel: Der Ausbau von Ökostrom-Anlagen soll Fahrt aufnehmen. Der Bundesrat hat die EEG-Reform am 18.12.2020 in verkürzter Frist gebilligt. Damit tritt das Gesetz in überwiegenden Teilen am 1.1.2021 in Kraft.

Die Reform kommt nicht nur Monate später als geplant, sie ist aus Sicht der Bundesregierung auch längst nicht vollständig: Union und SPD haben schon angekündigt, dass es im neuen Jahr weitergehen soll. Über einige strittige Punkte im Regierungsentwurf hatte sich die schwarz-rote Koalition nach langen Verhandlungen noch kurz vor Schluss geeinigt: Etwa zum Weiterbetrieb älterer Solaranlagen, die ab 2021 aus der EEG-Förderung fallen, weil sie dann über 20 Jahre alt sind.

Quartiersansatz beim Mieterstrom: Energiewende auch in Wohnquartieren

Die Stromkapazitäten aus Solaranlagen sollen sich mit dem EEG bis 2030 nahezu verdoppeln. Um das zu erreichen, will die Bundesregierung auch die Produktion und Nutzung von Solarstrom durch Mieter (Mieterstrom) forcieren. Betreiber von Solaranlagen auf Dächern von Wohnhäusern sollen stärker gefördert werden – auch wenn der erzeugte Strom im Viertel verbraucht wird und nicht nur im unmittelbar betroffenen Wohngebäude ("Quartiersansatz").

"Dieser Paradigmenwechsel ist dringend notwendig, um Quartierslösungen zu ermöglichen und die lokale Stromversorgung durch Fotovoltaikanlagen massiv auszubauen", kommentierte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Auch das Problem der Anlagenzusammenfassung sei gelöst: Solaranlagen, die nicht am selben Anschlusspunkt betrieben werden, werden als Mieterstromanlagen nicht zusammengefasst.

Die Wohnungswirtschaft begrüßt auch die geklärte Zulässigkeit des Lieferkettenmodells: Der Mieterstrom darf künftig nicht nur vom Anlagenbetreiber, sondern auch von einem Dritten an die Letztverbraucher geliefert werden. Mieterstrom soll zudem von der Gewerbesteuer befreit werden, wie aus einem Entschließungsantrag hervorgeht, der ebenfalls beschlossen wurde. "Dadurch wird das Modell Mieterstrom für Vermieter endlich attraktiv, da ihnen die Anlagen keine steuerlichen Nachteile bescheren", sagte Gedaschko.

Damit insgesamt mehr Fotovoltaik auf die Dächer kommt, wird das System der Ausschreibung beim Solarstrom geändert. Konkret soll für Solarprojekte auf großen Dachanlagen von 300 bis 750 Kilowattstunden neben dem EEG der Weg über Ausschreibungen gewählt werden können. Neu ist auch: Ältere Solaranlagen müssen vorerst nicht mit intelligenten Stromzählern teuer aufgerüstet werden. Ursprünglich sollten Smart Meter im Verteilnetz grundsätzlich zur Pflicht werden.

Änderungen bei Fördergrenzen und Ausbaumengen sowie Neuregelungen gab es auch bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und bei Energieträgern wie Biomasse und Geothermie.

Bei der EEG-Umlage gibt es noch Redebedarf

Die EEG-Umlage auf den Strompreis wird ab Januar 2021 auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt und sinkt damit leicht, für 2022 wurden 6,0 Cent vereinbart. Derzeit liegt die Umlage bei rund 6,7 Cent pro Kilowattstunde, die die Haushalte über die Stromrechnung zahlen.

Im Gegenzug müssen sich Verbraucher ab dem kommenden Jahr – wie im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat vereinbart – auf die CO2-Bepreisung unter anderem für Gebäude einstellen. Fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas werden dann teurer. Zunächst gilt ein CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne. Der Einstiegspreis wird später jährlich Schritt für Schritt gesteigert: bis 2025 auf 55 Euro. Ab 2026 soll dann ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro festgelegt werden.

Dieses Geld soll nach dem Wunsch der Regierung künftig vollständig als Bundeszuschuss zur anteiligen Finanzierung der Ökostrom-Umlage (auch EEG-Umlage) eingesetzt werden. Bislang finanzieren die Endverbraucher die gesamten Förderkosten über den Strompreisbestandteil der EEG-Umlage. Dazu, dass die EEG-Umlage zur Ökostrom-Förderung mit dem neuen Gesetz ab 2021 über einen Zuschuss aus Steuermitteln abgesenkt wird, gibt es aber noch Redebedarf. Die FDP etwa fordert den kompletten Wegfall der Umlage.

Beim Eigenstromverbrauch aus Solaranlagen bis zu einer Größe von 30 Kilowatt wurde die EEG-Umlage derweil gestrichen. Bisher war der Eigenverbrauch von Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 Kilowatt von Abgaben und Steuern befreit.

EEG-Reform: Fahrplan

Das bisher geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat am 1.4.2000 in Kraft und soll umfassend novelliert werden. Die Reform wird schon lange erwartet. Am 23.9.2020 hatte das Bundeskabinett einem "Entw...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt WohnungsWirtschafts Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen